Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Sprengnetter Real Estate Services GmbH

Stand: 09/2024 (V1_09_2024)

  

A. Allgemeiner Teil


§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich der AGB
(1) Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Sprengnetter Real Estate Services GmbH, Sprengnetter-Campus 1, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler (nachfolgend „Sprengnetter“) an ihre Kunden erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung. Das gilt auch dann, wenn Sprengnetter in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt. Individuelle, schriftliche Abreden zwischen den Vertragsparteien haben stets Vorrang.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen Sprengnetter und dem Kunden getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt insbesondere für die Übernahme von Garantieerklärungen.

(3) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich bei Vereinbarungen erwähnt werden.

(4) Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können ausschließlich Unternehmer sein (nachfolgend „Kunde"). Im Sinne der Geschäftsbedingungen sind dies natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit Sprengnetter in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

(5) Es wird gemäß § 312 i Abs. 2 Satz 2 BGB vereinbart, dass der Kunde auf die Erfüllung der Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312 i Abs. 1 Nr. 1 - 3 BGB verzichtet.

 
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt
(1) Alle Angebote von Sprengnetter sind freibleibend. Vertragsangebote kann Sprengnetter innerhalb von einer Woche annehmen.

(2) Abbildungen und Angaben in Werbeunterlagen und sonstigen Darstellungen sind unverbindlich.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht

(1) Alle Preise gelten in Euro ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung und anderer Nebenkosten, zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

(2) So weit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung gegen Rechnung bzw. ist sofort fällig über die im Shop angebotenen Zahlungsarten. Erfolgen Lieferungen oder Leistungen gegen Rechnung, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen. Der Kunde ist mit der Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form einverstanden.

(3) Die Rechnungslegung für Aktualisierungs- und Ergänzungsservices erfolgt jährlich zu Beginn des jeweiligen Jahres im Voraus.

(4) Der Kaufpreis ist mit Eintritt des Zahlungsverzugs während des Verzuges in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Sprengnetter ist berechtigt, zusätzlich eine Schadenspauschale in Höhe von 40 EUR geltend zu machen. Sprengnetter behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

(5) Gegen Forderungen von Sprengnetter kann der Kunde nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(6) Der Kunde ist nur befugt, ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(7) Sprengnetter ist berechtigt, die Preise für Abonnements, Aktualisierungsservices oder Ergänzungsservices für den jeweils neuen Vertragszeitraum zu erhöhen, wenn es zu Kostenerhöhungen (gestiegener Beschaffungskosten, Steuern oder Abgabe) kommt. Dem Kunden werden Preisanpassungen unverzüglich mitgeteilt. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, steht dem Käufer ein Kündigungsrecht zu.

§ 4 Lieferbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Lager“ vereinbart.

(2) Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands.

(3) Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.

(4) Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie zumutbar sind.

(5) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger nicht von Sprengnetter verschuldeter Umstände, insbesondere Verkehrs- und nicht von Sprengnetter zu vertretender Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Rohstoffmangel, Krieg hat Sprengnetter nicht zu vertreten. Kann Sprengnetter in diesem Fall nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit liefern, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Besteht ein Lieferhindernis über die angemessene verlängerte Lieferfrist hinaus, ist Sprengnetter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(6) Kann Sprengnetter die vereinbarte Lieferzeit nicht einhalten, ist der Kunde verpflichtet, auf Verlangen von Sprengnetter innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob er weiterhin auf der Lieferung besteht. Erklärt er sich nicht, so ist Sprengnetter nach Ablauf einer angemessenen Frist zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Vertragsaufhebung berechtigt.

(7) Gerät Sprengnetter in Lieferverzug, so gilt folgendes:
a) Liegt ein Fixgeschäft vor oder kann der Kunde geltend machen, dass sein Interesse an der Erfüllung des Vertrages fortgefallen ist oder beruht der Verzug auf einer von Sprengnetter, seinen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung, so haftet Sprengnetter für Verzugsschäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Fall einer von Sprengnetter zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung ist die Haftung für Verzugsschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

b) Haben Sprengnetter, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und liegt kein Fall der Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen im Sinne von § 4 Abs. (6) lit. a) vor, so ist die Haftung von Sprengnetter für Verzugsschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

c) In anderen Fällen ist die Verzugshaftung von Sprengnetter auf maximal 5 % des Lieferwertes begrenzt.

d) Die sonstigen gesetzlichen Ansprüche des Kunden sind hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 5 Gefahrübergang
Der Versand erfolgt stets, auch bei Lieferung von einem anderen als dem Erfüllungsort - auch bei frachtfreier Zusendung und /oder Zusendung durch eigene Leute oder Fahrzeuge - auf Gefahr des Kunden.

