Das Baulandmobilisierungsgesetz: Was kommt auf uns zu?
9. März 2021
Immobilienwissen DE
Rechtliches

In der vergangenen Dekade sind sowohl Baulandpreise als auch Baupreise teilweise explosionsartig gestiegen. Dieser Preiswettbewerb hat zu steigenden Miet- und Kaufpreisen geführt. Das Ergebnis: Viele Einkommensgruppen haben in etlichen Lagen erhebliche Probleme, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Zur Gegensteuerung dieser Entwicklung soll das geplante Baulandmobilisierungsgesetz einen Beitrag leisten, um einfacher Bauland für Wohnzwecke mobilisieren zu können. Einen kurzen Überblick gibt Dr. Torben Stefani im Blogbeitrag. Den ausführlichen Kommentar finden Sie in der März-Ausgabe der immobilien & bewerten.
Unter dem Namen „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ hat eine beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eingerichtete Expertenkommission verschiedene Themen beraten und die Ergebnisse in Form einer Handlungsempfehlung zusammengefasst. Hierin gibt die Kommission auch konkrete Empfehlungen zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie des Immissionsschutzrechts. Der Referentenentwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes bezieht sich teilweise ausdrücklich auf die Handlungsempfehlung der Kommission.
Das Gesetz verfolgt das Ziel, die „Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und zur Sicherung bezahlbaren Wohnens“ zu unterstützen und hierfür das Bauplanungsrecht zu verbessern. Hier wird zum einen angestrebt, dass Gemeinden einfacher Bauland mobilisieren können, und zum anderen sollen die Möglichkeiten des Flächenzugriffs der Gemeinden gestärkt werden. Folgende wesentliche Neuerungen des BauGB sind geplant:
Einführung eines neuen Bebauungsplantyps (sektoraler Bebauungsplan) für den Wohnungsbau,
Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten und Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich,
Schaffung einer Grundlage für Konzepte der Innenentwicklung, insbesondere zur leichteren Anwendung von Baugeboten und die Erweiterung der Vorkaufsrechte der Gemeinden.
Durch Ergänzung der BauNVO soll die Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt werden. Des Weiteren ist geplant, die Obergrenzen, die bisher für Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung galten, als Orientierungswerte auszugestalten; dadurch soll eine größere Flexibilität im Hinblick auf die Bebauungsdichte erreicht werden, vor allem bei der Ausweisung von Wohngebieten.
Schließlich sollen Aspekte des Klimaschutzes oder auch der Digitalisierung durch die Novellierung verstärkt werden. So rücken Grün- und Freiflächen als Bestandteil einer nachhaltigen Stadtentwicklung mehr in den Fokus. Die Belange des Mobilfunkausbaus mit dem Ziel der flächendeckenden Mobilfunkversorgung werden ebenso wie die Elektromobilität als Bestandteil einer nachhaltigen Mobilität weiterentwickelt.
Aktuell wird der Referentenentwurf federführend im zuständigen Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen beraten. Insbesondere Vertreter der Immobilien- und Wohnungswirtschaft, aber auch Politiker haben sich zum Entwurf kritisch geäußert.
Vor allem das sogenannte Umwandlungsverbot gemäß des vorgesehenen § 250 BauGB wird äußerst kontrovers diskutiert. Dieses Umwandlungsverbot sieht für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten vor, dass bei bereits bestehenden Wohngebäuden (Mietwohnungen) die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum nach Wohnungseigentumsgesetz der Genehmigung bedarf. Die Landesregierungen sollen ermächtigt werden, die Gebiete durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Das Verbot soll den Mietmarkt bei bereits bestehenden Wohngebäuden stärken.
Ob das Baulandmobilisierungsgesetz in dieser (oder geänderter) Fassung noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2021 zur Rechtskraft kommt, bleibt abzuwarten.
Den Kommentar zu den wesentlichen weiteren Änderungsvorschlägen finden Sie in der aktuellen Ausgabe der immobilien & bewerten.