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Finanzverwaltung passt die Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung an die BFH-Rechtsprechung an

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben die Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude anderseits unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung überarbeitet und stellen diese – mit Stand vom April 2021 – auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen zur bundeseinheitlichen Anwendung zur Verfügung. 

Infolge des BFH-Urteils vom 21. Juli 2020 - IX R 26/19 - ermöglicht die aktuelle Fassung der Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung nicht nur die Anwendung des Sachwertverfahrens, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch die Heranziehung des Vergleichs- und Ertragswertverfahren im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 1 und 2 ImmoWertV. Das Ergebnis der Arbeitshilfe stellt eine qualifizierte Schätzung dar, die sachverständig begründet widerlegbar ist.