§ 6 Mängelansprüche
(1) Gelieferte Waren sind vom Kunden, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist Sprengnetter unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. § 377 HGB bleibt unberührt. Seiner Untersuchungspflicht ist der Kunde auch im Falle des Rückgriffes des Unternehmers nach § 478 BGB nicht enthoben. Zeigt er in solchen Fällen den von seinem Abnehmer geltend gemachten Mangel nicht sofort an, so gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

(2) Soweit ein Mangel vorliegt, ist Sprengnetter unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Kunden berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu bestimmen. Eine Nacherfüllung gilt bei diesen Verträgen nach dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen. Diese Ziffer gilt nicht im Fall des Rückgriffes nach § 478 BGB.

(3) Im Fall der Nacherfüllung bei Mängeln Ist Sprengnetter nur insoweit verpflichtet, die hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege,- Arbeits- und Materialkosten zu tragen, als sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sache an einen anderen Ort als den Sitz oder die gewerbliche Niederlassung des Kunden, an die geliefert wurde, verbracht wurde. Diese Ziffer gilt nicht im Fall des Rückgriffes nach § 478 BGB.

(4) Die Mängelansprüche des Kunden einschließlich der Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht im Fall des Rückgriffs nach § 478 BGB. Dies gilt auch nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen.

(5) Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Mängelansprüche.

§ 7 Haftung
(1) Sprengnetter haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden, Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, Schäden durch arglistiges Verhalten und Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Sprengnetter, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

(2) Für sonstige Schäden haftet Sprengnetter – sofern sich nicht aus einer von Sprengnetter übernommenen Garantie etwas anderes ergibt – nach Maßgabe folgender Bestimmungen: Sprengnetter haftet auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist jegliche Haftung von Sprengnetter für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(3) Die Datenkommunikation über das Internet ist nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar. Sprengnetter haftet daher weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Sprengnetter Online-Shops noch für technische und elektronische Fehler während eines Geschäftsvorgangs, auf die Sprengnetter keinen Einfluss hat, insbesondere nicht für die verzögerte Bearbeitung oder Annahme von Angeboten.

(4) Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Sprengnetter.

§ 8 Höhere Gewalt
(1) Sprengnetter ist von der Verpflichtung zur Lieferung oder Leistung befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Lieferungen oder Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

(2) Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Aussperrungen Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen, Pandemien, behördliche Anordnungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von Sprengnetter nicht zu vertretende Umstände wie insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder allgemeine Störungen der Telekommunikation und die Zerstörung datenführender Leitungen oder Infrastruktur.

(3) Sprengnetter setzt den Kunden über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in Textform in Kenntnis.

§ 9 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag, bei Bestehen einer laufenden Geschäftsverbindung bis zum Eingang aller Zahlungen aus dieser vorbehalten. Dies gilt auch dann, wenn unsere Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist sowie für künftige Forderungen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln, insbesondere fachgerecht zu lagern.

(3) Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Sprengnetter zur Wahrung der Rechte von Sprengnetter (z.B. Klage aus § 771 ZPO) unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Sprengnetter die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Sprengnetter entstandenen Ausfall.

(4) Der Kunde ist berechtigt, gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen und zu verwenden; er tritt Sprengnetter jedoch bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab, und zwar unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Als Wert der Vorbehaltsware gilt der mit Sprengnetter vereinbarte Faktura-Endbetrag (einschl. MwSt.). Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum von Sprengnetter, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteil von Sprengnetter an dem Miteigentum entspricht. Zu sonstiger Veräußerung der Ware, insbesondere zu Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.

(5) Zur Einziehung der Forderung aus der Weiterveräußerung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Sprengnetter, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Sprengnetter verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, kann Sprengnetter verlangen, dass der Kunde Sprengnetter die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinem Schuldner die Abtretung mitteilt.

(6) Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Waren durch den Kunden wird stets für Sprengnetter vorgenommen. Das Anwartschaftsrecht des Kunden an gelieferter Ware setzt sich an der umgebildeten Sache fort. Wird die gelieferte Ware mit anderen, Sprengnetter nicht gehörenden, Gegenständen weiterverarbeitet, so erwerbt Sprengnetter das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.

(7) Wird gelieferte Ware mit anderen, Sprengnetter nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, so erwirbt Sprengnetter das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der gelieferten Ware zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung oder Verbindung. Erfolgt der Vorgang in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, ist hiermit vereinbart, dass der Kunde Sprengnetter anteilig Miteigentum überträgt und das Allein- oder Miteigentum für Sprengnetter unentgeltlich verwahrt.

