WW88 | Grundsteuerreform 2025: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Grundsteuerwertfeststellung
Die Grundsteuer ist eine der ältesten Steuerarten in Deutschland. Entweder als Eigentümer von Grundbesitz oder als Mietende sind nahezu alle Bürgerinnen und Bürger von der Grundsteuer betroffen. Infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung wurde das Grundsteuer- und Bewertungsrechts in den letzten Jahren umfassend reformiert. Nach den bundesgesetzlichen Regelungen sind in einer Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 für alle wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes Grundsteuerwerte festzustellen, die der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zugrunde zu legen sind.
Mit Beschlüssen vom 27. Mai 2024, II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV), hat der Bundesfinanzhof in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen niedrigeren gemeinen Wert (Verkehrswert) ihres Grundstücks nachzuweisen, wenn sich der im sog. Bundesmodell festgestellte typisierte Grundsteuerwert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist (Verstoß gegen das Übermaßverbot). Nach Anweisungen der Finanzverwaltung und ersten landesgesetzlichen Regelungen soll diese Rechtsprechung umfassend umgesetzt werden, was weitreichende Konsequenzen für Immobilieneigentümer und -bewerter in Deutschland hat.
Nutzen Sie diese Gelegenheit, sich umfassend über die aktuellen Entwicklungen in der Grundsteuerbewertung zu informieren und Ihre Kenntnisse zu vertiefen. Dieses Web-Seminar bietet Ihnen als Sachverständiger und Wertermittler das notwendige Rüstzeug, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und von diesem Auftragspool profitieren zu können.
Teilnehmerkreis
Das Web-Seminar wendet sich grundsätzlich an all jene, die mit der Grundsteuer und dem dazugehörenden Bewertungsrecht wiederholt befasst sind. Zu nennen sind hierbei in erster Linie
- Immobiliensachverständige, Gutachter, Bewerter
- Immobilienmakler
- Immobilienverwalter
- Grundstückeigentümer mit größerem Immobilienbestand
- Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
- sowie andere interessierte Fachleute aus der Bau- und Immobilienbranche.
Nutzen des Seminars
Die neuen rechtlichen Vorgaben stellen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz und Bewertungssachverständige vor neue Herausforderungen. Zur verfassungskonformen Anwendung der Bewertungsvorschriften zur Feststellung von Grundsteuerwerten ist ein für die gesamte wirtschaftliche Einheit des Grundbesitzes nachgewiesener gemeiner Wert anzusetzen, wenn der nach typisierten Bewertungsvorschriften festgestellte Grundsteuerwert gegen das Übermaßverbot verstößt. Die koordinierten Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 24. Juni 2024 konkretisieren die Voraussetzungen für den Ansatz des niedrigeren gemeinen Werts und die Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes.
Sie enthalten konkrete Anforderungen an die Führung des Nachweises des niedrigeren gemeines Werts. Für Immobiliensachverständige ist es daher essenziell, sich fundierte Kenntnisse über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktischen Anforderungen an die Gutachtenerstellung zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts im Rahmen der Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell anzueignen.
Seminar-Referent
Michael Roscher
Dipl.-Finanzwirt (FH) Michael Roscher ist seit 1991 in der Finanzverwaltung tätig. Er ist Autor von verschiedenen Fachkommentierungen zum steuerlichen Bewertungsrecht und zur Grundsteuer sowie langjähriger Gastdozent an der Bundesfinanzakademie. Seit 2009 ist er außerdem geprüfter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung.
Hinweise zum Weiterbildungsnachweis
Diese Veranstaltung ist bei der Sprengnetter Akademie und der Sprengnetter Zertifizierung als Weiterbildung im Umfang von 3 Stunden anerkannt. Auf Wunsch können Anerkennungen weiterer Stellen eingefordert werden. Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung erhalten Sie daher einen anerkennungspflichtigen Nachweis von 3 Weiterbildungsstunden.
Für Immobilienmakler oder Immobilienverwalter entsprechen die Inhalte schwerpunktmäßig:
Teil A - Makler:
6.5 Bewertungsgesetzabhängige Steuern
6.6 Spezielle Verkehrssteuern (Grunderwerb- und Grundsteuern)
Teil B - Verwalter:
3.3 Spezielle kaufmännische Grundlagen des Mietverwalters
4.6 Objektmanagement
Das Web-Seminar ist damit anerkennungsfähig im Sinne von §§ 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung, i. V. m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
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