Ergänzungslieferungen 2020 Lehrbuch und Kommentar
Produktinformationen "Ergänzungslieferungen 2020 Lehrbuch und Kommentar"
Mit der 65. Ergänzungs- und Aktualisierungslieferung wird dieses Werk um weitere wichtige Kapitel ergänzt bzw. aktualisiert. Auf 220 Seiten werden die bearbeiteten Themengebiete nicht nur oberflächlich angerissen, sondern in aller erforderlichen Tiefe abgehandelt.
Mit dieser Lieferung werden die folgenden wichtigen Themen neu in das Werk aufgenommen bzw. aktualisiert:
Energetische Anforderungen an Gebäude (Teil 9, Kapitel 36)
Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. November 2020 wurden die EnEV, das EnEG und das EEWärmeG zusammengefasst und abgelöst. Neben dem neuen Gesetzesbezug haben sich auch inhaltliche Änderungen ergeben. Mit dieser Ergänzungslieferung wird zunächst das Thema „Energieausweis“ (Abschnitt 2) aktualisiert, um das Thema Nicht-Wohngebäude erweitert und neu ausgeliefert. In den kommenden Ergänzungslieferungen werden die weiteren Abschnitte überarbeitet und veröffentlicht.
Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. November 2020 wurden die EnEV, das EnEG und das EEWärmeG zusammengefasst und abgelöst. Neben dem neuen Gesetzesbezug haben sich auch inhaltliche Änderungen ergeben. Mit dieser Ergänzungslieferung wird zunächst das Thema „Energieausweis“ (Abschnitt 2) aktualisiert, um das Thema Nicht-Wohngebäude erweitert und neu ausgeliefert. In den kommenden Ergänzungslieferungen werden die weiteren Abschnitte überarbeitet und veröffentlicht.
Beleihungswertermittlung (Teil 12, Kapitel 1)
Das Kapitel ist nun um den neuen Abschnitt 4 „Bewertungsprodukte (§ 5
und § 24 BelWertV)“ erweitert. In dem Abschnitt werden die Bewertungsprodukte, die den Beleihungswert ausweisen (Gutachten nach § 5 BelWertV sowie die vereinfachte Wertermittlung nach § 24 BelWertV), beschrieben und die Quellen, die auf den Beleihungswert oder auf den Wert der Sicherheit hinweisen, analysiert.
Das Kapitel ist nun um den neuen Abschnitt 4 „Bewertungsprodukte (§ 5
und § 24 BelWertV)“ erweitert. In dem Abschnitt werden die Bewertungsprodukte, die den Beleihungswert ausweisen (Gutachten nach § 5 BelWertV sowie die vereinfachte Wertermittlung nach § 24 BelWertV), beschrieben und die Quellen, die auf den Beleihungswert oder auf den Wert der Sicherheit hinweisen, analysiert.
Mietwertermittlung (Teil 14, Kapitel 1)
In dem Abschnitt „Entwicklung des Mietpreisrechts“ wird ein neuer Unterabschnitt zum Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn vom 19. März 2020 ergänzt. Zudem sind die beiden Übersichten landesrechtlicher Verordnungen zur Reduzierung der Kappungsgrenze (Anhang 4) und zur Begrenzung des Mietanstiegs bei Wiedervermietung (Anhang 5) um die zwischenzeitlich in Kraft getretenen Landesverordnungen aktualisiert.
In dem Abschnitt „Entwicklung des Mietpreisrechts“ wird ein neuer Unterabschnitt zum Gesetz zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn vom 19. März 2020 ergänzt. Zudem sind die beiden Übersichten landesrechtlicher Verordnungen zur Reduzierung der Kappungsgrenze (Anhang 4) und zur Begrenzung des Mietanstiegs bei Wiedervermietung (Anhang 5) um die zwischenzeitlich in Kraft getretenen Landesverordnungen aktualisiert.
Revision der Bodenrichtwerte – Hinweise zur Überprüfung und Qualitätsverbesserung der Bodenrichtwerte insbesondere in kaufpreisarmen Lagen (Teil 19, Kapitel 3)
Bodenrichtwerte sind eine geeignete Grundlage, um Bodenwerte insbesondere in Lagen ohne eine ausreichende Anzahl von Vergleichspreisen zu ermitteln (kaufpreisarme Lagen). Durch die immer größer werdenden Genauigkeitsanforderungen an die Bodenrichtwerte (beispielsweise durch das Ende 2019 verabschiedete Grundsteuergesetz (Bundesmodell), die Bodenrichtwerte u. a. als Grundlage zur Quantifizierung der Grundsteuer heranzuziehen), ist es erforderlich, die Qualität der Bodenrichtwerte (BRW) insbesondere in den kaufpreisarmen Lagen zu überprüfen und ggf. zu verbessern. Denn dort fehlen Kaufpreise unbebauter Grundstücke, um der Forderung des § 196 Abs. 1 Satz 1 BauGB „Auf Grund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte)“ genügen zu können. In dem neuen Kapitel werden Lösungen aufgezeigt, wie auch in kaufpreisarmen Lagen die Qualität von Bodenrichtwerten überprüft und verbessert werden kann.
Bodenrichtwerte sind eine geeignete Grundlage, um Bodenwerte insbesondere in Lagen ohne eine ausreichende Anzahl von Vergleichspreisen zu ermitteln (kaufpreisarme Lagen). Durch die immer größer werdenden Genauigkeitsanforderungen an die Bodenrichtwerte (beispielsweise durch das Ende 2019 verabschiedete Grundsteuergesetz (Bundesmodell), die Bodenrichtwerte u. a. als Grundlage zur Quantifizierung der Grundsteuer heranzuziehen), ist es erforderlich, die Qualität der Bodenrichtwerte (BRW) insbesondere in den kaufpreisarmen Lagen zu überprüfen und ggf. zu verbessern. Denn dort fehlen Kaufpreise unbebauter Grundstücke, um der Forderung des § 196 Abs. 1 Satz 1 BauGB „Auf Grund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte)“ genügen zu können. In dem neuen Kapitel werden Lösungen aufgezeigt, wie auch in kaufpreisarmen Lagen die Qualität von Bodenrichtwerten überprüft und verbessert werden kann.
Stichwortverzeichnis (Teil 20)
Das Stichwortverzeichnis ist aktualisiert und steht Ihnen – wie gewohnt –auch zusätzlich unter www.sprengnetter.de/lk unter „Verfügbare Downloads“ digital und kostenfrei zur Verfügung. Sie können das Stichwortverzeichnis jederzeit auf Ihren Rechner herunterladen und über die PDF-Reader-eigene Suchfunktion effizient durchsuchen
Das Stichwortverzeichnis ist aktualisiert und steht Ihnen – wie gewohnt –auch zusätzlich unter www.sprengnetter.de/lk unter „Verfügbare Downloads“ digital und kostenfrei zur Verfügung. Sie können das Stichwortverzeichnis jederzeit auf Ihren Rechner herunterladen und über die PDF-Reader-eigene Suchfunktion effizient durchsuchen
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