§ 10 Kündigung von Abonnements
Sofern im Angebot nicht anders angegeben, können Abonnements mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden. Kündigung müssen schriftlich erfolgen.

§ 11 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist der Sitz von Sprengnetter.

(3) Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und mit Ausländern, die keinen inländischen Gerichtsstand haben, richtet sich der Gerichtsstand nach dem Sitz von Sprengnetter. Sprengnetter ist daneben nach seiner Wahl berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

§ 12 Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.

B. Besondere Bedingungen für die Nutzung von Apps

§ 1 Geltungsbereich

(1) Gegenstand der besonderen Bedingungen in Teil B (nachfolgend „Bedingungen“) ist die Bereitstellung der Sprengnetter Bewertungs-Apps (nachfolgend einzeln „App“ oder bei Mehrzahl „Apps“), über die der Kunde Zugriff auf diverse digitale Services rund um das Thema Immobilienbewertung und Immobilienvermarktung erhält.

(2) Für alle Verträge, die zwischen Sprengnetter und dem Kunden bezüglich der Bereitstellung von Apps über den Onlineshop https://shop.sprengnetter.de geschlossen werden, gelten zusätzlich zu den AGB in Teil A diese Bedingungen. Wenn und soweit diese Bedingungen von den AGB abweichen, haben sie Vorrang vor den AGB.

§ 2 Bereitstellung von Apps, Zugriff
(1) Sprengnetter hält ab dem mit dem Kunden vereinbarten Zeitpunkt auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (nachfolgend „Server“) die in der Bestellung vereinbarte App in der jeweils aktuellen Version sowie erforderlichenfalls den Speicherplatz für Anwendungsdaten (nachfolgend „Anwendungsdaten“) zur Nutzung bereit.

(2) Übergabepunkt für die App sowie ggf. vorhandenen Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums von Sprengnetter.

(3) Sprengnetter gewährt dem Kunden Zugriff auf die App sowie ggf. vorhandener Anwendungsdaten über ein vom Kunden einzurichtendes Nutzerkonto

(4) Der Kunde vergibt bei der Registrierung ein individualisiertes, nur vom Kunden zu verwendendes Passwort. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Passwort geheim zu halten. Im Falle des Verstoßes gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung hat der Kunde Sprengnetter den Schaden zu ersetzen, der aus der unbefugten Verwendung des Passwortes zu Lasten von Sprengnetter entsteht.

(5) Der Kunde stellt sicher, dass die in seinem Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell ist und von ihm regelmäßig abgerufen wird. Der Kunde gewährleistet, dass diese E-Mail-Adresse zur Kommunikation mit Sprengnetter zur Verfügung steht und erkennt an, dass ihm darüber zugesandte, rechtlich verbindliche Erklärungen als zugegangen gelten.

§ 3 Technische Verfügbarkeit
Sprengnetter gewährleistet die Verfügbarkeit der App am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit der App und ggf. der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zur Nutzung durch den Kunden über den Zugang durch das Nutzerkonto.

§ 4 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält an der jeweils vertragsgegenständlichen App einschließlich deren Inhalten ein einfaches, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

(2) Eine physische Überlassung der App an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die App nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen, Bearbeitungen oder Umgestaltungen an der App oder ihren Inhalten vorzunehmen.

(4) Sofern Sprengnetter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die App vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

(5) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die App oder deren Inhalte über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die App oder deren Inhalte zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.

(6) Werden zu den einzelnen Apps abweichende Nutzungsbedingungen im Angebot ausgewiesen, gelten diese vorrangig vor den in § 4 dieser Bedingungen geregelten allgemeinen Nutzungsbedingungen.

§ 5 Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung
(1) Der Kunde steht dafür ein, dass er die über § 2 Absatz (4) dieser Bedingungen hinaus notwendigen Vorkehrungen trifft, die Nutzung der App durch Unbefugte zu verhindern.

(2) Der Kunde haftet dafür, dass die App nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insbesondere Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem Server von Sprengnetter gespeichert werden.

§ 6 Sperrung der Nutzung
(1) Sprengnetter darf die (weitere) Nutzung der jeweiligen App sowie der App-Inhalte durch Sperrung des Kundenkontos verhindern, wenn
a. der Kunde seinen eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt;
b. der Kunde im Rahmen der Registrierung falsche Angaben in Bezug auf seine Identität, Adresse, sein Alter macht und/oder bezüglich seiner Geschäftsfähigkeit in die Irre führt;
c. der Kunde gegen Regelungen in § 4 oder 5 aus von ihm zu vertretenden Gründen verstößt.

