Ergänzungslieferungen 2025 Marktdaten und Praxishilfen
Mit der 152. Ergänzungs- und Aktualisierungslieferung werden die Marktdaten und Praxishilfen in den Bänden 1 – 4 um Gesetzestexte, aktuelle Marktdaten und Formulare ergänzt bzw. aktualisiert.
Band 1: Vorschriften
Aktualisiert: BetrKV (2.12.3)
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) wurde zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Oktober 2023 geändert. In § 2 Absatz 4 wurde der Betrieb zentraler Heizungsanlagen präzisiert. Zudem konkretisiert § 2 Absatz 15, dass bis zum 30. Juni 2024 neben dem Nutzungsentgelt für eine nicht zum Gebäude gehörende Antennenanlage auch Gebühren nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung anfallen können und regelt darüber hinaus die Kosten für den Betrieb von Breitband- oder Glasfasernetzen im Gebäude.
Aktualisiert: WEG (2.21)
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde zuletzt am 10. Oktober 2024 geändert. In § 20 wurde der Begriff bauliche Veränderungen um Steckersolargeräte ergänzt, während § 23 durch einen neuen Absatz die Möglichkeit einer virtuellen Wohnungseigentümerversammlung mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen einführt. § 26a wurde neu formuliert, jedoch ohne inhaltliche Änderung. In § 48 ist ein Absatz (6) hinzugekommen, der bis einschließlich 2028 mindestens eine Präsenzversammlung pro Jahr vorsieht, sofern die Wohnungseigentümer nicht einstimmig darauf verzichten; ein Verstoß gegen diese Pflicht macht die in virtuellen Versammlungen gefassten Beschlüsse jedoch weder nichtig noch anfechtbar.
Aktualisiert: PfandBG (2.30.1)
Das Pfandbriefgesetz liegt nun in der Fassung vom 22.12.2023 vor. In § 16 Absatz 4 wurde der Nebensatz „im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz“ gestrichen. § 12 Absatz 3 konkretisiert, dass die eingetragenen Deckungswerte alle Forderungen umfassen, die auf die wirtschaftliche Substanz eines Grundstücks gerichtet sind und stellt klar, dass dies auch in Insolvenz- und Restrukturierungsfällen gilt. Die betroffenen Paragrafen sind in unseren Marktdaten und Praxishilfen entsprechend angepasst worden.
Aktualisiert: KWG (2.30.4)
Das Kreditwesengesetz (KWG) wurde zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. Dezember 2024 geändert. Neben formalen Anpassungen in einzelnen Bestimmungen wurden vor allem § 18a und § 18 inhaltlich erweitert bzw. konkretisiert. In § 18a ist nun festgelegt, dass Kreditinstitute vor Einleitung einer Zwangsvollstreckung aus einem Verbraucherdarlehensvertrag angemessene Nachsicht walten lassen und dabei die individuellen Umstände des jeweiligen Verbrauchers berücksichtigen müssen. Darüber hinaus konkretisiert § 18, dass Kredite oberhalb von 750.000 Euro oder 10 % des nach Artikel 25 (EU) Nr. 575/2013 anrechenbaren Kernkapitals eines Instituts nur gewährt werden dürfen, wenn der Kreditnehmer zuvor seine wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. durch Vorlage von Jahresabschlüssen) offenlegt.
Aktualisiert: KAGB (2.30.9), SolvV (2.30.5), VAG (2.30.7), AnlV (2.30.8)
Die genannten Vorschriften (Kapitalanlagegesetzbuch, Solvabilitätsverordnung, Versicherungsaufsichtsgesetz, Anlageverordnung) wurden zum neuen Gesetzesstand fortgeschrieben. Die jeweils geänderten Paragrafen sind in den Marktdaten und Praxishilfen nicht abgedruckt, sodass es sich um eine reine Gesetzesstandänderung handelt.
Aktualisiert: BGB (2.41)
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wurde erneut überarbeitet. In § 556 (Vereinbarung über Betriebskosten) klärt ein neuer Absatz 4, dass der Vermieter dem Mieter Einsicht in die Abrechnungsbelege (auch elektronisch) gewähren muss. Die bisherige „schriftliche Form“ in § 574b, § 585a, § 594a, § 594d und § 595 wurde jeweils durch „Textform“ ersetzt. Zudem legt § 578 nun fest, dass ein Mietvertrag ohne Textform und einer Laufzeit von über einem Jahr unbefristet gilt. Grundlage ist das Änderungsgesetz vom 27.01.2025, das in unseren Marktdaten und Praxishilfen bereits berücksichtigt wurde.
Bände 2 und 3: Marktdaten
Aktualisiert: Baukostenregionalfaktoren (3.01.8)
Es erfolgt die Aktualisierung der Sprengnetter Baukostenregionalfaktoren (S-BKRf). In den abgedruckten Tabellen sind die BKRf-Basiswerte der letzten drei Jahre und die S-BKRf für alle Landkreise/kreisfreien Städte nach Bundesländern sortiert abgedruckt. Zusätzlich sind die S-BKRf der Kreise mit Nord- und Ostseeinseln auf der Grundlage weiterer statistischer Daten (u.a. langjähriger Betrachtungszeiträume) für das Festland und die Inseln wie gewohnt getrennt angegeben. Aufgrund von unterschiedlichen Baupräferenzen in den verschiedenen Regionen Deutschlands wird auch der S-BKRf 4.0 angegeben, bei dem der Einfluss unterschiedlicher Baupräferenzen (insb. Gebäudestandard, Objektarten und Objektgrößen) aus den statistischen Daten eliminiert wird.
