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Markt für Gutachter wächst: Erbschaft- und Schenkungsteuer um 30% gestiegen


Das Statistische Bundesamt veröffentlichte heute die Zahlen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer 2021. Im Ergebnis hat sich das festgesetzte geschenkte Betriebsvermögen im Vergleich zum Vorjahr mit 26,7 Milliarden Euro mehr als verdoppelt (+128,8 %). Das festgesetzte geschenkte Grundvermögen (bezogen auf bebaute und unbebaute Grundstücke) stieg 2021 um 25,8% auf 14,1 Milliarden Euro. Das geschenkte übrige Vermögen, etwa Anteile an Kapitalgesellschaften, Bankguthaben oder Wertpapiere) stieg um 23,1% auf insgesamt 12,8 Milliarden Euro.

❕​ Relevant für Sie:

Erbschaften und Schenkungen sind vielfach Grund für die Erstellung von Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt. Hier gab es 2021 eine Änderung im Bewertungsgesetzt (BewG), wonach die Gutachten zum „Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes“ regelmäßig von öffentlich bestellten oder nach DIN ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen sowie von Gutachterausschüssen erstellt werden können.


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Welche Voraussetzungen Sie für eine Zertifizierung nach DIN ISO 17024 benötigen sowie weitere Informationen zur Zertifizierung finden Sie unter diesem Link.


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