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„Heizungs-Austausch“ darf für Makler kein Fremdwort mehr sein...


Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizungsanlage zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Der Vorschlag zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde am 19. April 2023 durch das Bundeskabinett gebracht. Was die GEG-Novellierung in der Praxis bedeutet, hat Expertin und Sprengnetter-Referentin Kerstin Nell ausführlich für Sie beleuchtet. 


Der Text entstammt dem Magazin IMMOBILIENMAKLER. Liebe, was Du tust. Die brandneue Ausgabe erscheint am Dienstag, 02. Mai (kostenfrei digital)!.


 

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