Umgang mit Sachverständigen und Gutachte(r)n (VIDEO-Kurs)
Insbesondere aufgrund der rasant fortschreitenden technischen Entwicklung und Spezialisierung werden Bausachverhalte immer komplexer und komplizierter. In beinahe jedem Bauprozess benötigt der Richter zur Klärung bzw. Prüfung der technischen Gegebenheiten fallbezogenen technischen Sachverstand mindestens eines Fachmanns (= Sachverständigen).
Einige Insider schreiben dem gerichtlichen Sachverständigen die Rolle des Urteilsdiktierers, Richters ohne Robe, des nicht-richterlichen Oberlehrers zu. Früher und heute wird von anderen - bisweilen auch denselben - gefordert, den Sachverständigen entsprechend seiner faktischen Funktion - im wahren Sinne: optisch - neben den Juristen auf der Richterbank zu platzieren und damit aus der Rolle des Beweismittels zu lösen. Beachtlich ist ferner, dass sich in jüngerer Zeit die Bedeutung von Privatgutachten in Rechtsstreitigkeiten erheblich gewandelt hat.
Anhand der Stationen des Baurechtsstreits (u. a. Vorbereitung mit privaten Gutachtern, Relevanz eines vorgeschalteten selbständigen Beweisverfahrens, angemessene Kontrolle der Person des gerichtlich ausgewählten Sachverständigen, Begleitung seiner Findung der Befundtatsachen, Prüfung des gelieferten Gutachtens, strategische Planung und Durchführung der mündlichen Anhörung und schließlich rechtzeitige und dann auch kritische Analyse seiner Kostenrechnung) werden die verschiedenen Phasen des Verhältnisses Gericht - Sachverständiger/Gutachter - Partei/Rechtsanwalt kritisch und mit konkret formulierten Verhaltenshinweisen erörtert.
- Grundsätzliches zur Rolle und Funktion des Sachverständigen in der juristischen Wirklichkeit
- "Stationen" des Sachverständigenbeweises mit dazu passenden anwaltlichen Einflussnahmen: Schwierigkeit beim Einsatz von Privatgutachten vor dem und während des Rechtsstreits; anwaltliche Aktivitäten im Vorfeld der richterlichen Gutachterbeauftragung
- Spezielles zur Berufung in Bausachen
- Besonderheiten des "geliehenen Gutachtens" und des Vergleichs
- Rechtzeitige Prüfung - und taktische Schlüsse aus - der Kostenrechnung des gerichtlichen Sachverständigen
- Jahrzehntelange Tätigkeit als Richter
- Zuletzt vorsitzender Richter am Landgericht Dortmund
- Dozententätigkeiten im Bereich des Sachverständigenrechts
- Seit 2009 Honorarprofessor an der Hochschule Bochum
- Arbeitsschwerpunkte: Privates Baurecht (inkl. Grundlagen des Rechts der Architekten), Recht der gerichtlichen und privaten Sachverständigen sowie Zivilprozessrecht, insbesondere auf selbstständigen Beweisverfahren
- Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes im Justizzentrum Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf und Autor zahlreicher Aufsätze, Bücher und Kommentare zu immobilienrechtlichen Themen
- Leiter der Bauschlichtungsstellen bei den Handwerkskammern Dortmund und Südwestfalen
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