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HonRIb 2025: Sprengnetter passt Honorarsätze an


Die Honorierung gutachterlicher Leistungen in der Immobilienbewertung stellt sowohl Sachverständige als auch Auftraggeber regelmäßig vor Herausforderungen: Wie kalkuliert man transparent? Was ist marktgerecht? Welche Faktoren rechtfertigen höhere Honorare?


Die Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertungen (HonRIb) von Sprengnetter schafft hier Klarheit und bietet einen praxiserprobten, nachvollziehbaren Maßstab für die Honorierung von Bewertungsleistungen. Sie dient als objektive Orientierungshilfe für Sachverständige und Gutachter zur transparenten und marktgerechten Kalkulation ihrer Leistungen sowie für Auftraggeber zum Schutz vor überhöhten Forderungen und zur besseren Einschätzung angemessener Honorare.

Im September 2025 hat Sprengnetter die Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertungen (HonRIb) überarbeitet. Die Honorarsätze steigen durchschnittlich um 10 Prozent. Damit reagiert das Unternehmen auf die gestiegenen Kosten, die Sachverständigenbüros in den vergangenen drei Jahren zu tragen hatten.


Neue Honorarsätze im Überblick

Die Grundhonorare wurden über alle Wertklassen hinweg angepasst. Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung für ausgewählte Verkehrswerte (Normalstufe):


Verkehrswert

HonRIb 10/2022 (netto)

HonRIb 09/2025 (netto)

100.000 €

1.080 €

1.190 €

250.000 €

1.940 €

2.140 €

500.000 €

2.620 €

2.890 €

1.000.000 €

3.540 €

3.910 €

2.500.000 €

5.670 €

6.260 €

5.000.000 €

8.640 €

9.540 €

 

Die Schwierigkeitsstufe, die bei komplexeren Wertermittlungen zur Anwendung kommt, wurde parallel angepasst. Hier steigt beispielsweise das Honorar bei 500.000 Euro Verkehrswert von 3.275 Euro auf 3.615 Euro netto.

Neben den Grundhonoraren wurden auch die Stundensätze erhöht. Für Zusatzleistungen wie die Beschaffung fehlender Unterlagen oder An- und Abreise zum Ortstermin gilt künftig ein Satz von 165 Euro statt 150 Euro netto. Die Kilometerpauschale für Fahrtkosten steigt von 0,80 Euro auf 0,90 Euro netto.


Begründung und Kontext

Die letzte Anpassung der HonRIb erfolgte im Oktober 2022. Seitdem haben sich Betriebskosten, Versicherungen und Softwarelizenzen für Sachverständige deutlich verteuert. Die Honoraranpassung von durchschnittlich 10 Prozent bringt die Sätze wieder auf ein wirtschaftlich tragfähiges Niveau.

Die HonRIb orientiert sich in ihrer Grundstruktur an der bis 2009 gültigen HOAI. Seit dem Wegfall dieser gesetzlichen Regelungen können Sachverständige ihre Honorare frei nach BGB vereinbaren. Die HonRIb hat sich als verlässliche Orientierung etabliert und bietet eine transparente Kalkulationsgrundlage.


Systematik bleibt unverändert

An der bewährten Systematik ändert sich nichts. Die Honorarberechnung erfolgt weiterhin über eine Honorartafel in Abhängigkeit vom Verkehrswert. Für Zwischenwerte wird linear interpoliert. Die Unterscheidung zwischen Normalstufe und Schwierigkeitsstufe bleibt bestehen.

Das Honorar richtet sich nach dem ermittelten Verkehrswert. Maßgeblich ist dabei der marktangepasste vorläufige Verfahrenswert, auch wenn dieser durch Abschläge für Rechte, Belastungen oder Instandsetzungsbedarf gemindert wird. Wertminderungen aufgrund objektspezifischer Merkmale wirken sich nicht honorarmindernd aus.


Rechtlicher Status

Die HonRIb ist eine unverbindliche Preisempfehlung. Sie wird erst durch vertragliche Vereinbarung rechtlich bindend. Sachverständige können auch abweichende Honorare vereinbaren. Die praktische Bedeutung der HonRIb liegt jedoch in ihrer Funktion als anerkannter Maßstab. Sie schützt Sachverständige vor Honorardumping und gibt Auftraggebern Kostensicherheit.

Sachverständige sollten in ihren Verträgen explizit auf die aktuelle Fassung verweisen: "Die Honorarberechnung erfolgt nach der HonRIb von Sprengnetter in der Fassung vom September 2025."


Praktische Umsetzung

Für Nutzer der Bewertungssoftware ProSa wurden die aktualisierten Sätze bereits eingespielt. Die Software unterstützt dann automatisch die Honorarberechnung nach den neuen Empfehlungen.

Sachverständige sollten ihre Vertragsvorlagen aktualisieren und bei Angeboten transparent darstellen, wie sich das Honorar zusammensetzt. Dies umfasst die Angabe des Verkehrswerts, die Einstufung in Normal- oder Schwierigkeitsstufe sowie die Aufschlüsselung von Zusatzleistungen und Nebenkosten.


Fazit

Die Aktualisierung der HonRIb ist eine sachgerechte Anpassung an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Nach drei Jahren ohne Änderung bringt die Neufassung die Honorarempfehlungen auf ein zeitgemäßes Niveau. Die bewährte Systematik bleibt erhalten, lediglich die Honorarhöhe wurde angepasst.

Für Sachverständige bietet die neue HonRIb eine solide Kalkulationsgrundlage. Für Auftraggeber schafft sie Transparenz und Vergleichbarkeit. Die Honorar-Richtlinie bleibt damit ein wichtiges Instrument zur Honorarfindung in einem Markt ohne gesetzliche Vorgaben.