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Energetisch Sanieren – Ihr Thema der Stunde


Das Pariser Klimaabkommen, die EU-Taxonomie und das deutsche Gebäudeenergiegesetz sind drei wesentliche regulatorische Bestrebungen, um die Folgen des Klimawandels abzuschwächen. Was steckt von Seiten der Gesetzgebung dahinter? Welche Maßnahmen können Eigentümer ergreifen, um energetisch sinnvoll zu sanieren – und vor allem: Was kostet das eigentlich? Wir haben Ihnen in diesem Blogartikel etliche Informationen zum Thema Energieeffizienz zusammengetragen sowie zwei konkrete Rechenbeispiele aufgeführt, bei denen auf der einen Seite eine technisch-wirtschaftlich sinnvolle Sanierung und auf der anderen Seite eine Sanierung auf die Energieeffizienzklasse A+ kalkuliert werden. 


Der Hintergrund
 

Um den Risiken und Folgen des Klimawandels weltweit zu begegnen, wurde auf der UN-Klimakonferenz in Paris 2015 ein Klimaziel beschlossen, das die menschengemachte globale Erwärmung auf maximal 1,5° C beschränkt. 

Nach Paris entstanden weitere Gesetze und Verordnungen auf europäischer und nationaler Ebene. Deutschland hat sich mit dem Klimaschutzgesetz 2021 verpflichtet, Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 auf mindestens 65% zu reduzieren und sogar bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. 

Obwohl es Fortschritte bei der Erhöhung der Energieeffizienz und bei der Förderung erneuerbarer Energien gibt, hat Deutschland seine Ziele für eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen noch nicht erreicht. Laut dem aktuellsten Bericht des Umweltbundesamtes hat Deutschland 2021 seine Emissionen seit 1990 um knapp 40 % reduziert.  


Was sind die wesentlichen Energieverbraucher in Deutschland?
 

Der Energieendverbrauch in Deutschland setzt sich aus verschiedenen Bereichen zusammen, darunter Wohnen, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft. Ein großer Energieverbraucher ist dabei der Wohnsektor. 

  • Wohnen: Etwa ein Drittel des Energieendverbrauchs geht auf das Konto des Wohnsektors, hauptsächlich für Heizung, Warmwasser und Elektrizität. 
  • Verkehr: Der Verkehrssektor ist für etwa ein Viertel des Energieendverbrauchs verantwortlich, insbesondere durch den Einsatz von Benzin und Diesel in PKWs und LKWs. 
  • Industrie: Die Industrie ist ein weiterer wichtiger Energieverbraucher und trägt etwa ein Fünftel zum Gesamtenergieverbrauch bei. Hier werden vor allem Kohle, Gas und Strom für Produktionsprozesse und Maschinen genutzt. 
  • Landwirtschaft: Die Landwirtschaft trägt etwa zwei bis drei Prozent zum Energieverbrauch bei, hauptsächlich für den Betrieb von Maschinen und die Beleuchtung von Gebäuden. 
  • Andere Sektoren: Der Rest des Energieendverbrauchs wird von öffentlichen Einrichtungen, Handel und Dienstleistungen sowie Kleingewerbe genutzt. 

Um den Energieverbrauch von Wohngebäuden zu reduzieren, dadurch die CO2-Emissionen zu verringern und die Klimaschutzziele zu erreichen, hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen umgesetzt.  

Zu den Maßnahmen gehören die Förderung bestimmter energetischer Sanierungen, die Förderung von erneuerbaren Energien, die Einführung von Energieeffizienzstandards bei Neubauten und die Schaffung von Anreizen für den Einsatz von energiesparenden Technologien. Durch diese Maßnahmen soll eine Kultur des Energiesparens im Wohnungsbau etabliert werden, um langfristig eine nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen. 

Doch nicht nur Neubauten, sondern auch Bestandsgebäude unterliegen den regulatorischen Maßnahmen der Bundesregierung.  

