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WW88 | Grundsteuerreform 2025: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Grundsteuerwertfeststellung

Die Grundsteuer ist eine der ältesten Steuerarten in Deutschland. Entweder als Eigentümer von Grundbesitz oder als Mietende sind nahezu alle Bürgerinnen und Bürger von der Grundsteuer betroffen. Infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung wurde das Grundsteuer- und Bewertungsrechts in den letzten Jahren umfassend reformiert. Nach den bundesgesetzlichen Regelungen sind in einer Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 für alle wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes Grundsteuerwerte festzustellen, die der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zugrunde zu legen sind. 


Mit Beschlüssen vom 27. Mai 2024, II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV), hat der Bundesfinanzhof in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen niedrigeren gemeinen Wert (Verkehrswert) ihres Grundstücks nachzuweisen, wenn sich der im sog. Bundesmodell festgestellte typisierte Grundsteuerwert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist (Verstoß gegen das Übermaßverbot). Nach Anweisungen der Finanzverwaltung und ersten landesgesetzlichen Regelungen soll diese Rechtsprechung umfassend umgesetzt werden, was weitreichende Konsequenzen für Immobilieneigentümer und -bewerter in Deutschland hat. 


Nutzen Sie diese Gelegenheit, sich umfassend über die aktuellen Entwicklungen in der Grundsteuerbewertung zu informieren und Ihre Kenntnisse zu vertiefen. Dieses Web-Seminar bietet Ihnen als Sachverständiger und Wertermittler das notwendige Rüstzeug, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und von diesem Auftragspool profitieren zu können.



Kursdetails

Unser dreistündiges Web-Seminar bietet eine umfassende Übersicht über die Möglichkeiten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell (ausgenommen hiervon Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Hamburg und Niedersachsen) und stellt insbesondere die Anforderungen an die Nachweisführung durch ein Sachverständigengutachten dar. Es richtet sich daher in erster Linie an Immobiliensachverständige und solche, die es werden wollen



Web-Seminarzeiten: 

Beginn entweder um 09:00 Uhr | Ende gegen 12:30 Uhr (am 12.09. und 12.10.2024) oder Beginn um 12:00 Uhr | Ende gegen 15:30 Uhr (am 14.11.2024)

(3 Stunden Weiterbildungszeit) 



Ablauf (exemplarisch): 

(12.09. und 12.10.2024)
 09:00 Uhr - Begrüßung und Einstieg ins Thema
 09:10 Uhr - Themenblock (1)
 10:45 Uhr - Pause  
 11:00 Uhr - Themenblock (2)
 12:15 Uhr - Q&A, Feedback, Verabschiedung
 12:30 Uhr - Ende

 (14.11.2024) 
 12:00 Uhr - Begrüßung und Einstieg ins Thema
 12:10 Uhr - Themenblock (1)
 13:45 Uhr - Pause  
 14:00 Uhr - Themenblock (2)
 15:15 Uhr - Q&A, Feedback, Verabschiedung
 15:30 Uhr - Ende




Methodik:

Live-Webinar mit 100% Praxisrelevanz - Interaktion ist jederzeit möglich und gewünscht. Daneben Beteiligung über Umfragen, offene Fragen und Berichte aus der eigenen Praxis. Die Teilnehmer erhalten umfangreiche Seminarunterlagen sowie die Möglichkeit, individuelle Fragen zu stellen und mit dem Referenten zu diskutieren.

Seminarinhalte

Folgende Themen werden u.a. behandelt:

Hintergrund und rechtlicher Rahmen

  • Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 27. Mai 2024
  • Übermaßverbot und seine Bedeutung in der Grundsteuerbewertung
  • Aktuelle gesetzliche Regelungen und Verwaltungsanweisungen

Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

  • Voraussetzungen für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts
  • Anwendungsbereich der neuen Regelungen
  • Praktische Umsetzung und Herausforderungen 

Methoden und Anforderungen für die Gutachtenerstellung 

  • Anforderungen an Gutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts 
  • Rolle der Gutachterausschüsse und zertifizierten Sachverständigen 
  • Anwendung von § 198 Absatz 1 Satz 2 und § 198 Absatz 2 BewG

Teilnehmerkreis

Das Web-Seminar wendet sich grundsätzlich an all jene, die mit der Grundsteuer und dem dazugehörenden Bewertungsrecht wiederholt befasst sind. Zu nennen sind hierbei in erster Linie 

  • Immobiliensachverständige, Gutachter, Bewerter
  • Immobilienmakler
  • Immobilienverwalter
  • Grundstückeigentümer mit größerem Immobilienbestand
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte 
  • sowie andere interessierte Fachleute aus der Bau- und Immobilienbranche.

