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Ergänzungslieferungen 2026 Marktdaten und Praxishilfen

Produktinformationen "Ergänzungslieferungen 2026 Marktdaten und Praxishilfen"

Mit der 156. Ergänzungs- und Aktualisierungslieferung werden die Marktdaten und Praxishilfen in den Bänden 1 – 4 um Gesetzestexte, aktuelle Marktdaten und Formulare ergänzt bzw. aktualisiert.   

Aktualisiert und erweitert: BauGB (2.01) 
Das Baugesetzbuch (BauGB) wurde zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert. In § 35 (Bauen im Außenbereich) wurden die privilegierten Vorhaben erweitert: Absatz 1 Nummer 5 umfasst nun auch geothermische Energie und Wasserenergie, Nummer 10 ergänzt die untertägige Speicherung von Wärme in räumlich-funktionalem Zusammenhang mit Wärmequellen und Wärmesenken, während die neuen Nummern 11 und 12 erstmals Batteriespeicheranlagen regeln – Nummer 11 für Speicher im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien, Nummer 12 für großvolumige Speicher (ab 4 MW Nennleistung) in Nähe von Umspannanlagen oder Kraftwerken mit detaillierten Standort- und Flächenbeschränkungen. In Absatz 5 Satz 2 wurde die Rückbauverpflichtung entsprechend auf die neuen Nummern 10 bis 12 ausgedehnt. Die betroffenen Paragrafen sind in unseren Marktdaten und Praxishilfen entsprechend aktualisiert worden.  

Aktualisiert und erweitert: VAG (2.30.7)
Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wurde zuletzt durch Artikel 3 des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes vom 16.01.2026 geändert. In § 125 (Sicherungsvermögen) erfolgte eine Anpassung in Absatz 6: Der Verweis auf „§ 2 Absatz 2" wurde durch „§ 1 Absatz 2" ersetzt. Die übrigen Änderungen sind in unseren Marktdaten und Praxishilfen nicht abgedruckt, sodass es sich um eine reine Gesetzesstandänderung handelt.   

Aktualisiert und erweitert: BGB (2.41)
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) liegt nun in der Fassung vom 22.12.2025 vor (Artikel 4 des Gesetzes vom 22.12.2025, BGBl. 2025 I Nr. 364). Die in unseren Marktdaten und Praxishilfen abgedruckten Paragrafen sind von den Änderungen nicht betroffen, sodass es sich um eine reine Gesetzesstandänderung handelt.   

Aktualisiert: Bewirtschaftungskosten (3.05)
Es erfolgt die jährliche Aktualisierung der Bewirtschaftungskosten gemäß ImmoWertV 21. Die Anpassung der einzelnen Werte erfolgt jährlich auf der Grundlage der in der ImmoWertV 21 genannten Basiswerte mit dem Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2001 gegenüber demjenigen für den Monat Oktober des Jahres, das dem Stichtag der Ermittlung des Liegenschaftszinssatzes vorausgeht, erhöht oder verringert hat. Die Werte für die Instandhaltungskosten pro m² sind auf eine Nachkommastelle und bei den Instandhaltungskosten pro Garage oder ähnlichem Einstellplatz sowie bei Verwaltungskosten kaufmännisch auf den vollen Euro zu runden.   

