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Regierungsentwurf JVEG-Novellierung: Mehr Geld für vom Gericht beauftragte Sachverständige

Im Oktober hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) veröffentlicht, mit dem auch das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geändert werden soll. Vom Gericht beauftragte Sachverständige werden demnach bald mehr Geld bekommen.

Die Honorare von Sachverständigen nach dem JVEG sind zuletzt zum 1. August 2013 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden, wobei hier die Ergebnisse einer Marktanalyse aus dem Jahr 2009 zugrunde lag. Seitdem haben sich die Vergütungen, die Sachverständige auf dem freien Markt erzielen, zum Teil deutlich von den Honorarsätzen des JVEG entfernt. Um die vergütungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu erzielen, dass den Gerichten und Staatsanwaltschaften weiterhin qualifizierte Sachverständige in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, hat der Gesetzgeber erkannt, dass die gesetzliche Vergütung angepasst werden muss. Diese soll nun an die marktüblichen Honorare angepasst und zudem einzelne strukturelle Änderungen im Vergütungsrecht vorgenommen werden.

Auf der Grundlage der Ergebnisse einer neuen Marktanalyse aus dem Jahr 2018, bei der ausschließlich öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beteiligt wurden, sollen die Honorarsätze des JVEG nunmehr an diejenigen Vergütungen angepasst werden, die von Sachverständigen auf dem freien Markt erzielt werden. Der bisherige Abschlag in Höhe von 10 Prozent („Justizrabatt“) soll dabei entfallen. Zugleich soll die Liste der praxisrelevanten Sachgebiete nach der Anlage 1 zum JVEG aktualisiert werden.

Die wesentlichen Änderungen in Kürze:

  • Sachverständige für die Bewertung von Immobilien und Rechten an Immobilien sollen 120 €/h erhalten (statt bislang 90 €/h).

  • Sachverständige für Mieten und Pachten sollten ebenfalls 120 €/h (statt bislang 110 €/h) erhalten.

  • Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Abrechnungsverfahrens sollen Fotos zukünftig nicht mehr gesondert erstattet werden können. Diese Aufwendungen seien bereits mit dem Honorar abgegolten, insbesondere da der Justizrabatt von 10% dort entfalle.

  • Die Kilometerpauschale soll für Sachverständige von 0,30 €/km auf 0,42 €/km, für (sachverständige) Zeugen von 0,25 €/km auf 0,35 €/km angehoben werden.

  • Künftig soll es möglich sein, einen Vorschuss auf die Vergütung schon dann zu bewilligen, wenn die zu erwartende Vergütung für bereits erbrachte Teilleistungen einen Betrag von 1.000 Euro übersteigt (bislang lag die Grenze bei 2.000 €).

  • Post- und Telekommunikationsdienstleistungen können künftig auch pauschal mit 20% der Honorarsumme (maximal jedoch 15 €) abgerechnet werden.

  • (Sachverständige) Zeugen sollen künftig je nach Verdienstausfall 4,00 bis 25,00 € (statt bislang 3,50 bis 21,00 €/h) entschädigt bekommen.
 

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 6. November 2020 eine Stellungnahme beschlossen, in der die Vergütungssätze des JVEG für Gerichtssachverständige aufgrund der COVID-19-Pandemie um den bekannten 10-prozentigen „Justizrabatt“ verringert werden sollten. Inwieweit dies am Ende umgesetzt wird und wie es dann wieder mit den Fotokosten aussieht, bleibt abzuwarten.

Der Entwurf des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2021 ist dem Bundesrat mit der Bemerkung „besonders eilbedürftig“ zugeleitet worden, so dass das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abgeschlossen werden könnte.