Nutzen des Seminars

Die neuen rechtlichen Vorgaben stellen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz und Bewertungssachverständige vor neue Herausforderungen. Zur verfassungskonformen Anwendung der Bewertungsvorschriften zur Feststellung von Grundsteuerwerten ist ein für die gesamte wirtschaftliche Einheit des Grundbesitzes nachgewiesener gemeiner Wert anzusetzen, wenn der nach typisierten Bewertungsvorschriften festgestellte Grundsteuerwert gegen das Übermaßverbot verstößt. Die koordinierten Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 24. Juni 2024 konkretisieren die Voraussetzungen für den Ansatz des niedrigeren gemeinen Werts und die Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes. 

Sie enthalten konkrete Anforderungen an die Führung des Nachweises des niedrigeren gemeines Werts. Für Immobiliensachverständige ist es daher essenziell, sich fundierte Kenntnisse über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktischen Anforderungen an die Gutachtenerstellung zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts im Rahmen der Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell anzueignen.

 

Lernziele

Verständnis der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen:
Die Teilnehmenden verstehen die jüngsten Vorgaben und deren Hintergründe, insbesondere die Bedeutung des Übermaßverbots und die neuen Regelungen zur Nachweisführung eines niedrigeren gemeinen Werts. 

Nachweiserbringung durch Sachverständigengutachten:
Zur Erstellung von Gutachten, die von den Finanzämtern und Finanzgerichten anerkannt werden können, werden den Teilnehmenden die wesentlichen inhaltlichen Anforderungen an die Gutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts vermittelt.  Die Teilnehmer erfahren zudem, welche Anforderungen an die Qualifikation der Gutachter zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gestellt werden.  


Praktische Umsetzung und Fehlervermeidung: 
Durch Fallbeispiele und Praxistipps werden die Teilnehmenden in die Lage versetzt, die neuen Regelungen in der Praxis sachgerecht anzuwenden und häufige Fehler zu vermeiden.

Seminar-Referent

Michael Roscher


Dipl.-Finanzwirt (FH) Michael Roscher ist seit 1991 in der Finanzverwaltung tätig. Er ist Autor von verschiedenen Fachkommentierungen zum steuerlichen Bewertungsrecht und zur Grundsteuer sowie langjähriger Gastdozent an der Bundesfinanzakademie. Seit 2009 ist er außerdem geprüfter Sachverständiger für die Markt- und Beleihungswertermittlung.

Hinweise zum Weiterbildungsnachweis

Diese Veranstaltung ist bei der Sprengnetter Akademie und der Sprengnetter Zertifizierung als Weiterbildung im Umfang von 3 Stunden anerkannt. Auf Wunsch können Anerkennungen weiterer Stellen eingefordert werden. Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung erhalten Sie daher einen anerkennungspflichtigen Nachweis von 3 Weiterbildungsstunden. 


Für Immobilienmakler oder Immobilienverwalter entsprechen die Inhalte schwerpunktmäßig:
Teil A - Makler: 6.5 Bewertungsgesetzabhängige Steuern 6.6 Spezielle Verkehrssteuern (Grunderwerb- und Grundsteuern)
Teil B - Verwalter: 3.3 Spezielle kaufmännische Grundlagen des Mietverwalters 4.6 Objektmanagement

Das Web-Seminar ist damit anerkennungsfähig im Sinne von §§ 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung, i. V. m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Ergänzende Informationen

Sie erhalten alle Unterlagen (Skript, Übungsaufgaben, etc.) sowie den Zugang (Teilnehmerlink) zum Web-Seminar vor Seminarbeginn ausschließlich in digitaler Form, nach Ihrer Buchung im Sprengnetter Online-Campus. Nach der Registrierung/Buchung wird Ihnen in Ihrem Kundencenter der Reiter Online Campus freigeschaltet. 


Tutorial: Einstieg 

Tutorial: Kurs absolvieren

Tutorial: Teilnahmebescheinigung

WW88 | Grundsteuerreform 2025: Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Grundsteuerwertfeststellung

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