DSGVO - Sensibilisierung für Mitarbeiter und Unternehmer in der Immobilienwirtschaft (VIDEO-Kurs)
Seit 25. Mai 2018 wirkt die EU Datenschutzgrundverordnung. Das Bundesdatenschutzgesetz in der alten Form hat damit ausgedient und greift in der neuen Form nur dort, wo die EU Datenschutzgrundverordnung Öffnungsklauseln enthält. Verantwortlicher ist grundsätzlich jeder, der ganz oder teilweise personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet oder bei nicht automatisierter Bearbeitung solche Daten in einem Datensystem speichert oder zu speichern beabsichtigt (ausgenommen ist nur die private Datensammlung). Die hierfür geltenden Regelungen sind umzusetzen und einzuhalten, ansonsten drohen drastische Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes (je nachdem was höher ist).
Die im Jahre 2016 eingeführten und 2018 wirksam gewordene DSGVO sieht, als organisatorische Maßnahme, eine Sensibilisierung aller an der Datenverarbeitung beteiligten Personen vor. In unserem Video-Kurs sensibilisieren wir Sie in Sachen Datenschutz wenn Ihr Unternehmen als Immobilienmakler, Sachverständiger, Verwalter o.ä. in der Immobilienwirtschaft tätig sind.
Wir beantworten die Fragen:
- Was besagt die EU-DSGVO und Worauf ist zu achten, um mögliche Sanktionsmaßnahmen gar nicht erst aufkommen zu lassen?
- Sie erfahren kurz und komprimiert die wichtigsten Merkmale, um sich datenschutzrechtlich sicher zu bewegen.
- Die Teilnehmer werden gemäß den Anforderungen der EU-DSGVO sensibilisiert, als Teil der organisatorischen Maßnahmen der Unternehmen.
Alle an der Datenverarbeitung beteiligten Personen sind regelmäßig zu schulen um somit für ausreichende Sensibilisierung zur sorgen.
- EU DSGVO - Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und Transparenz und Informationspflichten
- Betroffenenrechte
- Privacy by Design & Default
- Auftragsverarbeitung
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen
- Datenschutz-Folgeabschätzung
- Datenschutzbeauftragter
- Sicherheit der Verarbeitung
- Haftung und Recht auf Schadenersatz
- Sanktionen
Sie erfahren kurz und komprimiert die wichtigsten Merkmale, um sich datenschutzrechtlich sicher zu bewegen. Die Teilnehmer werden gemäß den Anforderungen der EU-DSGVO sensibilisiert, als Teil der organisatorischen Maßnahmen der Unternehmen.
Sind Ihnen als Immobilienmakler oder Bewertungssachverständiger die Antworten auf die folgenden Fragen bereits klar?
- Muss ich Daten von Personen löschen, die ein Angebot erhalten, aber nicht angenommen haben?
- Was muss ich beim Speichern personenbezogene (Kunden-)Daten beachten, beispielsweise auf dem Smartphone oder in einem Adress-System?
- Wie muss ich mit Kontaktformularen auf meiner Homepage umgehen?
- Gibt es eine Aufklärungspflicht an den Kunden (wie beim Widerrufsrecht)?
- Welche Unterlagen muss ich als Unternehmen vorhalten? Welche Verträge sind zu schließen?
Antworten hierauf geben wir Ihnen gerne in unserem 90-minütigen Video-Kurs.
Ausbildung in der Informationstechnik, Datenschutzbeauftragter (TÜV), Datenschutzmanager (TÜV), externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Datenschutzauditor (TÜV)
- Teil A: Punkt 5.1.1 (Grundlagen des Verbraucherschutzes) bzw.
- Teil B: Punkt 8.1.1 (Grundlagen des Verbraucherschutzes)
Weiter Infos unter nachfolgendem Link:
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