Unser gesamtes Angebot gilt ausschließlich für Unternehmer gemäß § 14 BGB

EnEV geht am 1. November in das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) über

Bis jetzt war die Energieeinsparverordnung (EnEV) eine wichtige Verordnung für die Gutachtenerstellung und den Arbeitsalltag für Immobilienmakler. Ab dem 1. November 2020 sind die Inhalte der EnEV im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu finden. 


Dieses führt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt nach langem Reifeprozess am 1. November 2020 mit 114 Paragraphen und 11 Anlagen in Kraft. 

Was ändert sich für Sie als Sachverständiger oder Immobilienmakler?

Die Anforderungen an Gebäude wurden bei dem Zusammenschluss nicht verschärft. Bei Bestandgebäuden hat sich ein Verbot des Einbaus von Ölheizungen nicht durchgesetzt. Neu installierte Ölheizungen müssen jedoch ab 2026 mit Erneuerbaren Energien kombiniert werden. Bei dem Verkauf von Immobilien ist in einigen Fällen eine Energieberatung verpflichtend. Wie diese in der Praxis aussieht, werden die Durchführungsverordnungen der einzelnen Länder zeigen.

Neu ist auch, dass ab 1. November 2020 der Immobilienmakler im § 87 „Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige“ neben dem Eigentümer und Vermieter genannt wird. Auch er ist nun per Gesetz verpflichtet darauf zu achten, dass die Pflichtangaben des Energieausweises bei Immobilienanzeigen in kommerziell genutzten Medien vorhanden sind. Gleiches gilt für die Aushang- und Vorlagepflicht des Energieausweises bei Besichtigungsterminen und Kauf- bzw. Mietvertragsabschluss. 

Durch die Übertragung der EnEV-Regelungen in das neue GEG ändert sich die Bezugsgrundlage, wenn Sie auf Nachrüstverpflichtungen im Bestand (Austausch der Heizungsanlagen, Dämmung der obersten Geschossdecke, Dämmung der Wärmeverteilungsleitungen) oder auf die Inhalte des Energieausweises bei der Gutachtenerstellung oder im Exposé hinweisen. 

Welche Änderungen Sie in Bezug auf Ihr Tagesgeschäft noch erwarten, erfahren Sie von unseren Referenten Kerstin Nell und Claus-Peter Weber in den unten verlinkten Web-Seminaren bzw. Seminaren: 

Bereiten Sie sich jetzt vor, um das neue Gesetz ab 1. November schnell und sicher in Ihrem Arbeitsalltag umzusetzen und anzuwenden.