(2) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen § 5 Abs. 2, ist Sprengnetter berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Fall eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde Sprengnetter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insb. dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

(3) Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung durch Sprengnetter weiterhin oder wiederholt die Regelungen in § 4 oder § 5 und hat der Kunde dies zu vertreten, so kann Sprengnetter den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen. Noch bestehende Kontingente an Coins gemäß § 7 oder der Zugang zu Inhalten bezüglich noch aktiver Abonnements verfallen ohne Erstattung.

(4) Ermöglicht der Kunde schuldhaft die Nutzung der App durch Dritte (oder durch nicht vom Kunden benannte berechtigte Nutzer), hat der Kunde jeweils eine sofort fällige, von Sprengnetter festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Ermessen von Sprengnetter steht und im Streitfalle vom zuständigen Gericht überprüfbar ist. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten.

§ 7 Coins, App-Abonnements
(1) Die Nutzungsgewährung erfolgt – je nachdem, wie im Angebot zur einzelnen App angegeben - entweder gegen Kauf und Einlösung eines bestimmten Kontingents an Wertpunkten (nachfolgend „Coins“) oder nach Abschluss eines kostenpflichtigen Monats- oder Jahresabonnements.

(2) Coins haben den sich jeweils aus dem Angebot ergebenden Gegenwert in Euro. Die Nutzung von Apps hat den sich aus dem jeweiligen Angebot ergebenden festen Coins-Preis. Coins sind 24 Monate ab Kauf gültig. Nach 24 Monaten nicht eingelöste Coins verfallen ohne Erstattung.

(3) Monatsabonnements zu Apps haben eine Laufzeit von einem Monat ab Kauf und verlängern sich um jeweils einen weiteren Monat, wenn sie nicht gekündigt werden. Die Kündigung ist jederzeit möglich.

(4) Jahresabonnements zu Apps haben eine Laufzeit von 12 Monaten ab Kauf und verlängern sich um jeweils 12 weitere Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.

(5) Ein aktives Monatsabonnement lässt sich unabhängig von den in Absatz (3) genannten Kündigungsfristen jederzeit zu einem Jahresabonnement aufwerten.

(6) Pro Nutzungskonto kann immer nur ein Abonnement je App aktiv sein.

(7) Soweit Abonnements im Rahmen eines sich aus dem jeweiligen Angebot ergebenden Flatrate-Modells („Fair Flat“) zu einer festen Anzahl von Inklusivabrufen während einer Abonnement-Periode berechtigten, verfallen während dieser Zeit nicht genutzte Abrufe Inklusivabrufe ohne Erstattung. Überschreitet der Kunde die vereinbarte Anzahl an Inklusivabrufen, werden die zusätzlichen Abrufe am Ende einer jeden Abonnement-Periode nach dem jeweils aktuell gültigen Preis in Rechnung gestellt.

(8) Sprengnetter ist berechtigt, Vergütungen für App-Abonnements per E-Mail mit einer Frist von drei Monaten zu Beginn einer Vertragslaufzeit anzukündigen und anzupassen. Bei einer Erhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Inkrafttreten der Erhöhung zu kündigen.

§ 8 Löschung des Kundenkontos durch den Kunden
(1) Der Kunde kann sein Kundenkonto jederzeit selbst über entsprechende Funktionen im Konto löschen.

(2) Mit Löschung des Kundenkontos erlöschen die Nutzungsrechte gemäß § 4. Noch bestehende Kontingente an Coins oder der Zugang zu Inhalten bezüglich noch aktiver Abonnements verfallen ohne Erstattung.

§ 9 Auftragsverarbeitung
(1) Soweit mit der Nutzung der vertragsgegenständlichen Apps die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Sprengnetter einher geht, liegt eine Auftragsverarbeitung durch Sprengnetter im Sinne des Art. 28 DSGVO vor. In dem Fall ist der Kunde als Verantwortlicher im Sinne von Art. 24 DSGVO verpflichtet, mit Sprengnetter eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zu schließen. Ein entsprechendes Vertragsangebot findet der Kunde auf seinem App-Dashboard im Kundenkonto unter „Auftragsverarbeitung gem. DSGVO“. Der Kunde muss das Vertragsangebot vor Eingabe von personenbezogenen Daten annehmen, indem er es gegenzeichnet und per E-Mail an adv@sprengnetter.de sendet.

(2) Im Fall von Widersprüchen zwischen den vorliegenden AGB und Bedingungen und dem Vertrag über die Auftragsverarbeitung geht Letzterer vor.

