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JVEG-Vergütungsanpassung 2025: Mehr Honorar für gerichtliche Sachverständige – aber reicht das?


Zum 1. Juni 2025 treten die neuen Vergütungssätze für gerichtliche Sachverständige in Kraft. Der Stundensatz für Gutachten im Bereich Immobilienbewertung steigt von 115 € auf 125 €. Eine längst überfällige Maßnahme, die jedoch bei vielen Fachverbänden auf Kritik stößt. Denn trotz der Anhebung bleiben grundlegende Probleme bestehen.


Was ändert sich konkret?

Mit dem sogenannten Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) wurde das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (kurz: JVEG) angepasst. Immobiliensachverständige, die für Gerichte tätig sind, erhalten künftig 125 € pro Stunde, eine Erhöhung um 8,7 % gegenüber dem bisherigen Satz von 115 €.

Achtung: Die neue Vergütung gilt nur für Aufträge, die ab dem 1. Juni 2025 erteilt wurden. Maßgeblich ist dabei der Zugang des Beweisbeschlusses oder der schriftlichen Beauftragung. Bereits laufende Verfahren und Nachbesserungen werden weiterhin nach altem Satz vergütet.


Verbände reagieren kritisch: Fortschritt ja – aber nicht genug

Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) erkennt die Anpassung grundsätzlich an, kritisiert jedoch die Höhe. In einer Stellungnahme wurde eine zweistellige Erhöhung von mindestens 15 % gefordert, verbunden mit einer regelmäßigen, inflationsbasierten Anpassung alle zwei Jahre.

Auch der Bund der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI) äußert sich deutlich: Insbesondere im Sachgebiet Vermessung und Katasterwesen sei der neue Honorarsatz von 109 € pro Stunde nicht kostendeckend. Stattdessen wird ein Satz von mindestens 158 € pro Stunde für gerechtfertigt gehalten, im Sinne der wachsenden Anforderungen an Genauigkeit und Dokumentation.


Der Justizrabatt bleibt – und sorgt für Unmut

Ein weiterer Kritikpunkt ist der sogenannte „Justizrabatt“. Dabei handelt es sich um eine Absenkung des Honorars gegenüber privatwirtschaftlichen Aufträgen, mit dem Argument der „sicheren Auftragslage“ bei Gerichtsgutachten.

Dieser Rabatt wurde in den letzten Jahren mehrfach gesenkt, und zwar von ursprünglich 20 % (2004) auf heute 5 %. Trotzdem bleibt der Unterschied zum freien Markt deutlich. Viele Gutachter verdienen in der Privatwirtschaft deutlich mehr, obwohl Aufwand, Risiko und Fachanforderungen oft ähnlich hoch sind.

In der Praxis könnte das dazu führen, dass qualifizierte Sachverständige gerichtliche Mandate zunehmend zugunsten lukrativerer, privatwirtschaftlicher Aufträge ablehnen. Eine Entwicklung, die langfristig die Qualität und Verfügbarkeit gerichtlicher Expertise gefährden kann.


Wieso die Anpassung (noch) nicht ausreicht

Berechnungen zeigen: Allein die Inflation seit der Grundlage der letzten größeren Anpassung (Verdienstverhältnisse bei privaten Aufträgen in 2017) beträgt rund 24 %. Dazu kommen gestiegene Betriebskosten, höhere Anforderungen an Gutachten und wachsender Aufwand durch digitale Dokumentation. Ein marktgerechter Satz läge eher bei 150 € pro Stunde. Die beschlossenen 125 € bleiben damit hinter den tatsächlichen wirtschaftlichen Realitäten zurück und erschweren es vielen Gutachtern, rentabel für Gerichte zu arbeiten.


Was bedeutet das für Sachverständige?

Immobiliensachverständige sollten sich frühzeitig auf die neue Situation einstellen. Empfehlenswert ist es, die eigene Mandatsstruktur zu analysieren und eine gesunde Balance zwischen gerichtlichen und privatwirtschaftlichen Aufträgen zu finden. Wichtig bleibt: Gerichtliche Gutachten bieten trotz der Herausforderungen eine hohe fachliche Reputation und oft langfristige Zusammenarbeit mit Justiz und Behörden. Wer sich strategisch positioniert, kann beides kombinieren: wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftliche Relevanz.


Fazit: Ein Schritt nach vorn – aber kein großer Wurf

Die JVEG-Vergütungsanpassung 2025 ist ein wichtiger Schritt – aber kein Paradigmenwechsel. Viele offene Fragen bleiben:

  • Wird es künftig regelmäßige Anpassungen geben?
  • Wie begegnet man dem Fachkräftemangel im forensischen Bereich?
  • Wie lässt sich die Lücke zwischen privatwirtschaftlicher und gerichtlicher Vergütung langfristig schließen?

Eines ist klar: Gerichtliche Gutachten sind unverzichtbar – aber sie müssen auch wirtschaftlich tragfähig sein. Die Immobilienbewertung verdient Anerkennung, Verlässlichkeit und eine faire Bezahlung.