Aktualisiert: Bewirtschaftungskosten (3.05)
Es erfolgt die jährliche Aktualisierung der Bewirtschaftungskosten gemäß ImmoWertV 21. Die Anpassung der einzelnen Werte erfolgt jährlich auf der Grundlage der in der ImmoWertV 21 genannten Basiswerte mit dem Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2001 gegenüber demjenigen für den Monat Oktober des Jahres, das dem Stichtag der Ermittlung des Liegenschaftszinssatzes vorausgeht, erhöht oder verringert hat. Die Werte für die Instandhaltungskosten pro m² sind auf eine Nachkommastelle und bei den Instandhaltungskosten pro Garage oder ähnlichem Einstellplatz sowie bei Verwaltungskosten kaufmännisch auf den vollen Euro zu runden.
Aktualisiert: Preisspiegel für Wohnungsmieten (3.21)
Die Liste der 100 einwohnerstärksten Gemeinden in Deutschland ohne Mietspiegel wurde geprüft und auf den aktuellen Stand gebracht. Zur besseren Übersicht ist sie nun nach Bundesländern gegliedert und die Gemeinden innerhalb jedes Bundeslandes alphabetisch sortiert.
Aktualisiert: Honorartafeln (3.51)
In Abschnitt 4 erfolgte eine Aktualisierung der Gebührenordnungen für Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Aktualisiert Verbraucherpreisindex (4.02)
Der Verbraucherpreisindex wurde aktualisiert und um den Jahres- (2024) sowie die vorliegenden Monatswerte (bis einschließlich Januar 2025) aktualisiert. Auch die Preisindizes für Wohnungsmieten für Deutschland sind entsprechend aktualisiert worden.
Aktualisiert: Baupreisindex (4.04)
Es erfolgt die Aktualisierung des Baupreisindex. Nochmaliger Hinweis: Mit dem Basisjahrwechsel wurden bereits mit der 150. EL eine neue Tabelle für die neuen - mit dem Basisjahr 2021=100 veröffentlichten – Baupreisindizes eingeführt. Aufgrund der Umstellung auf das neue Basisjahr 2021=100 wurde die Tabelle der kompletten Zeitreihe (Basisjahr 2015 = 100) nicht fortgeführt. Die hier abgedruckten, auf Grundlage des alten Warenkorbs berechneten Baupreisindizes können und sollten jedoch weiterhin für Wertermittlungsstichtage bis einschließlich 09.07.2024 verwendet werden, da es sich dabei um die an dem konkreten Wertermittlungsstichtag vorhandenen Daten handelt. Stattdessen wurden jeweils zusätzlich neue Tabellen abgedruckt. Alle Indizes wurden mit der Umstellung auf das neue Basisjahr 2021=100 ab Februar 2021 unter Berücksichtigung des aktualisierten Warenkorbs neu berechnet. Für Wertermittlungsstichtage ab dem 10.07.2024 sind die in den neuen Tabellen abgedruckten Preisindizes anzuwenden. Aus diesem Grund wurde auch das Register "Baupreisindex" umgestellt.
Erweitert: Preisentwicklung bebauter Grundstücke (4.05)
Mit der wachsenden Bedeutung von Energieeffizienz und Nachhaltigkeit entwickelt sich die Energieeffizienzklasse (EEK) zunehmend zu einem wichtigen Merkmal einer Immobilie. Eine gute Energieeffizienz beeinflusst die Marktfähigkeit und den Wert einer Immobilie in anderem Maße als eine schlechte Energieeffizienz. Aus diesem Grund wurde der Sprengnetter Energieeffizienz-PreisIndex (SEPI) entwickelt. Dieser liefert Daten zur Wertentwicklung von Wohnimmobilien in Deutschland, unterschieden nach deren Energieeffizienzklassen (hoch: A+ bis B; mittel: C bis E; gering: F bis H) und räumlicher Lage. So ist eine differenzierte Betrachtung der Preisdynamik zwischen energetisch guten, durchschnittlichen und schlechten Immobilien möglich. Mit dieser EL werden nun erstmals die entsprechenden Ergebnisse der bundesweiten Analyse veröffentlicht und Auszüge aus detaillierteren Betrachtungen (ausgewählte großstädtische Regionen) ermöglicht. Die Daten sollen zukünftig halbjährlich aktualisiert werden.
Aktualisiert: Leitzinssätze (4.09.1)
Der Basiszinssatz sowie der Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (SRF-Satz) wurden in den letzten Monaten einige Male angepasst und mit dieser EL auch in den Marktdaten und Praxishilfen aktualisiert.
Aktualisiert: Preisentwicklung bebauter Grundstücke (4.10.5), Bodenpreisentwicklung (4.10.6)
Die Gegenüberstellungen von ausgewählten Preisentwicklungen, Indizes, Zinssätzen und Wohnungsmieten wurden aktualisiert.
Band 4: Formulare
Neu: Sachverständigenvertrag für Mietwertermittlung (5.91)
Auf vielfachen Wunsch wurde auf Grundlage des Sachverständigenvertrags für Wertermittlungen nun auch ein Sachverständigenvertrag für Mietwertermittlungen erstellt. Wie es bei den Beispielverträgen von Sprengnetter üblich ist, werden stets mehrere Optionen zur Verfügung gestellt, die Sie als Anwender nach Ihren Wünschen auswählen bzw. befüllen können.