C. Besondere Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen, und die Nutzung der Lern-Management-Plattform Online Campus

§ 1 Geltungsbereich
(1) Gegenstand der besonderen Bedingungen in Teil C (nachfolgend „Teilnahmebedingungen“) ist die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen (nachfolgend „Präsenzveranstaltung“) sowie die Nutzung der digitalen Angebote der Lern-Management-Plattform Online Campus (nachfolgend „Online Campus“) wie die Teilnahme an digitalen Veranstaltungen (Webinare, Online-Workshops, Videokurse, E-Learning usw., nachfolgend „digitale Veranstaltungen“) sowie der Abruf von Artikeln on demand.

(2) Für alle Verträge, die zwischen Sprengnetter und dem Kunden (nachfolgend auch „Teilnehmer“) bezüglich der Teilnahme an Präsenzveranstaltungen oder digitalen Veranstaltungen (nachfolgend gemeinsam „Veranstaltungen“), der Nutzung der Inhalte des Online Campus oder dem Abruf von Artikeln on demand geschlossen werden, gelten zusätzlich zu den AGB in Teil A diese Teilnahmebedingungen. Wenn und soweit diese Teilnahmebedingungen von den AGB abweichen, haben sie Vorrang vor den AGB.

§ 2 Anmeldung zu Veranstaltungen
Das Angebot zu Veranstaltungen von Sprengnetter ist unverbindlich. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung wird verbindlich, wenn der Teilnehmer über die im Onlineshop angebotenen Zahlungsarten sofort zahlt oder wenn dem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung zugeht.

§ 3 Leistungserbringung
(1) Die Leistungserbringung erfolgt in den nachfolgenden Fällen ausschließlich über den Online Campus, so dass sich Teilnehmer gemäß § 11 dieser Teilnahmebedingungen registrieren müssen:

a. Download von Unterrichtsmaterialien bei Präsenzveranstaltungen und digitalen Veranstaltungen;
b. Ausgabe von Teilnahmezertifikaten bei Präsenzveranstaltungen und digitalen Veranstaltungen;
c. Zugang zu digitalen Veranstaltungen; Die Teilnahme erfordert zusätzlich eine Registrierung auf der ZOOM-Plattform unter https://zoom.us/signup;
d. Abruf von Artikel on demand.

(2) Ein spezieller Erfolg ist infolge der Teilnahme an Veranstaltungen nicht geschuldet.

§ 4 Pflichten des Teilnehmers
(1) Teilnehmer sind verpflichtet, für die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme an digitalen Veranstaltungen oder zum Zugang zum Online Campus (Internet-Verbindung, aktuelle Browserversion, ggf. das Herunterladen eines Programms der Lern-Plattform, Lautsprecher oder Headset etc.) selbst Sorge zu tragen.

(2) Der Ausfall der vom Teilnehmer zu verantwortenden technischen Voraussetzungen entbindet diesen nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht.

§ 5 Teilnahmegebühren, Fälligkeit, Teilnahme, Coins
(1) Rechnungen über Teilnahmegebühren oder die Nutzung der Inhalte des Online Campus sind im Voraus fällig und nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Es gelten die am Tag der Anmeldung gültigen Preise.

(2) Soweit nicht ausdrücklich im Angebot anders benannt, beinhalten Teilnahmegebühren grundsätzlich keine Übernachtungskosten oder sonstige Zusatzleistungen.

(3) Die Aufteilung einer Veranstaltungsteilnahme auf mehrere Teilnehmer oder Teilbuchungen für verschiedene Veranstaltungsteile und Termine ist unzulässig.

(4) Die Teilnahmegebühr kann auch durch Einlösung von Coins (gemäß § 7 (1) der Besonderen Bedingungen für die Nutzung von Apps) in Höhe des entsprechenden Betrags in Euro entrichtet werden. Für Gültigkeit und Verfall der Coins gilt § 7 der Besonderen Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Apps entsprechend.

§ 6 Stornierung/ Umbuchung durch den Teilnehmer
(1) Gebuchte Veranstaltungen können nicht storniert oder umgebucht werden.

(2) Anstelle des angemeldeten Teilnehmers kann vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei ein Ersatzteilnehmer benannt werden.

§ 7 Absage durch Sprengnetter, Änderungen der Veranstaltung
(1) Sprengnetter behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen, wenn Gründe vorliegen, die Sprengnetter nicht zu vertreten hat. Solche Gründe sind z. B. unzureichende Anmeldezahlen, kurzfristige Erkrankung des Dozenten oder Umstände höherer Gewalt.

(2) Die Benachrichtigung der Teilnehmer erfolgt unverzüglich. Die gezahlten Entgelte werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens des Teilnehmers (z. B. Stornokosten für Hotels und Reisemittel, Verdienstausfall o.ä.) sind ausgeschlossen.

