Das neue Grundsteuer- und Bewertungsrecht nach der Grundsteuerreform (Video-Kurs)
Mit Zustimmung des Bundesrates zur Grundsteuerreform gelten ab 2025 neue Bewertungs- und Besteuerungsregeln. Das Grundsteuerreformgesetz (GrStRefG) stellt bzgl. der Bewertung der Immobilien auf ein wertorientiertes Verfahren ab. Es sieht vor, die Neubewertung für den Großteil der Grundstücke anhand eines vereinfachten Ertragswertverfahrens durchzuführen. Für die übrigen Grundstücke ist ein vereinfachtes Sachwertverfahren vorgesehen. Von der Neureglung sind ca. 35 Millionen wirtschaftliche Einheiten betroffen, die auf den Bewertungsstichtag 1.1.2022 neu bewertet werden müssen. Zusätzlich komplexer wird die Problematik durch die von einigen Bundesländern genutzten Öffnungsklausel, die es den Ländern ermöglicht, abweichendes Bewertungsrecht auf Landesebene zu schaffen.
Im Video-Kurs werden die Einzelheiten der Neureglung vorgestellt und Konsequenzen für die Praxis im Hinblick auf die Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 aufgezeigt. Erfahren Sie daher aus erster Hand, was diese Reform für Sie und Ihre Kunden bedeutet.
Zum Hintergrund
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 (1 BvL 11/14 u. a., BVerfGE 148, 147-217) entschieden, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar sind. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu diesem Zeitpunkt durften die gleichheitswidrigen Regelungen über die Einheitsbewertung weiter angewandt werden.
Der vorgenannten Verpflichtung des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts ist der Bundesgesetzgeber durch die Verabschiedung des Gesetzespakets zur Reform der Grundsteuer, bestehend aus
- dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 72, 105 und 125b) 15.11.2019 (BGBl I, 1546),
- dem Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) v. 26.11.2019 (BGBl I, 1794) und
- dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung v. 30.11.2019 (BGBl I, 1875),
fristgerecht nachgekommen.
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 v. 21.12.2020 (BGBl I, 3096), des Fondsstandortgesetzes v. 3.6.2021 (BGBl I, 1498) sowie des Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetzes v. 16.7.2021 (BGBl I, 2931) wurden die grundsteuer- und bewertungsrechtlichen Vorschriften insbesondere aus Gründen der Rechtssicherheit und der praxisgerechten Anwendung fortentwickelt.
Auf Grund der Ermächtigungsgrundlage in § 263 BewG hat das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates die Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes v. 29.7.2021 (BGBl I, 2290) und die Mietniveau-Einstufungsverordnung v. 18.8.2021 (BGBl I, 3738) erlassen.
Zur Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022 sind koordinierte Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9.11.2021 ergangen (zum allgemeinen Teil und Grundvermögen: BStBl I, 2334, und zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen: BStBl I, 2369).
Auf den 1.1.2022 sind für alle wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Grundstücke) auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts Grundsteuerwerte gesondert festzustellen (Hauptfeststellung). Durch öffentliche Bekanntmachung vom 30. März 2022 (BStBl I S. 205) hat das Bundesministerium der Finanzen zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 aufgefordert. Die vom Bundesrecht abweichenden Länder (Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen) haben eigene Aufforderungen zur Erklärungsabgabe veröffentlicht. Die Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts sind dem zuständigen Finanzamt bis zum 31. Oktober 2022 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (elektronisches Formular) zu übermitteln. Die elektronischen Formulare für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts werden u. a. im Online-Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) bereitgestellt.
Das Web-Seminar macht Sie mit den wesentlichen Neuregelungen des Grundsteuer- und Bewertungsrechts, u. a. anhand von Beispielen, vertraut. Erfahren Sie, welche Erklärungs- und Anzeigepflichten seitens der Steuerpflichtigen bestehen. Anhand des Erklärungsvordrucks werden gezielt die Datenanforderungen der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 für das Grundvermögen erläutert. Zu den abweichenden landesrechtlichen Regelungen wird ein kurzer Überblick gegeben.
Informieren Sie sich, welche Bedeutung die Reform der Grundsteuer für die Tätigkeit als Immobilienmakler, die Immobilienwertermittlung und die Tätigkeit der Immobiliensachverständigen hat.
Web-Seminarinhalt:
- Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Neureglungen des Grundsteuer- und Bewertungsrechts
- Bewertungsgesetz
- Feststellung von Grundsteuerwerten (Hauptfeststellung / Fortschreibungen)
- Erklärungs- und Anzeigepflichten für die Steuerpflichtigen
- Bewertung der unbebauten Grundstücke
- Bewertung der bebauten Grundstücke
- Bewertung der Sonderfälle (u. a. Erbbaurecht)
- Grundsteuergesetz
- Steuermesszahl für Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
- Einführung von Grundsteuervergünstigungen zur Wohnraumförderung und für Baudenkmäler
- Einführung einer sog. Grundsteuer C auf baureife Grundstücke
- Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022
- Überblick über die abweichenden landesrechtliche Regelungen
Referent:
Diplom Finanzwirt Michael Roscher
Michael Roscher ist Sachverständiger für Immobilienbewertung und als Sachbearbeiter in der Bundesfinanzverwaltung tätig.
Er ist insbesondere mit der Fortentwicklung des steuerrechtlichen Bewertungsrechts (u. a. Reform der Grundsteuer und Erbschaftsteuer) und der Novellierung der Vorschriften zur Verkehrswertermittlung von Grundstücken auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (u. a. ImmoWertV und nachfolgende Richtlinien) befasst.
- Teil A: Punkt: 2. Grundlagen des Maklergeschäfts
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