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Zertifizierte Verwalter und weitergehende Kompetenzen: Die Änderungen des WEG

Voraussichtlich ab 01.12.2020 wird die lange angekündigte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in Kraft treten. 

Unser Referent, RA und Notar Dr. Oliver Buss, hat Ihnen die wesentlichen Änderungen zusammengestellt:

  • Organisatorisch wird nun die Trägerschaft von Rechten und Pflichten weg von der bisherigen und kaum beherrschbaren Mischkonstruktion klar auf die WEG verlagert. Praktische Folge ist, dass sich eine Beschlussanfechtungsklage dann künftig nicht mehr gegen sämtliche übrigen Eigentümer zu richten hätte, sondern nur noch an die WEG – prozessual ein großer Fortschritt.
  • Die Wohnungseigentümer werden künftig einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter haben.
  • Der Verwalter bekommt weitergehende Kompetenzen.
  • Ökologisch zweckmäßige Änderungen der Anlage sollen erleichtert werden, z.B. E-Ladesäulen, aber auch sonstige Änderungen wie etwa das nachträgliche Herstellen von Barrierefreiheit.
  • Es wird zudem organisatorische Verbesserungen geben, etwa dass Eigentümerversammlungen erleichtert und digitaler werden sollen.
  • Eine Verschärfung soll es geben für vereinbarungsändernde Beschlüsse. Hier wird es – so etwas gab es früher schon einmal – künftig so sein, dass die Wirkung solcher Beschlüsse auch für und gegen Rechtsnachfolger von Wohnungseigentümern von einer Eintragung im Grundbuch abhängen wird.
  • Und last but not least wird es künftig möglich sein, Sondereigentum auch an Außenbereichen zu begründen. Bislang wurden beispielsweise für außenliegende Stellplätze und Terrassenbereiche regelmäßig Sondernutzungsrechte begründet, weil diese Flächen nicht sondereigentumsfähig waren. Die Änderung dient grundsätzlich der Rechtssicherheit. Die tatsächliche Umsetzung dieser Neuregelung in der Praxis darf mit Spannung erwartet werden.
  • Hinzukommen allerlei kleinere Neuregelungen etwa betreffend den Verwaltungsbeirat, Unterlageneinsicht, die Jahresabrechnung und anderes mehr. 
 

Historie:


Das WEG hat aufregende Zeiten hinter sich. Eingeführt wurde es nach dem Krieg im Jahr 1951 mit dem Ziel, der Wohnungsknappheit entgegenzutreten. Inhaltlich und prozessual kam es in der Zwischenzeit immer wieder zu Änderungen und Anpassungen. Die letzte große Novelle erfolgte im Jahr 2007. Hier wurde der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nach einem vorangegangenen bahnbrechenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erstmals eine jedenfalls partielle Rechtsfähigkeit zuerkannt. Die WEG kann seither – unabhängig von den Wohnungseigentümern bzw. darüber hinaus – eigene Rechte und Pflichten begründen. Mit den geplanten Änderungen steht die nächste und in Teilen wiederum revolutionäre Novelle vor der Tür. 

Web-Seminar:
„Das WEG wird grundlegend reformiert“, hat der BMJV mitgeteilt. Dies ist ernst und wörtlich zu nehmen, müssen Verwalter, Makler, Sachverständige und auch Juristen die Grundlagen des WEG-Rechts in wesentlichen Punkten neu lernen. In unserem Live-Webinar erklärt Ihnen Dr. Oliver Buss die neuen Grundstrukturen und ihre Auswirkungen auf die Immobilienpraxis.