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EEG-Umlage sinkt im Jahr 2022 auf 10 Jahres-Tief


Wie jedes Jahr im Oktober wurde die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die ordnungsgemäße Ermittlung wird durch die Bundesnetzagentur sichergestellt.
Nach Mitteilung der Bundesnetzagentur vom 15. Oktober 2021 wird die Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Stroms im kommenden Jahr 3,723 ct/kWh betragen. Zuletzt wurde eine Umlage von unter 4 ct/kWh im Jahr 2012 mit 3,592 ct/kWh erreicht. Aktuell liegt die Umlage im Jahr 2021 bei 6,500 ct/kWh. Somit sinkt die Umlage um 2,8 ct/kWh beziehungsweise fast 43 Prozent.


EEG-Umlage finanziert Ausbau Erneuerbarer Energien

Das Zustandekommen der EEG-Umlage erklärt sich durch folgende Zusammenhänge: Für die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in das Netz der öffentlichen Versorgung erhalten die Betreiber dieser Anlagen eine festgelegte Vergütung. Der eingespeiste Strom wird von den Übergangsnetzbetreibern an der Strombörse verkauft. Die an der Strombörse erzielten Preise liegen unter den gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen, sodass es zu einem Differenzbetrag kommt, der den Übertragungsnetzbetreibern erstattet wird.

Wird der Strom alternativ direkt vermarktet, so sorgt die sogenannte Marktprämie für den Ausgleich zwischen der Einspeisevergütung und dem an der Strombörse erzielten Preis. Zusätzlich wird bei der Direktvermarktung eine Managementprämie an die EE-Anlagenbetreiber ausgezahlt, um den Wechsel möglichst vieler EEG-Anlagen in die Direktvermarktung anzureizen.

Da die Auszahlungen an die EE-Anlagenbetreiber die Einnahmen aus dem Verkauf der Strommengen teilweise um ein Vielfaches übersteigen, muss auch hier der Differenzbetrag, die besagte EEG-Umlage, aufgebracht werden. Die EEG-Umlage wird als Teil des Strompreises grundsätzlich auf alle Stromverbraucher umgelegt.

Allerdings ist die EEG-Umlage nicht für alle Stromverbraucher gleich hoch. Für stromkostenintensive Unternehmen gibt es beispielsweise Sonderregelungen, wenn ihr Strombezug mehr als 1 GWh pro Jahr beträgt. Da sie bestimmten Branchen angehören müssen, bei denen der Anteil der Stromkosten an der Wertschöpfung besonders hoch ist, können sie einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Ermäßigung der EEG-Umlage einreichen.

Einfluss auf die Höhe der EEG-Umlage haben der erwartete Börsen-Strompreis, die Höhe des Letztverbrauchs, der Zubau an EEG-geförderten Anlagen, der aktuelle EEG-Kontostand sowie eine Liquiditätsreserve.


Fallende EEG-Umlage infolge steigender Börsenstrompreise und Einnahmen aus der CO2-Bepreisung

Vor allem die deutlich gestiegenen Börsenstrompreise sorgen für den starken Rückgang der EEG-Umlage. In diesem Jahr sind die Preise an der Strombörse drastisch gestiegen. Daraus resultieren geringere EEG-Differenzkosten, die die Differenz von sicheren Vergütungsansprüchen der Anlagenbetreiber und dem Marktwert des geförderten Stroms an der Strombörse darstellen.

Während die Gutachten mit EEG-Differenzkosten von 19,8 Mrd. € für das Jahr 2022 rechnen, fielen die EEG-Kosten in den Jahren 2019 mit 25,5 Mrd. € und 2020 mit 28,4 Mrd. € deutlich höher aus. Der Förderbedarf wird durch die daraus steigenden Vermarktungserlöse für den erneuerbaren Strom reduziert, sodass selbst der zusätzliche Förderbedarf von neuen EEG-Anlagen vernachlässigt werden kann.

Des Weiteren wird die Umlage seit 2021 durch einen Bundeszuschuss gesenkt, der sich aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung finanziert. In diesem Zuge sollen die Strompreise als Gegenstück zur Belastung in den Sektoren Wärme und Verkehrs entlastet werden. Der Bundeszuschuss für 2022 liegt bei rund 3,3 Mrd. € und entlastet die EEG-Umlage umgerechnet um 0,9 ct/kWh. Da mit diesem Wert der politische Zielwert von 0,6 ct/kWh bereits erfüllt wird, werden die Restmittel von insgesamt 11 Mrd. € aus dem Konjunkturpaket im Jahr 2022 nicht verwendet. Sie stehen gemäß Koalitionsbeschluss für die EEG-Umlage in den Folgejahren zur Verfügung.