(3) Sprengnetter behält sich das Recht vor, den Ablauf einer Veranstaltung zu ändern oder den Dozenten, z. B. bei kurzfristiger Erkrankung, zu ersetzen. Ein Dozentenwechsel berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zu Minderung der Teilnahmegebühren.

§ 8 Seminarunterlagen, Urheberrecht
(1) Soweit im Angebot nicht anders angegeben, sind Kosten für von Sprengnetter zur Verfügung gestellte Seminarunterlagen in der Teilnahmegebühr enthalten. Seminarunterlagen werden, soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, gemäß § 3 Absatz (1) ausschließlich digital im Online Campus Portal zur Verfügung gestellt.

(2) Der Teilnehmer erhält an den Seminarunterlagen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht.

(3) Weitergehende Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten nach Absatz (2) werden dem Teilnehmer nicht eingeräumt. Insbesondere ist es dem Teilnehmer ohne ausdrückliche Zustimmung von Sprengnetter nicht gestattet, die zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen für andere als zu eigenen Informationszwecken zu nutzen, die Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich wiederzugeben, öffentlich zugänglich zu machen, öffentlich vorzuführen, öffentlich aufzuführen, zu bearbeiten, zu verändern oder Unterlizenzen an Dritte zu vergeben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nutzungshandlungen entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen.

(4) Veranstaltungen dürfen nicht aufgezeichnet oder durch technische Vorrichtungen kopiert, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

(5) Die Nutzung des in erteilten Zertifikaten oder Bescheinigungen dargestellten Sprengnetter-Logos ist auf die Veröffentlichung dieser Zertifikate oder Bescheinigungen zu eigenen Werbezwecken durch den Teilnehmer (z. B. in Webseiten, Visitenkarten) beschränkt. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist nicht gestattet.

§ 9 Regelungen zu Bild- und Tonaufnahmen
(1) Sprengnetter fotografiert und filmt während der Veranstaltungen zur eigenen Nutzung, insbesondere Verbreitung und Veröffentlichung
a. z. B. in Broschüren, Präsentationen, Newslettern, Zeitungen, Flyer, Anzeigen, Prospekten, Messewänden, Plakaten;
b. über sämtliche bekannten Medien- und Nachrichtenarten in Papier- sowie in elektronischer Form (insbesondere Internet), einschließlich über die sozialen Kanäle (z.B. LinkedIn, Facebook, Xing, Instagram) von Sprengnetter.
Rechtsgrundlage ist das überwiegende Interesse von Sprengnetter an der werblichen Darstellung des Unternehmens und seiner Repräsentation nach außen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Weitergehende Informationen zum Datenschutz sind unter https://www.sprengnetter.de/datenschutz/ einsehbar.

(2) Soweit ein Teilnehmer das Veröffentlichen von Fotos und/oder Videoaufnahmen ablehnt, auf denen er als Person erkennbar ist, hat er die Mitarbeiter von Sprengnetter und/oder den jeweiligen Fotografen zu Beginn der Veranstaltung darauf hinzuweisen. Anderenfalls erklärt sich der Teilnehmer mit der Teilnahme an der Veranstaltung mit der Veröffentlichung von Filmen oder Fotos im Sinne des Kunsturhebergesetzes, die zu den in Absatz (1) genannten Zwecken in den aufgeführten Kanälen angefertigt wurden, einverstanden. Der Teilnehmer überträgt unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an von ihm auf Veranstaltungen angefertigten Filmen und Fotos an Sprengnetter. Sprengnetter ist ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Foto- und Videoverarbeitung) zur Verwendung (insbesondere Verbreitung und Veröffentlichung) der Foto- und Videoaufnahmen zu allen Werbe- und PR-Zwecken (z. B. in Broschüren, Präsentationen, Newslettern, Zeitungen, Flyer, Anzeigen, Prospekte, Messewänden, Plakaten) über sämtliche bekannten Medien- und Nachrichtenarten in Papier- sowie in elektronischer Form (insbesondere Internet), im Bereich Social Media (z.B. Facebook, Xing oder Instagram) berechtigt. Der Teilnehmer verzichtet auf eine Namensnennung.

§ 10 Begleitpersonen, Begleithunde, zusätzliche Teilnehmer
(1) Die Teilnahme
a. von Kindern,
b. sonstigen Begleitpersonen,
c. oder Tieren
an Präsenz-Veranstaltungen ist generell ausgeschlossen.

(2) Soweit ein Dritter den Teilnehmer aus medizinischen zur Veranstaltung begleiten muss, kann die Buchung nur unter Beifügung eines ärztlichen Attests erfolgen.

