Bessere Auftragslage, Wettbewerbsvorteil und Kompetenznachweis
Sie möchten einen Schritt weitergehen und Ihren Marktzugang erweitern? Seit 1999 zertifiziert die Sprengnetter Zertifizierung GmbH Sachverständige für Immobilienbewertung nach der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024.
Warum Zertifizierung?
Immer häufiger müssen zertifizierte Sachverständige ein solches Zertifikat als Nachweis vorlegen:
- Gutachterausschüsse achten bei der Vergabe grundstücksbezogener Auskünfte aus der Kaufpreissammlung an zertifizierte Sachverständige darauf, dass der jeweilige Antragsteller über die Zertifizierung durch eine von der DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle verfügt (siehe z.B. Gutachterausschussverordnung Rheinland-Pfalz oder Bayern).
- Gerichte erkennen die Zertifizierung nur an, wenn sie nach dem Standard der DIN EN ISO/IEC 17024 erfolgt ist. Die Gewähr dafür bietet nur die Akkreditierung der jeweiligen Zertifizierungsstelle, die das Zertifikat ausstellt.
- Für die Tätigkeit im kreditwirtschaftlichen Bereich ist eine derartige Zertifizierung oftmals zwingende Voraussetzung. Auch hier wird die Zertifizierung als geeigneter Nachweis der Sachkunde und Berufserfahrung nur akzeptiert, wenn diese durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle erfolgt (siehe § 6 BelWertV).
Unser Zertifizierungsangebot
Im Hinblick auf die Anforderungen des Marktes bietet die Sprengnetter Zertifizierung GmbH drei Abschlüsse an:
ZIS Sprengnetter Zert (S)
Sachverständige mit dem Abschluss „ZIS Sprengnetter Zert (S)“ sind für die am häufigsten vorkommenden Aufgabenstellungen in der Gutachtenpraxis qualifiziert. Dazu gehören insbesondere Markt- und Beleihungswertgutachten von Standardimmobilien (unbebaute Grundstücke, wohnwirtschaftliche Immobilien, Wohnungseigentume sowie kleinere gemischt genutzte und gewerblich genutzte Immobilien).
ZIS Sprengnetter Zert (WG)
Der Abschluss ZIS Sprengnetter Zert (WG) wendet sich an Sachverständige, die darüber hinaus auch eine Qualifikation für die Bewertung größerer Gewerbeimmobilien (z.B. Grundstücke mit Lager- und Produktionsgebäuden, Geschäftshäusern, Büro- und Praxisgebäuden, etc.) benötigen oder damit ihr Portfolio erweitern möchten. Sachverständige mit diesem Abschluss verfügen außerdem nachweislich über forensische Kenntnisse und erfüllen somit die Anforderungen, die bei der Auswahl gerichtlicher Sachverständiger (z.B. im Zuge von Ehescheidungen oder Erbauseinandersetzungen) i.d.R. ausschlaggebend sind.
ZIS Sprengnetter Zert (AI)
Mit dem Abschluss ZIS Sprengnetter Zert (AI) weist der Sachverständige nach, dass er für die Markt- und Beleihungswertermittlung aller Immobilienarten befähigt ist. Dazu zählen insbesondere die Spezialimmobilien (z.B. Logistikimmobilien, Handelsimmobilien, Gastronomieimmobilien, Freizeitimmobilien, Sozialimmobilien etc.). Die Qualifikation erstreckt sich auch auf die Lösung von Bewertungsproblemen im Rahmen bodenordnerischer bzw. städtebaulicher Maßnahmen (Umlegung, städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Enteignungen, Flurbereinigungen, Stadtumbau etc.). Auch Wertermittlungen für bilanzielle Zwecke gehören zu den häufig nachgefragten Aufgaben dieser Sachverständigen.
Ihr Weg zur Zertifizierung
Um am Zertifizierungsverfahren teilnehmen zu können, muss der Antragsteller dem festgelegten Anforderungsprofil entsprechen.
Das Anforderungsprofil enthält Vorgaben über die Ausbildung und Berufserfahrung sowie weitere Voraussetzungen.
Wer die Kriterien hinsichtlich Ausbildung und Berufserfahrung erfüllt, kann einen Antrag auf Zulassung zur Zertifizierung an die Zertifizierungsstelle richten. Zusätzlich überprüft die Zertifizierungsstelle Zulassungsgutachten vom Antragsteller, und zwar je nach Zertifizierungsabschluss drei bzw. vier Gutachten unterschiedlicher Objektarten. Die Überprüfung der Gutachten erfolgt nach festgelegten Qualitätskriterien.
Nach positiver Beurteilung des Antragsverfahrens wird die Zulassung zur schriftlichen Zertifizierungsprüfung erteilt. Ist diese bestanden, folgt eine mündliche Prüfung.
Bei erfolgreicher Prüfungsleistung wird dem Sachverständigen die Zertifizierung erteilt und damit eine Zertifizierungsurkunde und ein Zertifizierungsstempel ausgehändigt.
Welche Zulassungsgutachten sind einzureichen?
Nachweis und Gültigkeit
Während der Gültigkeit des Zertifikats (fünf Jahre) muss der zertifizierte Sachverständige nachweisen, dass seine fachliche Qualifikation dem „aktuellen Stand der Technik“ entspricht. Dazu muss er jährlich an mindestens drei Tagen einschlägige Fortbildungen besuchen. Die Qualität seiner verfassten Praxisgutachten überprüft die Zertifizierungsstelle im Rahmen einer Stichprobe.
Zur Verlängerung der Gültigkeit seiner Zertifizierung weist der zertifizierte Sachverständige sein aktuelles Fachwissen durch ein Prüfungsgespräch nach. Bei erfolgreichem Bestehen erhält er eine neue Zertifizierungsurkunde mit der Laufzeit von weiteren fünf Jahren (Rezertifizierung).
Der Hintergrund
Die Sprengnetter Zertifizierung GmbH ist eine durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditierte Zertifizierungsstelle. Um Sachverständige nach der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizieren zu dürfen, muss sie die hohen Anforderungen dieser Norm erfüllen. Dies wird durch die Deutsche Akkreditierungsstelle geprüft und überwacht.
Eine erfolgreiche Akkreditierung ist gekennzeichnet durch ein Gütesiegel, das Akkreditierungssymbol der DAkkS. Das Symbol, zusammen mit der eindeutigen Registrierungsnummer, weist darauf hin, dass die Zertifizierung kompetent unter Einhaltung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17024 erfolgt ist. Nutzer der Dienstleistung „Zertifizierung“ sollten also unbedingt darauf achten, dass ein Zertifikat vorliegt, auf dem das Akkreditierungssymbol der DAkkS angebracht ist.
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Ihre Ansprechpartner bei der Sprengnetter Zertifizierung GmbH
Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Zertifizierungsverfahren
Marion Kierig
Leiterin Zertifizierung
+49 (0) 2641 9130 1094
zertifizierung@sprengnetter.de
Lukas Röwe
Stellvertr. Leiter Zertifizierung
+49 (0) 2641 9130 1178
zertifizierung@sprengnetter.de