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EPBD: Steigerung der Gesamtenergieeffizienz von neuen Gebäuden in der gesamten EU


Kommentar von Marcus Wetzel, Head of Sustainability (Sprengnetter)

Kurz vor Weihnachten haben sich das Europäische Parlament und der Rat zur Senkung der Emission und des Energieverbrauchs von Gebäuden in der gesamten EU geeinigt. Die überarbeitete Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) zielt darauf ab, die Energiekosten und Emissionen durch effizientere Gebäude zu senken und enthält eine Reihe energieeffizienter Maßnahmen.

So soll der durchschnittliche Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um bis zu 22 Prozent gesenkt werden, wobei mindestens 55 Prozent dieser Senkung durch die Renovierung von Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz erzielt werden soll.

Interessant, wenn man berücksichtigt, dass eine weitere Richtlinie aus Brüssel, und zwar die EU-Taxonomie, u.a. bei der energetischen Sanierung eine Einsparung von mindestens 30 Prozent Primärenergie vorsieht. Und an dieser Richtlinie wird sich sicherlich die Finanzindustrie künftig orientieren, da Baufinanzierer seit diesem Jahr ESG-Risiken durch die Vorgaben aus der MaRisk in ihren Kreditvergaberichtlinien berücksichtigen müssen.

Aber was heißt das denn nun für die Immobilieneigentümerin oder den -eigentümer eines Einfamilienhauses (EFH)? Wir haben die Datenbasis unseres EEK-Screenings (dieses bewertet wohnwirtschaftliche Immobilien u.a. in Bezug auf die Energieeffizienzklassen) analysiert. Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch in der Objektart EFH in der Energieeffizienzklasse H liegt bei 366 kWh/(m2a) und bei G bei rund 250 kWh/(m2a). Diese Werte spiegeln auch den mir vorliegenden Energieausweis meines Elternhauses wieder. Bei dieser Immobilie handelt es sich um einen typischen Bungalow, Baujahr 1969, unterkellert, Dachgeschoss nicht gedämmt sowie keine wesentlichen energetischen Sanierungen.

Um die energetischen Vorgaben der EPBD zu erreichen, müsste ich ca. 80 kWh/(m2a) einsparen. Diese Einsparung wird mit der Isolierung der obersten Geschossdecke sowie mit dem Austausch der Fenster und der Haustür erreicht und belastet mein Portemonnaie mit rund 26.000 €. Diese energetische Sanierungsmaßnahme würde sich dann unter Berücksichtigung einer etwaigen Förderung und des eingesparten Energieaufwandes in rund zehn bis 15 Jahren amortisieren. Um die Vorgaben der EU-Taxonomie einzuhalten, wäre ein zusätzliches Investment in den Einbau einer modernen Wärmepumpe notwendig. Für den Austausch fallen nochmals rund 30.000 € an, und eine Finanzierungsmaßnahme würde sich in etwa 20 Jahren rechnen.

Meine diesbezüglichen Gedanken sind aber nicht nur relevant für mich als Immobilieneigentümerin und Eigentümer. Wenn die Immobilie verkauft werden sollte. Auch sollten sich Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler Gedanken über den energetischen Zustand einer Immobilie bei der Kaufpreisfindung machen. Hier kann unser Modernisierungsrechner „Modernizer“ unterstützen. Diesen stelle ich auf der InnovationsTagung für Immobilienmakler (ITM) am 17. Januar um 13:45h vor und freue mich, Sie zum Thema „Baufinanzierung und Klimaschutz: Mit dem Modernizer aus Herausforderungen Chancen machen“ zu begrüßen.