Bald wird sie verabschiedet: Die neue ImmoWertV 2021
17. August 2020
Sebastian Driessen
Immobilienwissen DE ImmoWertV
Immobilienwissen DE ImmoWertV

Das deutsche Wertermittlungsrecht wird novelliert. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Konkret werden die bisherige ImmoWertV 2010 sowie die verschiedenen Richtlinien (Bodenrichtwertrichtlinie (BRW-RL), Sachwertrichtlinie (SW-RL), Vergleichswertrichtlinie (VW-RL), Ertragswertrichtlinie (EW-RL) und die Wertermittlungsrichtlinien 2006 (WertR 2006)) durch eine vollständig überarbeitete ImmoWertV 2021 mit ergänzenden Anwendungshinweisen (ImmoWertA) abgelöst. Dies wird nicht nur Auswirkungen auf die Arbeiten der Gutachterausschüsse und weitere behördliche Bewertungsstellen haben, sondern auch auf Sachverständigenbüros und alle anderen Berufsgruppen und Bereiche wie Immobilienmakler, bei denen die ImmoWertV als anerkannte Regeln der Bewertungslehre angewendet wird.
Bereits seit Juni 2017 beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes (BIMA, BMF), der Länder und der kommunalen Spitzenverbände mit der Überarbeitung der Wertermittlungsrichtlinien. Was zunächst als Zusammenführung der Einzelrichtlinien geplant war, hat sich mittlerweile zu einer Novellierung des gesamten Wertermittlungsrechts entwickelt, an dessen Ende eine deutlich umfangreichere ImmoWertV (53 Paragrafen zzgl. 6 Anlagen (aktuell 24 Paragrafen und 2 Anlagen)) sowie Anwendungshinweise stehen werden. Nachdem bereits in 2018 bzgl. der ImmoWertR eine Anhörung der Verbände stattgefunden hat und im weiteren Verlauf einige Treffen der Arbeitsgruppe erfolgten, kann davon ausgegangen werden, dass es keine wesentlichen Änderungen mehr im Vergleich zum aktuellen Entwurf der ImmoWertV 2021 geben wird. Allgemeine Informationen zum Stand der ImmoWertV-Novellierung (inkl. eingehender Stellungnahmen) liefert Ihnen auch das zuständige Referat des Bundesinnenministeriums unter: www.bmi.bund.de/ImmoWertV
Hier haben wir Ihnen einige voraussichtliche Änderungen zusammengefasst:
- Erhöhte Verbindlichkeit durch Aufnahme bislang empfohlener Regelungen aus den Richtlinien (u.a. die Modelle zur Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten)
- Angepasste Modelle zur Ableitung der Daten
- Fixe statt standardabhängige Gesamtnutzungsdauern
- Deutschlandweit einheitliche Definition der wertrelevanten Geschossflächenzahl
- Regelungen zur Dateneignung und Datenherkunft
- Einführung der Definition des Baujahres
- Wiedereinführung von (Baukosten)Regionalfaktoren (als Ausnahmetatbestand)
- Klarstellungen und Definitionen
Eine eigens für die ImmoWertR/ImmoWertV eingerichtete Arbeitsgruppe aus dem Hause Sprengnetter unter Leitung von Sebastian Drießen verfolgt, bewertet und bringt sich in die Novellierung des Wertermittlungsrechts ein.
Sie möchten mehr erfahren und bestens vorbereitet sein, wenn die neue ImmoWertV – wie aktuell vorgesehen – am 1. Januar 2021 in Kraft tritt? Sebastian Drießen zeigt Ihnen in einem eintägigen Seminar alle bedeutsamen voraussichtlichen Änderungen auf und erläutert Ihnen, welche Auswirkungen diese auf Ihre tägliche Arbeit haben können.