(3) Die Regelung in Absatz (2) gilt entsprechend für Begleithunde. Die Teilnahme steht in diesem Fall unter der auflösenden Bedingung, dass die Hausordnung am Veranstaltungsort das Mitführen eines Begleithundes zulässt.

(4) Die Teilnahme zusätzlicher Personen an Online-Veranstaltungen über einen Computer-Arbeitsplatz ist unzulässig.

§ 11 Online-Zugang zur Lern-Management-Plattform „Online Campus“
(1) Jeder Teilnehmer erhält nach Buchung der jeweiligen Veranstaltung und nach Eingang der Zahlung gemäß § 5 einen persönlichen Zugang zur gewählten Veranstaltung bzw. zum gewählten Programm über das „Online Campus“ Portal. Die Nutzung dieses Zugangs und der verwendeten Software ist auf den angemeldeten Teilnehmer und einen bestimmten Leistungszeitraum beschränkt. Der Teilnehmer steht dafür ein, dass er die notwendigen Vorkehrungen trifft, die Nutzung der Plattform durch Unbefugte zu verhindern.

(2) Das „Online Campus“ Portal und seine Inhalte (Videos, Bilder, Tonspuren etc) dienen der Durchführung der vom Teilnehmer gebuchten Veranstaltungen, Übermittlung von Unterlagen sowie der internen Kommunikation u.a. zwischen Trainern und Teilnehmern. Jede anderweitige Nutzung z.B. für sonstige private und/oder gewerbliche Zwecke, ist nicht zulässig. Rechte, die nicht ausdrücklich dem Teilnehmer eingeräumt werden, stehen ihm nicht zu. Eine physische Überlassung der Software des „Online Campus“ Portals an den Teilnehmer erfolgt nicht.

(3) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Änderungen, Bearbeitungen oder Umgestaltungen an dem „Online Campus“ Portal oder seinen Inhalten vorzunehmen. Der Teilnehmer erhält über das Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen gemäß § 8 hinaus in Bezug auf die Nutzung des „Online Campus“ Portals ein einfaches, räumlich unbeschränktes, zeitlich auf den gebuchten Vertragszeitraum beschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht.

(4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei Nutzung des „Online Campus“ Portals eine ordnungsgemäße und respektvolle Kommunikation zu Trainern und anderen Teilnehmern zu pflegen. Hierzu gehört insbesondere, sittenwidrige, unhöfliche, obszöne, pornografische, sexistische, bedrohliche, diskriminierende, belästigende, beleidigende, rassistische oder extremistische Bemerkungen oder Handlungen zu unterlassen und entsprechenden Aufforderungen von Trainern oder Sprengnetter Folge zu leisten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, keine Inhalte innerhalb des „Online Campus“ zu speichern und zum Abruf bereitzustellen, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte sowie behördliche Auflagen verstößt.

(5) Verstößt der Teilnehmer schuldhaft gegen die Verpflichtung aus Absatz (3), ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des Sprengnetter entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung von Sprengnetter von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, Sprengnetter von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Ein schuldhafter Verstoß des Teilnehmers gegen die Verpflichtung in Absatz (3) berechtigt Sprengnetter zur Sperrung der rechtswidrigen Inhalte, Sperrung des Zugangs des Teilnehmers und zur außerordentlichen Kündigung.

(6) Sprengnetter darf den Zugang zum „Online Campus“ Portal für den Teilnehmer sperren, wenn
a. der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt;
b. der Teilnehmer im Rahmen der Buchung falsche Angaben in Bezug auf seine Identität, Adresse, sein Alter macht und/oder bezüglich seiner Geschäftsfähigkeit in die Irre führt;
c. der Teilnehmer gegen Regelungen in Absatz (2) bis (4) aus von ihm zu vertretenden Gründen verstößt.

(7) Verstößt der Teilnehmer rechtswidrig gegen Absatz (4), ist Sprengnetter berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Verletzt der Teilnehmer trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung durch Sprengnetter weiterhin oder wiederholt gegen Regelungen in Absatz (2) bis (4) und hat er dies zu vertreten, so kann Sprengnetter den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.

(8) Ermöglicht der Teilnehmer schuldhaft die Nutzung des „Online Campus“ Portals durch Dritte (oder durch nicht vom Teilnehmer benannte berechtigte Nutzer), hat der Teilnehmer jeweils eine sofort fällige, von Sprengnetter festzusetzende Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe im Ermessen von Sprengnetter steht und im Streitfalle vom zuständigen Gericht überprüfbar ist. Die Geltendmachung von Schadensersatz bleibt vorbehalten.

