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Was bedeutet eigentlich der Begriff EPBD?


Herzlich Willkommen in unserem Stichwortverzeichnis „Energiewende“! EU-Taxonomie, Greendeal, das neue GEG, Klimaneutralität – diese Begriffe sind aktuell in aller Munde. Aber was genau sagen sie aus? Und wie können Sie diese Nische besetzen? Erklärungen und Lösungen haben wir. 


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erneuerbare Energien 


Hier und jetzt für Sie erläutert: Der Begriff „
EPBD“. 


Die EPBD ist das Kürzel für die Europäische Richtlinie für Gebäudeeffizienz, auch bekannt als Energy Performance of Buildings Directive. Diese wurde erstmals im Jahr 2002 verabschiedet und seither mehrfach novelliert. Ziel der EPBD ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und damit einen Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen und zum Klimaschutz zu leisten.
 


Die EPBD umfasst verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, wie beispielsweise die Einführung von Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden, die Verpflichtung zur Durchführung von regelmäßigen Energieaudits und die Förderung energieeffizienter Sanierungen. Die Die EPBD gilt als wichtiger Bestandteil der europäischen Klimaschutzstrategie, da der Gebäudebereich einen erheblichen Anteil an den CO2-Emissionen ausmacht. Durch die Umsetzung der EPBD sollen die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor reduziert und die Energieeffizienz verbessert werden.
 


Wesentliche Aussage der Richtlinie: Alle Gebäude sollen bis 2050 in ein Nullemissionsgebäude umgebaut werden. Die europäischen Mitgliedsstaaten überführen die Anforderungen individuell angepasst an nationale Strukturen. Anders als im Entwurf, der Sanierungspflichten einzelner Gebäude beinhaltete, wird nun der gesamte Wohngebäudebestand betrachtet. Bis 2033 muss das durchschnittliche Niveau der Gesamtenergieeffizienzklasse D entsprechen.
 

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