Steigende Erzeugungsmenge und sinkende Liquiditätsreserve

Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen für das Jahr 2022 mit einem Netto-Zubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Höhe von 8,2 GW. Eine leichte Erholung wird dagegen für den Zubau der Windenergie an Land erwartet. Das Zubauziel im Erneuerbaren-Energien-Gesetz für 2022 wird demnach nach den Erwartungen der Übertragungsnetzbetreiber nur knapp unterschritten.

Um fast 5 % auf 239 TWh steigt die erwartete Erzeugungsmenge aus Erneuerbaren Energien. Für das Jahr 2022 prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber insgesamt ein Gesamtzahlungsanspruch von Erneuerbaren-Energien-Anlagenbetreibern in Höhe von 33,7 Mrd. €. Dem gegenüber stehen vorausgesagte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 13,6 Mrd. € für den erneuerbaren Strom. Hieraus entstehen Förderkosten in Höhe von 20,1 Mrd. €, die durch die EEG-Umlage und den Bundeszuschuss gedeckt werden müssen.

Wie in den letzten Jahren wird die EEG-Umlage eine Liquiditätsreserve enthalten, die von den Übertragungsnetzbetreibern jedoch im Vergleich zum Vorjahr von 10 % auf 5 % halbiert wurde. Sie dient als Absicherung gegen negative Kontostände sowie Liquiditätsrisiken. Während negative Kontostände zum Beispiel durch einen wieder deutlich sinkenden Börsenstrompreis entstehen können, resultieren Liquiditätsrisiken aus der Abhängigkeit des Kontostandverlaufs von der jahreszeitlich schwankenden Energie-Erzeugung.


Bundeswirtschaftsminister will EEG-Umlage abschaffen

Aus politischer Sicht eine gute und wichtige Nachricht für den Bundeswirtschaftsminister, der die Erneuerbaren Energien gegenüber fossilen Energieträgern immer wettbewerbsfähiger sieht. Während Weltmarktpreise von Gas, Öl und Kohle steigen, ist eine sinkende EEG-Umlage eine deutliche Erleichterung für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die deutsche Wirtschaft.

Dabei soll es aber nicht bleiben, denn laut Bundeswirtschaftsminister soll die EEG-Umlage so schnell wie möglich abgeschafft werden. Das niedrige Niveau soll weder Dauerzustand noch Einmaleffekt darstellen. Entlastungen sind in der aktuellen Lage das Ziel und eine Finanzierung aus dem Bundeshaushalt sei machbar.


Auswirkungen auf die Wertermittlung von z.B. PV-Anlagen oder Windenergieanlagen

Bisher kann aus den vorausgesagten Entwicklungen der sinkenden EEG-Umlage im Jahr 2022 kein akuter Einfluss auf die Wertermittlung vorausgesagt werden. Dennoch bleibt abzuwarten, inwieweit sich die Rahmenbedingungen weiterhin verändern werden. Bereits die zurückliegenden Entwicklungen in der Photovoltaikbranche - von der Einspeisung über den Eigenverbrauch bis zur Direktvermarktung - führten zu Anpassungen in der Herangehensweise bei der Objektwertermittlung. Infolgedessen muss auch in Zukunft die individuelle Fallgestaltung zwingende Beachtung finden.

Da die Erneuerbaren Energien jedoch gegenüber fossilen Energieträgern immer wettbewerbsfähiger werden, ist zu vermuten, dass der Zubau weiterer Anlagen in Zukunft zu mehr Objektwertermittlungen von Grundstücken mit EEG-Anlagen führen wird. Infolgedessen wird es immer wichtiger, sich als Objektwertermittler mit diesem Thema auseinander zu setzen und Verkehrswerte von Grundstücken mit EEG-Anlagen ermitteln zu können.


 

Fazit

Die Entwicklungen rund um die EEG-Umlage bleiben sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher, als auch für Politik und Wirtschaft in den kommenden Jahren ein relevantes Thema. Ob die EEG-Umlage weiterhin sinken oder gar ausbleiben wird, bleibt abzuwarten. Der optimistischen Einschätzung politischer Seite nach zu urteilen, soll sie ab dem Jahr 2023 vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Anpassungen in der Herangehensweise bei der Objektwertermittlung wird es, wenn überhaupt, erst in den nächsten Jahren geben. Sofern sich die eventuell ausbleibende EEG-Umlage nicht auf die wertermittlungsrelevanten Daten auswirkt, bedarf es derzeit keiner Anpassung.

Angenommen die EEG-Umlage wird ab 2023 abgeschafft, so kann man zumindest von einer langfristigen Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgehen. Die in den letzten Jahren stark angestiegenen Strompreise werden theoretisch durch den Wegfall der EEG-Umlage - als Teil des Strompreises - gedämpft. Jedoch sind darüberhinausgehende Faktoren wie weitere Steuern, Abgaben und Umlagen bis dahin unberücksichtigt. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit sich ein geplantes Ende der EEG-Umlage wirklich bei den Stromkunden bemerkbar macht.