Der Dienstvertrag (VIDEO-Kurs)
Ein Dienstvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Parteien, bei der sich der Dienstverpflichtete zur Erbringung einer bestimmten Dienstleistung verpflichtet und der Dienstberechtigte dafür eine Vergütung zahlt. Im deutschen Recht ist der Dienstvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 611 bis 630. Ein Dienstvertrag unterscheidet sich wesentlich von anderen Vertragsarten wie dem Werkvertrag oder dem Arbeitsvertrag.
Im Mittelpunkt des Dienstvertrages steht die Leistungserbringung an sich, ohne dass ein konkreter Erfolg garantiert wird. Dies bedeutet, dass der Dienstverpflichtete seine Arbeit ordnungsgemäß und sorgfältig durchführen muss, jedoch nicht für ein bestimmtes Ergebnis haftet. Ein klassisches Beispiel für einen Dienstvertrag ist das Verhältnis zwischen einem Arzt und seinem Patienten. Der Arzt verpflichtet sich, seine medizinischen Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen, schuldet jedoch nicht den Erfolg der Heilung.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Dienstvertrages ist die Regelung der Vergütung. Der Dienstberechtigte ist verpflichtet, dem Dienstverpflichteten die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die Höhe und Fälligkeit der Vergütung sind meist im Vertrag festgelegt. Fehlt eine solche Vereinbarung, so gilt die übliche Vergütung als vereinbart.
Im Gegensatz zum Werkvertrag, bei dem ein bestimmtes Werk oder Erfolg geschuldet wird, ist beim Dienstvertrag die kontinuierliche Erbringung der Dienstleistung entscheidend. Der Dienstvertrag endet in der Regel durch eine Kündigung. Je nach Art des Dienstvertrages können unterschiedliche Kündigungsfristen gelten.
Dienstverträge sind in vielen Bereichen des täglichen Lebens zu finden. Sie bilden die Grundlage für eine Vielzahl von professionellen Dienstleistungen und sichern die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Wichtig ist, dass der Dienstvertrag klar und eindeutig formuliert ist, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. Im Falle eines Konfliktes bietet das BGB klare Regelungen, um die Interessen beider Seiten zu wahren und eine gerechte Lösung zu ermöglichen.
Teilnehmerkreis
Makler, Immobilienverwalter,Sachverständige, Gutachter, Steuerberater und alle Praktiker im Bereich der Immobilienwertermittlung.
Nutzen des Seminars
In unserem Video-Kurs "Der Dienstvertrag" erhalten Sie einen Einblick über die Inhalte des Dienstvertrages. Es werden Ihnen außerdem Pflichten und Haftungen des Dienstverpflichteten aufgezeigt.
Referentin
Laura Eckert-Rinallo (Wirtschaftsjuristin LL.B., M.A.)
- Langjährige Berufserfahrung in der Rechtsabteilung eines großen Immobilienkonzerns
- Dozentin für immobilienwirtschaftliche und immobilienrechtliche Fragestellungen
- Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Technischen Hochschule
Hinweise zum Weiterbildungsnachweis
Diese Veranstaltung ist bei der Sprengnetter Akademie als Weiterbildung im Umfang von 1 Stunden anerkannt. Sie erhalten im Nachgang an die Veranstaltung eine aussagekräftige Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Gewerbebehörde oder weiteren Institutionen (Zertifizierung o.ä.).
74,00 €*
Preise exkl. MwSt