MAKLERRECHT: DAS VERTRAGSPAKET
MAKLERVERTRÄGE ZUM NEUEN MAKLERRECHT
5. Auflage
Autor Sven R. Johns
In dieser Publikation (5. Auflage, März 2024) hat Sven R. Johns die wichtigsten Vertragsformulierungen als Vorschläge für Vereinbarungen von Immobilienmaklern mit Verkäufern und Käufern zusammengefasst.
Alle Formulierungen berücksichtigen das neue Maklerrecht 2021 mit den neuen Provisionsregelungen der §§ 656a ff. BGB, die aktuelle Widerrufsbelehrung 2022 und enthält neu:
- ein Besichtigungsprotokoll,
- einen Vertrag über Gemeinschaftsgeschäfte und
- verschiedene Musterbriefe.
Musterverträge üben einerseits einen großen Reiz auf Immobilienfirmen aus und verleiten andererseits zu einer gewissen Nachlässigkeit zur Überprüfung des Sachverhalts mit den Kunden, sodass oft Formulierungen „aus der Schublade“ gezogen werden, die auf den konkreten Fall nicht gut passen. Das macht es für Immobilienfirmen wie für beratende Rechtsanwälte, die Maklerverträge entwickeln, gleichermaßen schwierig in der Anwendung. Verstehen Sie deshalb diese Formulierungsvorschläge als Anregungen und Ergänzungen für die schon eingesetzten Verträge in ihrem Haus.
Es geht darum, gegenüber dem Verkäufer die unterschiedlichen Provisionsvarianten von der
- Innenprovision
- geteilten Provision
- Außenprovision bei bestimmten Immobilien und
- Alternativen Provision (bei möglichen unterschiedlichen Käufern – Bauträger, Verbraucher)
jeweils in einem Allein-Auftrag oder in einem allgemeinen Verkaufsauftrag aufzuzeigen und anzuwenden.
Auch bei den Käufern sind die Varianten von Außenprovision beim Suchauftrag über die geteilte Provision und die Umstellung eines reinen Suchauftrages im Laufe der Zusammenarbeit zur geteilten Provision berücksichtigt.
Ein Vertragspaket leidet darunter, dass der rechtliche Kontext der Verwendung einer bestimmten Formulierung nicht aufgezeigt werden kann. Bitte versichern Sie sich im Zweifel, ob Sie den richtigen Vertrag anwenden und die richtige Formulierung ausgewählt haben. Jede von einem Immobilienmakler einem Verbraucher vorgelegte Vertragsformulierung oder den Vertrag gestaltende Regelung gilt als AGB, weshalb diese auch immer der Inhaltskontrolle unterliegen. Das Zusammenspiel von Maklervertrag, AGB, Exposé und weiteren Formulierungen aus weiteren Formularen wie Nachweisbestätigungen o.ä. muss immer im Zusammenhang betrachtet Maklerverträge neues Maklerrecht Kaufimmobilien werden, so dass eine einzelne in dieser Publikation vorgeschlagene Ergänzung eines Vertrages oder ein Nachtrag zu einem Vertrag praktisch nicht im Vorfeld als rechtssicher eingestuft werden können.
Bitte erwarten Sie in den hier vorgeschlagenen Formulierungen nicht die typischen Vertragsformulierungen, die zwar von vielen Immobilienmaklern gewünscht, aber von der Rechtsprechung in der Vergangenheit für unwirksam erklärt worden sind. Eine Hinzuziehungs- oder Verweisungsklausel, eine Provisionsklausel auch bei Eigenverkauf einer Immobilie werden Sie deshalb vergeblich suchen.
Die vorgeschlagen Formulierungen sollen Ihnen als Anregung dienen und bei den Überlegungen behilflich sein, einzelne bestehende Vertragstexte (wirksam) zu ergänzen.
SPRECHSTUNDE
als Live-Event inklusive!
Regelmäßig findet eine virtuelle Sprechstunde statt, zu der Sie eingeladen werden und in der alle Fragen rund um den Abschluss und den Einsatz der Verträge besprochen werden können. Diese Sprechstunden sind im Kaufpreis für das Makler-Vertragspaket enthalten.
Die kommenden Termine in 2024 sind:
- 28.06.2024, 10.00 Uhr
- 09.08.2024, 10.00 Uhr
- 18.09.2024, 16.00 Uhr
- 18.10.2024, 10.00 Uhr
- 22.11.2024, 10.00 Uhr
- 16.12.2024, 10.00 Uhr
Sie werden zu den Terminen gesondert eingeladen. damit alle Fragen rund um den Abschluss und den Einsatz der Verträge besprochen werden können. Diese Sprechstunden sind im Kaufpreis für das Makler-Vertragspaket enthalten. Mit dem Kauf des Pakets übermitteln Sie Ihre Kontaktdaten, mit denen Sie automatisch zu den angebotenen Sprechstunden eingeladen werden.
Über den Autor:
Rechtsanwalt Sven R. Johns
Als externer Datenschutzbeauftragter für Immobilienfirmen ist Rechtsanwalt Sven R. Johns mit vielfältigen Fragen zu technischen und rechtlichen Entwicklungen im Datenschutz, von Webauftritten und der praktischen Tätigkeit von Immobilienfirmen befasst. Sven R. Johns hat mehr als 20 Jahre Erfahrung in allen Rechts- und praktischen Fragen rund um die Immobilie.
Er war als beratender Rechtsanwalt für einen immobilienwirtschaftlichen Spitzenverband tätig und bis Mitte 2012 Bundesgeschäftsführer des Immobilienverbandes IVD und eines der beiden Vorgängerverbände (insgesamt mehr als 15 Jahre lang). Außerdem stand er 18 Jahre lang in einer Vorstandsposition im europäischen Spitzenverband der Immobilienberufe CEI.
Seine publizistische Tätigkeit u. a. als Mit-Herausgeber des Jahrbuch Immobilien, als Autor verschiedener Fachbücher und für immobilienwirtschaftliche Fachzeitschriften und Online-Medien sichert die Aufmerksamkeit und das vertiefte Fachwissen zu allen wichtigen Trends und Entwicklungen in der Immobilienwirtschaft.
Als Referent ist Sven R. Johns auf Seminaren, Fachtagungen, beim Immobilienverband IVD, dessen Ehrenmitglied er ist, und an immobilienwirtschaftlichen Fachakademien aktiv. Sven R. Johns arbeitet eng mit der ZEB Business School zusammen, an der er auch unterrichtet.
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