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Reform des Mietspiegelrechts ist verabschiedet


Der Bundesrat hat am 25. Juni das Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts verabschiedet. Hiermit wurden Mindestanforderungen an Mietspiegel beschlossen, um die Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter zu erhöhen. 

Hier sind die wesentlichen Fakten des überarbeiteten Gesetzes:

  • Alle Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen künftig einen Mietspiegel erstellen.
  • Vermieter und Mieter werden verpflichtet, Auskunft über ihr Mietverhältnis und die Merkmale der Wohnung zu erteilen. Bis dato war die Teilnahme an der Umfrage zum Mietspiegel freiwillig.
  • Mietspiegeln sind wie bisher nach zwei Jahren an die Marktentwicklung anzupassen, qualifizierte Mietspiegel nach vier Jahren neu zu erstellen.
  • Die Befugnisse zur Datenverarbeitung werden erweitert, um die Bedingungen für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel zu verbessern. Denn die Voraussetzung für qualifizierte Mietspiegel ist eine repräsentative Datengrundlage. Die erweiterten Befugnisse betreffen Melderegister, bei Verwaltung der Grundsteuer bekannt gewordene Daten sowie Daten aus der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus.
  • Es ist weiterhin möglich, Mieterhöhungen für Wohnungen, für die ein qualifizierter Mietspiegel Angaben enthält, durch andere Mittel wie die Angabe von Vergleichswohnungen zu begründen.