Unser gesamtes Angebot gilt ausschließlich für Unternehmer gemäß § 14 BGB

Abmahngefahr lauert auch in Posts sozialer Netzwerke wie LinkedIn oder Facebook!


Aussagen in Beiträgen („Posts“) sozialer Netzwerke wie LinkedIn, Facebook oder XING gelten als geschäftliche Handlung und unterliegen damit dem Wettbewerbsrecht des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Demnach können bei Zuwiderhandlung Abmahnungen mit Unterlassungsansprüchen drohen. Ein auf LinkedIn kürzlich veröffentlichter Beitrag beinhaltet nach der Auffassung des Autors wettbewerbswidrige Aussagen, die im Folgenden näher dargestellt und kommentiert werden.

In dem LinkedIn-Beitrag eines Sachverständigen für Immobilienbewertung – der auch als Makler tätig ist – ging es zunächst um die Beschreibung der aktuellen Situation mit steigenden Zinsen, einer rückläufigen Nachfrage sowie steigenden Energiekosten, die allesamt Auswirkungen auf den Immobilienwert hätten. Die entsprechenden Wertauswirkungen könnten aber noch gar nicht in den Marktdaten der Gutachterausschüsse oder auch der von anderen Daten-ableitenden Stellen berücksichtigt sein, da diese auf der Auswertung von tatsächlichen Transaktionen zurückliegender Zeiträume (mindestens mehrere Monate bis hin zu mehreren Jahren) beruhten, also ohne die aktuellen allgemeinen Wertverhältnisse.

Nach dieser allgemeinen Beschreibung erfolgte dann folgende – aus Sicht des Autors abmahnfähige – werbliche Aussage:

„Wir erstellen Ihnen als zertifizierter und diplomierter Sachverständiger eine marktgerechte Bewertung.“



Fehlende Angaben bei der Werbung mit einer Zertifizierung oder einer anderen Qualifikation

Wie bereits in dem Blogbeitrag vom 15. August 2022 Abmahngefahr: Transparenzpflicht bei Verwendung der Bezeichnung „zertifizierter“ oder „qualifizierter Sachverständiger“ dargestellt (hier ging es um einen ähnlich gelagerten und von der Wettbewerbszentrale abgemahnten Fall), gilt bei der Werbung mit einer Zertifizierung oder anderen Qualifikation die Transparenzpflicht. Demnach muss in der Werbung auch erkennbar sein,

  • welche Person die Zertifizierung/Qualifikation besitzt
  • für welches Sachgebiet eine Zertifizierung/Qualifikation vorliegt und
  • welche Zertifizierungsstelle/Qualifikationsstelle (ggf. nach welcher Norm) die Zertifizierung/Qualifikation ausgestellt hat.

Ein Fehlen einzelner Angaben im Fließtext kann dann „geheilt“ werden, wenn diese in klar und erkennbarer Weise an anderer Stelle des werblichen Beitrags kommuniziert werden. Im Zweifel ist dies jedoch eine Einzelfallentscheidung unter Betrachtung der gesamten streitgegenständlichen Werbung.




Aufklärungsbedarf in Bezug auf die Bezeichnung „diplomierter Sachverständiger“

Die in dem LinkedIn-Beitrag verwendete Bezeichnung „diplomierter Sachverständiger“ kann unabhängig von den vorstehenden Ausführungen wettbewerbswidrig sein. Beanstandet werden könnte, ob es überhaupt einen diplomierten Sachverständigen gibt. Mit einer solchen Bezeichnung wird in der Regel das Diplom einer Fachhochschule oder Universität verbunden, dessen gebräuchliche Abkürzung jedoch „Dipl.“ ist.



Fazit

Bei der Angabe der erworbenen eigenen Zertifizierung oder sonstigen Qualifikation ist es wichtig zu beachten, dass dies in der Regel als geschäftliche Handlung zählt (so auch in Beiträgen auf sozialen Netzwerken) und demnach weitere wichtige Informationen – wie oben dargestellt – aufgeführt werden müssen. Sollten diese fehlen, drohen Abmahnungen wegen „Irreführung“ bzw. „Irreführung durch Unterlassen“. Im Zweifel sollte ein Fachanwalt für Wettbewerbsrecht zu Rate gezogen werden.


? Hinweis

Weitere Hinweise zum Thema Werbung und Zertifizierung finden Sie in Teil 15, Kapitel 9 und Teil 15, Kapitel 1 des Loseblattwerks „Immobilienbewertung – Lehrbuch und Kommentar“ von Sprengnetter sowie in Sprengnetter-Books


__________________________________________________________________________________________________________

​Sie haben Interesse an einer Zertifizierung? Voraussetzungen, Weg und Kosten erläutern Ihnen unsere Kollegen gerne im persönlichen Gespräch.


Marion Kierig

+49 (0) 2641 9130 1094

zertifizierung@sprengnetter.de


Lukas Röwe

+49 (0) 2641 9130 1178

zertifizierung@sprengnetter.de