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Sorgen Mietspiegel bald bundesweit für Miettransparenz?


Zumindest in den Städten und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern soll es, so der Bundesgesetzgeber, spätestens bis zum 01.01.2024 Mietspiegel geben. Getragen von dem Ziel, die (gerichtliche) Akzeptanz insbesondere qualifizierter Mietspiegel zu steigern, hat die Bundesregierung Vorschriften über die Datenerhebung, das Auswerteverfahren, den Inhalt und die Veröffentlichung (qualifizierter) Mietspiegel in ein Gesetz (Mietspiegelreformgesetz) und eine Verordnung (Mietspiegelverordnung) gegossen.

Wesentliches Element: Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern wird eine Mietspiegelerstellungspflicht eingeführt. Diese Gesetzesänderung kam in allerletzter Sekunde überraschend, zumal der Gesetzgeber bereits vor rund 40 Jahren eine eben solche Verpflichtung (damals für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohner) einführen wollte, was aber scheiterte.

Die Hintergründe, Auswirkungen und resultierenden Pflichten beleuchtet Dr. Jürgen Gante im folgenden Artikel aus der brandaktuellen Fachzeitschrift i&b.


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