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KfW-Förderstopp: Anträge werden doch bewilligt, sofern förderfähig


Einen Kompromiss hat die neue Bundesregierung in Sachen KfW-Förderstopp gefunden. Am Montag, 24. Januar, waren sämtliche KfW-Programme zur Förderung energieeffizienten Wohnraums zum sofortigen Zeitpunkt gestoppt worden. 24.000 bereits gestellte, aber noch nicht bewilligte Anträge lagen somit auf Eis – die Mittel reichten nicht, so Wirtschaftsminister Robert Habeck. Am Dienstag, 01. Februar, nun die gute Nachricht für die Bauherren: Habeck ruderte zurück und präsentierte eine „rechtssichere Lösung“. Alle Anträge, die bis zum 24. Januar gestellt wurden, werden beschieden. Das heißt, alle diejenigen, die einen förderfähigen Antrag gestellt haben, können mit den Mitteln rechnen.

Danach werde das Ministerium eine neue Förderkulisse schaffen. Der KfW-55-Standard soll demnach nicht mehr bei Neubauten gelten, sondern im Kontext Sanierung angewandt werden. Die Förderung für den Standard EH 40 werde fortgesetzt, allerdings reduziert, gedeckelt auf eine Milliarde und befristet bis 31.12.2022. Damit müssten alle Bauherren, die ihre Anträge noch nicht gestellt hätten, diese auf EH 40 umschreiben.

Abgesehen davon werde ein Programm für den Sozialen Wohnungsbau gestrickt. Für die Zeit nach den nun doch beschiedenen Förderungen wird nun ein neues und umfassendes Programm für klimafreundliches Bauen erarbeitet.

Habeck wies explizit drauf hin, dass der Grund für die Entscheidung sei, dass man die Bürgerinnen und Bürger, die Anträge gestellt haben, nicht im Regen stehen lassen wolle. Der Ankündigung vom 24. Januar war massive Kritik aus der Branche sowie den Verbänden gefolgt.


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