§ 12 „Online Campus“ Abonnement
Im Falle der Buchung des Online Campus Abonnements beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate. Das Abonnement verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
D. Besondere Bedingungen für Inhouse-Schulungen

§ 1 Geltungsbereich
(1) Gegenstand der besonderen Bedingungen in Teil D (nachfolgend „Inhouse-Schulungs-Bedingungen“) ist die Buchung von individuellen Inhouse-Schulungen, Seminaren und Workshops (nachfolgend „Inhouse-Schulung“).

(2) Für alle Verträge, die zwischen Sprengnetter und dem Kunden (nachfolgend auch „Auftraggeber“) bezüglich der Buchung von Inhouse-Schulungen über den Onlineshop https://shop.sprengnetter.de geschlossen werden, gelten zusätzlich zu den AGB in Teil A diese Inhouse-Schulungs-Bedingungen. Wenn und soweit diese Inhouse-Schulungs-Bedingungen von den AGB abweichen, haben sie Vorrang vor den AGB.

§ 2 Inhalt, Durchführung und Umfang der Inhouse-Schulung
(1) Inhalt, Umfang und Art der Durchführung der Inhouse-Schulung richten sich nach individuellen Absprachen zwischen der Sprengnetter und dem Auftraggeber und werden im Angebot gesondert vereinbart. Ein spezieller Schulungserfolg oder ein näher bestimmbares Schulungsergebnis ist nicht geschuldet.

(2) Sprengnetter ist berechtigt, in zumutbarem und die Interessen des Aufraggebers nicht unangemessen benachteiligendem Umfang einzelne Lehrinhalte ohne Zustimmung des Auftraggebers an die Bedürfnisse der Inhouse-Schulung anzupassen.

(3) Der Auftraggeber stellt die für die Inhouse-Schulung erforderlichen, geeignete (Schulungs-) Räumlichkeiten zur Verfügung und die erforderlichen technischen Mittel wie Videobeamer, Overhead-Projektor, Leinwand, PC-Technik etc. Sprengnetter teilt dem Auftraggeber spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung mit, welche technischen Mittel benötigt werden.

§ 3 Stornierung, Ausfall einer Inhouse-Schulung
(1) Der Auftraggeber kann eine gebuchte Inhouse-Schulung bis zu 4 Wochen vor dem geplanten Schulungstermin kostenfrei stornieren. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Erfolgt die Stornierung bis zu 14 Tage vor dem geplanten Schulungstermin, zahlt der Auftraggeber 60%, bei Stornierung später als 14 Tage vor dem vereinbarten Schulungstermin, 100% des vereinbarten Schulungsentgelts, welches mit Erhalt der Stornierungsbestätigung zur Zahlung fällig ist.

(2) Bei Ausfall einer Inhouse-Schulung aufgrund höherer Gewalt, Erkrankung des Dozenten oder aus von Sprengnetter oder dem Auftraggeber nicht zu vertretenden Umständen ist Sprengnetter gewährt etwaig bereits gezahltes Schulungsentgelt zurück. Die Parteien informieren sich gegenseitig unverzüglich und ohne schuldhaftes Zögern über den Ausfall der Schulungsveranstaltung aus Gründen gemäß Absatz (2) Satz 1. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – insbesondere Schadensersatzansprüche – bestehen nicht.

§ 4 Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen der Inhouse-Schulung zur Verfügung gestellten Seminarunterlagen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht.

(2) Weitergehende Nutzungsrechte an den bereitgestellten Inhalten nach Absatz (1) werden dem Auftraggeber nicht eingeräumt. Insbesondere ist es dem Auftraggeber ohne ausdrückliche Zustimmung von Sprengnetter nicht gestattet, die zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen für andere als zu eigenen Informationszwecken zu nutzen, die Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich wiederzugeben, öffentlich zugänglich zu machen, öffentlich vorzuführen, öffentlich aufzuführen, zu bearbeiten, zu verändern oder Unterlizenzen an Dritte zu vergeben. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nutzungshandlungen entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen.

(3) Inhouse-Schulungen dürfen nicht aufgezeichnet oder durch technische Vorrichtungen kopiert, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

(4) Die Nutzung des in erteilten Zertifikaten oder Bescheinigungen dargestellten Sprengnetter-Logos ist auf die Veröffentlichung dieser Zertifikate oder Bescheinigungen zu eigenen Werbezwecken durch den Auftraggeber oder einzelnen Teilnehmern (z. B. in Webseiten, Visitenkarten) beschränkt. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist nicht gestattet.

§ 5 Geheimhaltung
Sprengnetter und der Auftraggeber verpflichten sich, sowohl die Inhalte der vertraglichen Vereinbarungen als auch die im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Informationen und Kenntnisse Dritten nicht zugänglich zu machen, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Dozenten, freie Mitarbeiter etc. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.