Aktualisiert: Rohertragsfaktoren (3.08)
In 4.1 wurden die Sprengnetter-Rohertragsfaktoren für Mehrfamilienhäuser auf Basis der Kaufpreise aus dem Zeitraum 01.10.2023 – 30.09.2025 aktualisiert. Die Auswertung umfasst Mehrfamilienhäuser mit 3 bis 33 Wohneinheiten und gibt die aktuelle Marktsituation in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten wieder. Die Darstellung erfolgt mit Rohertragsfaktoren sowie Unter- und Obergrenzen, ergänzt um die Anzahl der ausgewerteten Kaufpreise nach Ausreißereliminierung sowie relevante Objektmerkmale wie Miete, Bewirtschaftungskosten gemäß ImmoWertV, Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten und Wohnfläche. In 4.2 und 4.3 wurden die Sprengnetter-Rohertragsfaktoren für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser zum Stichtag 30.12.2025 fortgeschrieben. Die Übersicht basiert auf dem Automated Valuation Modell von Sprengnetter (SprengnetterAVM) und berücksichtigt standardisierte Objektmerkmale wie ein Alter von 30 Jahren und eine Wohnfläche von 75 m² für Eigentumswohnungen, während weitere Merkmale entsprechend den durchschnittlichen regionalen Gegebenheiten in der jeweiligen Region, dem Bundesland oder deutschlandweit angesetzt werden. Zudem wurden die Mietvervielfältiger für Frankfurt am Main auf Basis der aktuellen Veröffentlichung des Gutachterausschusses aktualisiert und bilden die gegenwärtige Situation am Grundstücksmarkt ab.   

Aktualisiert: Preisspiegel für Wohnungsmieten (3.21)
Die Sprengnetter-Vergleichsmieten wurden auf den Stand 01.01.2026 aktualisiert. Die marktüblichen und nachhaltig erzielbaren Nettokaltmieten basieren auf Mietspiegelveröffentlichungen von 538 Gemeinden in Deutschland sowie Mietübersichten der Gutachterausschüsse für weitere 1.316 Gemeinden. Damit liegen für insgesamt 1.854 Gemeinden in Deutschland aktuelle Vergleichsmieten vor, die rund 59 % der Bevölkerung Deutschlands abdecken. Die Übersicht der 230 einwohnerstärksten Gemeinden ohne qualifizierten Mietspiegel wurde entsprechend aufbereitet und fortgeschrieben.   

Aktualisiert: Honorartabellen (3.51)
In Abschnitt 4 erfolgte eine Aktualisierung der Gebührenordnungen für Hamburg, Bremen und Brandenburg.  

Aktualisiert: Verbraucherpreisindex (4.02)
Der Verbraucherpreisindex wurde um die aktuellen Monatswerte bis einschließlich Januar 2026 fortgeschrieben. Die zugehörigen grafischen Darstellungen zur Entwicklung des Index sind entsprechend aktualisiert.   

Aktualisiert: Baupreisindex (4.04)
Der Baupreisindex für Wohngebäude (Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland) ist nach Mitteilung des statistischen Bundesamtes im November 2025 um 3,2 % gegenüber dem Vorjahreswert gestiegen. Im Vergleich zum August 2025 erhöhten sich die Baupreise um 0,5 %. Die Neubaupreise für Bürogebäude stiegen zwischen November 2024 und November 2025 um 3,5 %, für gewerbliche Betriebsgebäude gingen sie um 3,3 % nach oben. Im Straßenbau erhöhten sich die Preise im November 2025 um 3,5 % gegenüber November 2024.  

Aktualisiert: Leitzins (4.09.1)
Die Leitzinssätze wurden auf den aktuellen Stand fortgeschrieben. Der Basiszinssatz beträgt seit dem 01.01.2026 weiterhin 1,27 Prozent und der SRFSatz seit dem 11.07.2025 2,40 Prozent.   

Aktualisiert: Sachverständigenverträge mit Haftungsvereinbarung (für Wertgutachten und Mietwertermittlung) (5.91.1 und 5.91.2)
Die Sachverständigenverträge mit Haftungsvereinbarung für Wertgutachten und Mietwertermittlungen wurden redaktionell aktualisiert. In beiden Vertragsmustern wurde der Verbraucherhinweis angepasst, indem der bislang enthaltene Verweis auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform entfernt wurde, da diese Streitschlichtungsstelle nicht mehr besteht. Darüber hinaus wurden keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen. Leistungsumfang, Haftungsregelungen, Vergütungsbestimmungen sowie die übrige Vertragsstruktur bleiben unverändert.

Ergänzungslieferungen 2026 Marktdaten und Praxishilfen

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Produktnummer: 10876.1