WW91 | Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG) unter Berücksichtigung der neuen ImmoWertV 2021
Warum sind besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale von Bedeutung?
In der Immobilienbewertung gemäß der neuen ImmoWertV 2021 sind nicht nur die allgemeinen Marktgegebenheiten entscheidend, sondern auch die spezifischen Merkmale eines Grundstücks. Die richtige Identifikation und angemessene Berücksichtigung dieser "boG" ermöglicht es, genauere und fundiertere Wertermittlungen vorzunehmen. Dabei können Faktoren wie Lage, Erschließung, Ausblick, Nachbarschaftsverhältnisse, Bebauungsmöglichkeiten und ökologische Aspekte signifikanten Einfluss auf den Wert einer Immobilie nehmen.
Dieses Web-Seminar zeigt Ihnen praxisorientierte Methoden, wie Sie boG gezielt erkennen und in Ihre Bewertungen integrieren können.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar richtet sich an erfahrene Bewertungssachverständige, Immobiliengutachter, Makler und andere Fachleute aus der Immobilienbranche, die ihre Expertise in der Immobilienbewertung vertiefen möchten. Grundkenntnisse in der Immobilienbewertung werden vorausgesetzt.
Nutzen des Seminars
Die Lernziele des Seminars sind klar definiert, denn nach Abschluss des Seminars werden die Teilnehmenden in der Lage sein:- Die Bedeutung von boG gemäß der ImmoWertV 2021 zu verstehen.
- boG gezielt zu identifizieren und sachgerecht zu bewerten.
- boG in die verschiedenen Wertermittlungsverfahren effektiv einzubeziehen.
- Praktische Herangehensweisen zur Anwendung der erworbenen Kenntnisse im Gutachten zu nutzen.
Wir laden Sie herzlich ein, an unserem Seminar teilzunehmen und Ihre Kompetenzen in der Immobilienbewertung weiter auszubauen. Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und investieren Sie in Ihre berufliche Entwicklung.
Seminar-Referent
Hinweise zum Weiterbildungsnachweis
Diese Veranstaltung ist bei der Sprengnetter Akademie und der Sprengnetter Zertifizierung als Weiterbildung im Umfang von 3 Stunden anerkannt. Sie erhalten im Nachgang an die Veranstaltung eine aussagekräftige Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Gewerbebehörde oder weiteren Institutionen (Zertifizierung o.ä.).
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