So fordert das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei Bestandsbauten eine kontinuierliche energetische Verbesserung. Will heißen: Bei Sanierungsmaßnahmen sind bestimmte Mindeststandards für die Gebäudeenergieeffizienz einzuhalten. Obligatorisch ist bei Bestandsgebäuden, die nicht vor 2002 selbst bewohnt wurden, etwa die Dämmung der Zwischendecke. Gesonderte Regelungen gelten bei dem Verkauf an einen neuen Eigentümer. So müssen bei Sanierung bestimmte Anforderungen an die Dämmung, die Heizung und die Beleuchtung erfüllt werden. Auch bei kleineren Sanierungsmaßnahmen wie dem Austausch von Fenstern oder der Installation von Rollläden müssen die Gebäudeenergieeffizienz und die Anforderungen des GEG berücksichtigt werden.  


Was bedeutet Sanierung in €uros?
 

Eine Familie wohnt in einem Einfamilienhaus, Baujahr 1968, Wohnfläche 140m², ein Vollgeschoss, Keller nicht zu Wohnzwecken und Dach zu Wohnzwecken ausgebaut. Die Erdgasheizung wurde 1992 erneuert. Das Haus hat eine Energieeffizienzklasse (EEK) von H. Übrigens haben laut Sprengnetter-Datengrundlage 12% der Einfamilienhäuser die EEK H.  

Was bedeutet eine Sanierung dieses Einfamilienhauses mit Blick auf Kosten und Energieeffizienzklassen? Hier finden Sie zwei Beispiele unter Berücksichtigung einer technisch-wirtschaftlich sinnvollen Sanierung sowie einer Sanierung auf die EEK A+.  

Nach der EPBD, das ist die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, soll bei Renovierungen auch die Lebenszyklusbilanz betrachtet werden, damit auch hier Treibhausgase minimiert werden können. Wesentliche Aussage der Richtlinie: Alle Gebäude sollen bis 2050 in ein Nullemissionsgebäude umgebaut werden. Die europäischen Mitgliedsstaaten überführen die Anforderungen individuell angepasst an nationale Strukturen.  

Anders als im Entwurf, der Sanierungspflichten einzelner Gebäude beinhaltete, wird nun der gesamte Wohngebäudebestand betrachtet. Bis 2033 muss das durchschnittliche Niveau der Gesamtenergieeffizienzklasse D entsprechen. 


Technisch-wirtschaftlich sinnvolle Sanierung 
 

Als technisch-wirtschaftlich sinnvolle Sanierung empfiehlt sich eine Dachdämmung sowie der Austausch der bestehenden Erdgasheizung. Als neue Heizungsanlage wird eine hybride Anlage eingesetzt. Dies ist eine Luftwärmepumpe mit Photovoltaik und Batteriespeicher. Ist die Heizung einer größeren Last ausgesetzt, unterstützt ein Gas-Brennwertkessel an kalten Tagen.  Durch diese Sanierung würden zwei Seiten am Gebäude betrachtet. Einerseits wird ein Teil der Gebäudehülle verbessert, andererseits die Bereitstellung von Wärme effizienter gestaltet. Dies bringt einen großen Hub, und das Haus könnte eine Energieeffizienzklasse von B erreichen.  

Diese technisch-wirtschaftlich sinnvolle Sanierung würde in dem konkreten Fall rund € 95.000 kosten. 


Vollsanierung
 

Eine Sanierung zu einer Energieeffizienzklasse von A+ könnte rein rechnerisch bei einer Dach-, Keller- sowie Fassadendämmung, dem Austausch von Fenstern und Türen, dem Einbau einer Lüftungsanlage sowie dem Austausch der bestehenden Heizung in eine hybride Heizungsanlage erreicht werden. Dafür fallen Kosten von rund € 154.000 an.  

 

 

 

💡 Fazit 

Jede Immobilie ist individuell zu betrachten. Aus unserer Sicht sollte ein Sachverständiger bzw. Energieberater eingeschaltet werden, um für ein Haus das energetisch Beste unter Berücksichtigung der Kosten bzw. wirtschaftlichen Machbarkeit vorschlagen zu können.