Drittes Entlastungspaket soll Bürger um 65 Milliarden Euro entlasten
Immobilienwissen DE Rechtliches, Energieeinsparung
Das Frühjahr war geprägt von beschlossenen Maßnahmenpaketen. Den Sommer über gab es neben dem 9 €-ÖPNV Ticket und der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß einige weitere Maßnahmen, die umgesetzt oder ausgezahlt wurden. Mit dem 01. September wurden Zug- und Autofahrten auf einen Schlag wieder kostenintensiver, die Sorgen über die kalte Jahreszeit sind allgegenwärtig.
Mit einem dritten Entlastungspaket möchte die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger unterstützen, um „gemeinsam durch diese schwierige Zeit (zu) kommen“, so Bundeskanzler Scholz. Das Maßnahmenpaket enthält Entlastungen über 65 Milliarden Euro. Gemeinsam mit den beiden Vorgängern erreichen die Entlastungspakete ein Gesamtvolumen von 95 Milliarden Euro. Laut Bundesregierung ein notwendiger Beitrag und eine wichtige Antwort auf die Krise. Vor allem Bürgerinnen und Bürger, die weniger verdienen, sollen absolut mehr entlastet werden.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Entlastungen:
Entlastung bei den Strompreisen & Abschöpfung von Zufallsgewinnen:
Obwohl der Anreiz zum Energiesparen erhalten bleibt, soll eine Strompreisbremse dazu beitragen, dass die Strompreise insgesamt sinken. Sowohl Bürgerinnen und Bürger wie auch kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgungstarif sollen entlastet werden, indem sie eine Basisversorgung zu billigeren Preisen nutzen können. Darüber hinaus soll der Anstieg der Netzentgelte im deutschen Stromnetz gedämpft werden. Sie sind Bestandteil der Strompreise und werden somit von den Stromkunden getragen.Energieunternehmen, die beispielsweise erneuerbaren Strom, Kohle- oder Atomstrom zu gleichbleibenden geringen Produktionskosten herstellen, erzielen derzeit sehr hohe Zufallsgewinne auf dem europäischen Strommarkt. Diese sollen zumindest teilweise abgeschöpft werden, um die Strompreisbremse zu finanzieren.
Genau zu diesem Thema gab es am 09. September eine zusätzliche Sondersitzung, in der über die Abschöpfung von Zufallsgewinnen sowie die geplante Strompreisbremse diskutiert wurde. In Großbritannien, Italien, Spanien und Ungarn werden die Sondergewinne der Energiebranche bereits in unterschiedlicher Form begrenzt. Andere EU-Länder - darunter auch Deutschland - wollen nun folgen. Bis Mitte September soll die EU-Kommission konkrete Vorschläge vorlegen. Unklar bleibt, ob die Abschöpfung von Sondergewinnen für alle EU-Länder verpflichtend oder ob es ein nationales Modell sein wird.
Erhöhung beim CO2-Preis wird verschoben:
Die Anfang 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises soll um ein Jahr verschoben werden. Um eine zusätzliche Belastung zu vermeiden, werden die CO2-Preise für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas zum 01. Januar 2023 nicht um 5 € pro Tonne steigen.
Unterstützung für Familien:
Zum 01. Januar 2023 wird das Kindergeld für zwei Kalenderjahre um 18 € monatlich auf insgesamt 237 € erhöht. Dies gilt für das erste, zweite und dritte Kind. Gerade für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen ist dies angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten wichtig.Auch der Kinderzuschlag, den Familien mit niedrigen Einkommen erhalten, wird erhöht. Bereits zum 01. Juli 2022 wurde der Höchstbetrag auf 229 € monatlich je Kind erhöht. Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung wird dieser noch einmal zu Beginn des neuen Jahres auf insgesamt 250 € pro Kind und Monat angehoben.
Einmalzahlung für Studierende:
Nachdem der erste Heizkostenzuschuss ausschließlich BaföG-Empfängerinnen und Empfängern zukam, sollen nunmehr alle (Fachhochschul-)Studierenden von einer weiteren Einmalzahlung in Höhe von 200 € profitieren. Über eine schnelle und unbürokratische Auszahlung wird derzeit mit den Ländern beraten. Die Kosten trägt der Bund.
Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte & zweiter Heizkostenzuschuss:
Mit einer Wohngeldreform im neuen Jahr will die Bundesregierung ebenfalls auf die gestiegenen Kosten für Heizen und Klimaschutz reagieren. Ab dem 01. Januar 2023 soll das reformierte Wohngeld eine dauerhafte Klima- sowie eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten. Des Weiteren wird der Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert. Bevor die Komponenten dauerhaft in das Wohngeld integriert sind, wird kurzfristig für die Heizperiode September bis Dezember 2022 ein zweiter Heizkostenzuschuss an die Bezieher von Wohngeld gezahlt. Dieser beträgt einmalig 415 € für einen 1-Personen-Haushalt (540 € für zwei Personen; für jede weitere Person zusätzliche 100 €).
Einmalzahlung für Rentner:
Zum 1. Dezember 2022 sollen Rentnerinnen und Rentner eine einmalige Energiepreispauschale von 300 € von der Rentenversicherung erhalten. Bei niedriger Rente wirkt die Pauschale stärker, da sie steuerpflichtig ist.
Midi-Job - Anhebung der Grenze auf 2.000 Euro:
Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich wird ab dem 1. Januar 2023 auf monatlich 2.000 € angehoben. Bereits zum 1. Oktober 2022 wurde sie von 1.300 € auf 1.600 € monatlich angehoben. Arbeitnehmer in diesem Lohnbereich müssen deutlich weniger Beiträge für ihre Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) zahlen. Mit der angehobenen Höchstgrenze fallen nun mehr Personen hierunter und werden so um rund 1,3 Milliarden € jährlich entlastet.
Einführung eines Bürgergeldes:
Das moderne Bürgergeld wird zum 1. Januar 2023 eingeführt und löst damit das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab. Der Anpassungszeitraum der jährlichen Erhöhung wird dabei so geändert, dass jeweils die zu erwartende regelbedarfsrelevante Inflation im Jahr der Anpassung miteinbezogen wird. Mit dieser Umsetzung soll die Inflation künftig besser und schneller berücksichtigt werden. Zum Start des Bürgergeldes wird bereits eine Erhöhung auf etwa 500 € durchgeführt.
Bundesweites Ticket im öffentlichen Nahverkehr:
Da das zeitlich befristete 9-Euro-Ticket (Juni, Juli & August 2022) ein großer Erfolg war, soll ein bundesweites Nahverkehrsticket eingeführt werden. Das Ticket soll bundesweit nutzbar sowie digital buchbar sein und etwa 49 - 69 € monatlich kosten.
Weitere Maßnahmen zur finanziellen Entlastung zusammengefasst:
- In der Gastronomie wird die Absenkung der Umsatzsteuer auf 7 Prozent verlängert.
- Um Sicherheit für Unternehmen und Beschäftigte zu schaffen, werden die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld über den 30. September 2022 hinaus verlängert.
- Zum Abbau der kalten Progression werden im Einkommenssteuertarif die Tarifeckwerte angepasst, sodass ab dem 1. Januar 2023 alle steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger davon profitieren können.
- Die Umsetzung der international vereinbarten globalen Mindestbesteuerung wird national bereits jetzt beginnen. Langfristig führt das zu Mehreinnahmen im Milliardenhöhe.
- Ab dem 1. Januar 2023 sollen Steuerzahler ihre Rentenbeiträge voll absetzen können.
- Vom 1. Oktober 2022 bis Ende März 2023 wird für den Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 Prozent der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gelten.
- Die Homeoffice-Pauschale (5 € pro Homeoffice-Tag, max. 600 € pro Jahr) wird entfristet und verbessert - auch ohne separates Arbeitszimmer sollen künftig Familien mit kleineren Wohnungen entlastet werden.
- Unternehmen sollen durch Verlängerung sowie Erweiterung der bestehenden Maßnahmen unterstützt werden, unter anderem die anfallenden Energiekosten tragen zu können sowie ihre Energieversorgung effizienter zu gestalten und umzustellen.
- Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer ist um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben worden. Beschäftigte können also ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege pauschal in Höhe von 1.200 Euro geltend machen.
- Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) ist befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht worden. Über die Mobilitätsprämie wird die Entlastung auch auf Geringverdiener übertragen.
Nach den ersten zwei Maßnahmenpaketen wurde mit einem dritten und deutlich umfangreicheren Paket von der Bundesregierung nachgelegt. Ihrerseits als Zeichen der Unterstützung und des Zusammenhalts - seitens der Bürger bleibt die Frage offen, ob die nun beschlossenen Maßnahmen der Krise nachhaltig entgegenwirken können. Besonders interessant wird es beim Thema Strompreisbremse & Abschöpfung von Zufallsgewinnen: Ob und in welcher Form die EU-Kommission gezielte Maßnahmen zu diesem Thema auf den Weg bringen will, wird sich in den nächsten Tagen zeigen.