Unser gesamtes Angebot gilt ausschließlich für Unternehmer gemäß § 14 BGB

Über 65 Milliarden Euro…


… gibt die Bundesregierung im Rahmen ihres „Maßnahmenpaketes des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen“ aus. Unter anderem wurden folgende Inhalte beschlossen:


Senkung der Umsatzsteuer für Gas von 19 auf 7 Prozent

Zeitlich befristet bis Ende März 2024 gilt nicht der reguläre Steuersatz von 19 Prozent, sondern der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auf den Gasverbrauch. Die Maßnahme ist zum 01. Oktober in Kraft getreten.


415 Euro Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger

Noch im Jahr 2022 soll ein einmaliger Heizkostenzuschuss an Wohngeldempfänger ausgezahlt werden. Diese beträgt 415 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt, 450 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt sowie 100 Euro für jeden weiteren Bewohner. Der Heizkostenzuschuss soll im Rahmen der geplanten Reform des Wohngeldes zur dauerhaften Komponente werden. Darüber hinaus wird der Kreis der Wohngeldberechtigten erheblich erweitert.


Mehrstufige Gaspreisbremse

Gas-Abschlagszahlungen für den Monat Dezember werden im Zuge einer Soforthilfe von der Bundesregierung übernommen. Diese Soforthilfe gilt als Überbrückung vor Einführung der Gaspreisbremse. Diese wird voraussichtlich im März 2023 eingeführt, laut Meldung der Deutschen Presse Agentur vom 22. November soll sie aber rückwirkend auch auf Januar und Februar erstreckt werden. Auf den Grundverbrauch sollen maximal 12 Cent pro Kilowattstunde gezahlt werden.


Schutz für Mieter bei hohen Nebenkosten

Das Energierecht wird dahingehend angepasst, dass Sperrungen von Strom und Gas durch Abwendungsvereinbarungen vermieden werden, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechnungen nicht bezahlen können.
Darüber hinaus empfiehlt die „Expertenkommission für Gas und Wärme“ in ihrem Abschlussbericht vom 31. Oktober einen halbjährigen Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter, die aufgrund der gestiegenen Preise ihre Energierechnungen nicht mehr zahlen können. Vermieterinnen und Vermieter, die hier in Vorleistung gehen, sollen eine zinslose Liquiditätshilfe erhalten.


Strompreisbremse

Die Einnahmen aus der Erlösobergrenze sollen eine Strompreisbremse finanzieren. Im Rahmen der Strompreisbremse wird Privathaushalten der Basis-Stromverbrauch zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben.


CO2-Steuer um ein Jahr verschoben

Die Erhöhung der CO2-Steuer von 30 auf 35 Euro je ausgestoßener Tonne Kohlendioxid wird vom 01.01.2023 auf den 01.01.2024 verschoben.