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Potenzielle Engpässe vor Gericht? Stundensätze für Sachverständigenleistungen


Potenzielle Engpässe vor Gericht? Stundensätze für Sachverständigenleistungen 

Bei der Honorarfestlegung können Sachverständige frei nach Werkvertrag ein Honorar festlegen und auch unterschiedliche Honorarmodelle (z.B. pauschal, wertorientiert oder nach Zeit) zugrunde legen. In der Regel orientieren sie sich dabei an den Empfehlungen der Verbände oder privater Unternehmen bzw. sie legen unabhängig davon eigene Modelle und Honorarsätze fest. Kürzlich hat der BVS e.V. eine Umfrage unter seinen Mitgliedern durchgeführt, welchen durchschnittlichen Stundensatz sie in ihrem jeweiligen Sachgebiet bei privater Beauftragung ansetzen. Die Ergebnisse für Sachverständige der Immobilienbewertung (Sachgebiete Immobilienbewertung sowie Mieten und Pachten) erfahren Sie in diesem Blogbeitrag. 

Bei gerichtlichen Aufträgen gibt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (kurz JVEG) als Honorarmodell das Zeithonorar mit konkreten Stundensätzen je nach Sachgebiet vor. Die aktuellen Sätze beruhen auf einer Auswertung von Angaben öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Jahr 2017, die am 1. Januar 2021 mit einem „Justizrabatt“ von 5% in das JVEG aufgenommen wurden. Bei Immobilienbewertungen und Mietwertermittlungen beträgt der Honorarsatz 115 €/Stunde. Schnell wurde die Kritik laut, dass die Vergütungssätze bei gerichtlichen Aufträgen deutlich unter denen von Privataufträgen liegen und das Arbeiten für Gerichte unwirtschaftlicher sei. Eine zeitnahe Anpassung der Vergütungssätze wäre daher wünschenswert, automatisch vorgesehen ist diese jedoch nicht. 

 

Umfrage und Ergebnisse der BVS-Umfrage 

In den Monaten Juli und August 2023 hat der BVS e.V. knapp 700 Mitglieder unterschiedlicher Sachgebiete nach deren aktuellern Vergütung bei privater Beauftragung befragt und die Ergebnisse im September veröffentlicht. 

Für das Sachgebiet „Bewertung von Immobilien und Rechten an Immobilien“ konnten 184 Angaben ausgewertet werden mit einem Mittelwert von 159 €/Stunde. Im Sachgebiet „Mieten und Pachten“ konnten 48 Angaben ausgewertet werden mit einem Mittelwert von 161 €/Stunde. 

 

Vergleich zu aktuellen Empfehlungen 

Schaut man sich die einzelnen Verbändeempfehlungen und die Vorschläge von Sprengnetter an, stimmen diese ganz gut überein; insbesondere, wenn man bedenkt, dass die Empfehlungen aus den Vorjahren stammen. 

  • BDGS Honorartarif 2020 150 €/Stunde 
  • LVS Bayern Honorarrichtlinie 2020 150 €/Stunde × RegF 
  • BDVI Honorierungsempfehlungen 2022 150 €/Stunde 
  • Sprengnetter HonRIb 2022 150 €/Stunde 

 

Engpass vor Gericht? Hintergrund der BVS-Umfrage 

Aufgrund einer möglicherweise bevorstehenden Anhebung der Anwaltsvergütung ist der BVS der Auffassung, dass in gleicher Weise auch die Stundenvergütungssätze des JVEG angepasst werden müssten. Ansonsten könne in wenigen Jahren schon die Situation eintreten, dass Sachverständige nicht mehr in ausreichendem Maße für die gerichtliche Sachverständigentätigkeit zur Verfügung stünden und sich die Verfahrenszeiten bei Gericht dadurch deutlich verlängerten.