Das GEG, neue KfW-Förderungen und ein Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung – der Überblick fällt schwer
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Das GEG, neue KfW-Förderungen und ein Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung – der Überblick fällt schwer!
Nun doch: Die Fraktionen haben sich gestern darauf geeinigt, dass das GEG diese Woche noch in den Bundestag kommen soll. Damit startet das parlamentarische Verfahren, sodass eine Verabschiedung vor der Sommerpause möglich ist. Allerdings muss das Gesetz zunächst elementar angepasst werden. U.a. in Tagesspiegel und Welt ist von einem Paradigmenwechsel und fundamentalen Änderungen die Rede.
Vorangegangen war ein Tauziehen um diverse Punkte innerhalb des Gesetzentwurfs. In seiner Plenarsitzung am 12. Mai hatte der Bundesrat den Entwurf zur zweiten Novellierung des GEG in Teilen kritisiert. Der Spiegel berichtete nach der Sitzung, das durchaus umstrittene Gesetz könne später in Kraft treten als geplant; die Rede war von April oder Juli 2024. Die Kritik zielte in dem Kontext insbesondere auf den besonders umstrittenen Heizungstausch ab. Vorgesehen war, dass ab dem 01.01.2024 jede neu eingebaute Heizung in Neubauten und in Bestandsgebäuden (Wohn- und Nichtwohngebäude) zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen sollte. Angepasste Übergangsfristen, andere Härtefallregelungen, verschobene Altersgrenzen: die künftige finale Fassung des Gebäudeenergiegesetzes ist noch immer verschwommen.
Parallel zu den sehr unklaren gesetzlichen bundesweiten und kommunalen Maßnahmen herrscht gewissermaßen Förderchaos in Bezug auf energetische Sanierungen. Was geht in welchem Umfang? Welche Stellen können und sollten angezapft werden? Wer kann und darf eine Förderung empfangen? Die KfW etwa kombiniert in ihrem „neuen“ Programm „Wohneigentum für Familien“, das ab dem 01. Juni dieses Jahres bei Neubau-Vorhaben greift, die Themen Familien-Förderung und Klimaschutz. Um die passenden Töpfe zu finden, braucht es derzeit viel Recherche-Arbeit – oder einen hervorragend geschulten Energie-Berater.
Verursacht durch das Durcheinander der Bundesregierung sowie das Dickicht aus möglichen oder bereits umgesetzten Förderungen herrscht bei Immobilieneigentümern und potenziellen Käufern große Verunsicherung. Der Beratungsbedarf in Sachen energetische Sanierung steigt exponentiell. Aber wie sieht eigentlich die Haftung des Beratenden aus, etwa im Falle einer Sanierungsberatung via Software? Oder bei der Organisation des Energieausweises?
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Mit:- Kerstin Nell – Brennpunktthema GEG inklusive der Frage: Was steht bereits von Seiten der EU vor unseren Toren?
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