Unser gesamtes Angebot gilt ausschließlich für Unternehmer gemäß § 14 BGB

Checkliste für MaRisk-konforme Sicherheitenbewertungen


Es gibt 26 Mindestanforderungen, die Finanzinstitute erfüllen müssen, wenn sie eine automatisierte Wertermittlungslösung im Rahmen der Kreditvergabe einsetzen möchten. Hier können Sie prüfen, ob Ihre Lösung MaRisk-konform ist.

Gemäß der 7. Novelle der MaRisk vom 29. Juni 2023 muss das Institut festlegen, welche Wertermittlungsverfahren im Kreditgeschäft herangezogen werden. Bei der Festlegung der Verfahren zur Wertermittlung von Sicherheiten ist auf geeignete Wertermittlungsverfahren abzustellen. Die Verfahren zur Wertermittlung von Sicherheiten sind mindestens jährlich zu überprüfen und vor ihrer erstmaligen Verwendung sowie im Falle wesentlicher Anpassungen von der Geschäftsleitung zu genehmigen. Die regelmäßige Überprüfung eines Wertermittlungsverfahrens ist jedoch nicht erforderlich, soweit das Institut ein allgemein anerkanntes, normiertes Verfahren (welches z. B. im Einklang mit der BelWertV steht) anwendet. (BTO 1.2 Tz. 2)

Bzgl. des Einsatzes fortgeschrittener statistischer Modelle zur Bewertung, Neubewertung oder Überwachung der Sicherheitenwerte verweist die BaFin in den Erläuterungen dieser Anforderungen auf die Kriterien der EBA für fortgeschrittene statistische Bewertungsmodelle, die in den EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06), Abschnitt 7.4 geregelt sind.

Die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten sind gemäß der MaRisk grundsätzlich vor der Kreditvergabe zu überprüfen. Der Wertansatz muss hinsichtlich wertbeeinflussender Umstände nachvollziehbar und in den Annahmen und Parametern begründet sein. (BTO 1.2.1 Tz. 2)

In den Erläuterungen dieser Anforderungen verweist die BaFin auf die EBA-Regelungen gemäß EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06).

Hieraus ergeben sich die Anforderungen für den Einsatz von automatisierten Wertermittlungslösungen im Rahmen der Kreditvergabe. Nachfolgend erhalten Sie mit Bezug auf die jeweilige Textziffer der EBA-Leitlinien eine Checkliste für MaRisk-konforme Bewertungen von Wohnimmobilien in Deutschland unter Verwendung fortgeschrittener statistischer Modelle:

Die Checkliste zum Download finden Sie hier:

Jetzt downloaden & vergleichen


Fordern Sie jetzt unter kreditwirtschaft@sprengnetter.de unser Whitepaper „Zur MaRisk-konformen Nutzung von SprengnetterONE im Rahmen der Kreditvergabe“ an!

 

 

💡 Tipps 

Im neuen Web-Seminar der Sprengnetter Akademie, beantwortet Dr. Karsten Schröter die wichtigsten Fragen rund um die MaRsik. Darüber hinaus gibt er Ihnen praktische Tipps und Tricks, um Ihre Gutachten weiter zu optimieren.

Weitere Infos & Buchung

 

💡 Hilfreiche Links

Mindestanforderungen an das Risikomanagement – MaRisk - inkl. Erläuterungen zum Rundschreiben 05/2023 (BA) vom 29.06.2023

EBA Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) vom 29.05.2020