Ergänzungslieferungen 2021 Lehrbuch und Kommentar
Produktinformationen "Ergänzungslieferungen 2021 Lehrbuch und Kommentar"
Mit der 68. Ergänzungs- und Aktualisierungslieferung wird dieses Werk um weitere wichtige Kapitel ergänzt bzw. aktualisiert. Die bearbeiteten Themengebiete werden nicht nur oberflächlich angerissen, sondern in aller erforderlichen Tiefe abgehandelt. Mit dieser Lieferung werden die folgenden wichtigen Themen neu in das Werk aufgenommen bzw. aktualisiert:
Bauplanungsrecht (Teil 1, Kapitel 21)
Am 23. Juni 2021 ist das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) in Kraft getreten, durch das den Gemeinden insbesondere die erforderlichen Instrumente zur Erleichterung der Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum an die Hand gegeben werden sollen. Zu den Neuerungen zählen beispielsweise neben der Einführung eines weiteren sogenannten sektoralen Bebauungsplans zur Wohnraumversorgung (§ 9 Abs. 2d BauGB) und der Verlängerung des § 13 b BauGB, einige Erleichterungen zum Bauen im Innen- und Außenbereich. Anzuführen sind diesbezüglich etwa § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, wonach nunmehr auch die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu einem Befreiungstatbestand zählen, sowie § 34 Abs. 3a S. 3 BauGB, wonach künftig vom Einfügungserfordernis in die nähere Umgebung nicht nur im Einzelfall abgewichen werden kann. Hinzu kommen gewisse Erleichterungen für die Umnutzung begünstigter Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 4 Nr. 1 und 2 BauGB). Diese, aber auch zahlreiche weitere Neuregelungen des Baulandmobilisierungsgesetzes sind in vorliegende die Kommentierung der §§ 29 bis 31 BauGB sowie §§ 34 und 35 BauGB eingearbeitet. Daneben ist in die Kommentierung um die neueste Rechtsprechung ergänzt.Schwimmende Gebäude (Teil 9, Kapitel 29)
Da Hausboote gem. den meisten Bauordnungen der Bundesländer keine genehmigungspflichtigen bauliche Anlagen darstellen, sondern zu den Sportbooten zu zählen sind, wird in den neuen Kapiteln anhand von schwimmenden Gebäuden dargestellt, dass die Genehmigungsverfahren, die Bewertung und die Beleihung nach den gleichen Grundsätzen zu betrachten sind, wie bei Gebäuden an Land. Es wird deutlich, dass es auch für schwimmende Gebäude aktuell, bis auf eine Ausnahme, noch keine einheitlichen Standards und Erfahrungen gibt. Diese neu überarbeiteten Abschnitte zeigen für schwimmende Gebäude eine rechtliche Bestandsaufnahme und erlaubt einen Ausblick auf Verfahrenswege, ohne ganz den Blick auf die Hausboote zu verlieren.Mietwertermittlung (Teil 14, Kapitel 1)
In dem Abschnitt „Entwicklung des Mietpreisrechts“ wird ein neuer Unterabschnitt zum Mietspiegelreformgesetz vom 10.08.2021 und zur Mietspiegelverordnung vom 28.10.2021 ergänzt. Zudem sind die beiden Übersichten landesrechtlicher Verordnungen zur Reduzierung der Kappungsgrenze (Anhang 4) und zur Begrenzung des Mietanstiegs bei Wiedervermietung (Anhang 5) um die zwischenzeitlich in Kraft getretenen Landesverordnungen aktualisiert.Ergänzungslieferungen 2021 Lehrbuch und Kommentar