Unser gesamtes Angebot gilt ausschließlich für Unternehmer gemäß § 14 BGB

Neuer Entwurf der ImmoWertA veröffentlicht


Im Zuge der Novellierung des deutschen Wertermittlungsrechts wurden zum 01.01.2022 die verschiedenen Richtlinien (Bodenrichtwert-, Sachwert-, Vergleichswert- und Ertragswertrichtlinie sowie die noch übrig gebliebenen Teile der Wertermittlungsrichtlinien 2006) sowie die bis dahin gültige Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2010) durch eine vollständig überarbeitete ImmoWertV abgelöst. Die ergänzenden Anwendungshinweise zur ImmoWertV (ImmoWertA) wurden in Abstimmung mit Vertretern des Bundes, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und von Fachverbänden erarbeitet. 

 

Am 3. Mai ist der neue und finale Entwurf der ImmoWertA an die Verbände und Länder verschickt worden mit der Möglichkeit einer erneuten (und letztmaligen) Stellungnahme. Seit dem 9. Mai ist der Entwurf auch auf der offiziellen Internetseite des zuständigen Ministeriums zu finden

 

Die neuen Anwendungshinweise zur ImmoWertV ergänzen die neue ImmoWertV umfassend. Sie bieten zahlreiche Hinweise, Empfehlungen, Klarstellungen, tiefergehende Erläuterungen sowie Beispiele und Tabellen zur Anwendung der ImmoWertV. Die ImmoWertA wurden insgesamt vier Jahre er- und in den letzten zwei Jahren intensiv überarbeitet. Nach einer letzten Länder- und Fachverbändebeteiligung sollen die ImmoWertA voraussichtlich im Sommer fertiggestellt und kurz darauf von der Fachkommission Städtebau beraten und als Muster-Anwendungshinweise beschlossen werden. 

 

Die ImmoWertA sind ein eigenständiges Werk, das aber nur im direkten Zusammenhang mit der ImmoWertV sinnvoll zu nutzen/anzuwenden ist. Die ImmoWertA werden auch an die ImmoWertV angepasste Beispielberechnungen zu den Rechten und Belastungen beinhalten. 

 

Die ImmoWertA bieten weiterhin wichtige Hinweise zu verschiedenen Aspekten der ImmoWertV, einschließlich der Frage, wer die neue ImmoWertV anwenden muss und in welchen Fällen dies der Fall ist. Außerdem gibt es allgemeine Prüfungshinweise zur Eignung von Marktdaten sowie Mindestanforderungen an Modellbeschreibung und Darstellung von Marktdaten. Hierzu werden auch Beispiele für deren Darstellung gegeben. 

 

Für das Sachwertverfahren ist für die Berücksichtigung von besonderen Bauteilen/Einrichtungen und untergeordneten baulichen Anlagen nun auch vorgesehen, dass diese – entgegen der neuen Regelung in der ImmoWertV – alternativ als Zeitwerte angesetzt werden können. 

 

Die ImmoWertA werden ebenfalls an die Regelungen der ImmoWertV angepasste Beispiele zu allen üblichen Rechten und Belastungen enthalten. 

 

Es besteht weiterhin Diskussions- und Interpretationsspielraum in einigen Punkten der ImmoWertV und der ImmoWertA. Daher sollten sich Anwender der ImmoWertV dringend intensiver mit der ImmoWertA auseinandersetzen. 

 

Sprengnetter-Experte Sebastian Drießen ist für Sie seit Beginn der Novellierung am Ball und hat die neue ImmoWertV sowie die zahlreichen Entwürfe zu den ImmoWertA in Stellungnahmen, Beiträgen Vorträgen und Seminaren kommentiert. 

 

💡 Unser Tipp:  

Das neue  Web-Seminar zu den ImmoWertA von und mit Sebastian Drießen bietet eine einzigartige Gelegenheit, sich frühzeitig über die neuesten Entwicklungen im Bereich des Wertermittlungsrechts zu informieren. In diesem Webinar werden Ihnen kompakt und praxisnah die relevanten und kontroversen Hinweise der Anwendungshinweise zur ImmoWertV erläutert. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Struktur des neuen Wertermittlungsrechts sowie die Anwendung bei vermeintlich verbindlicheren Vorgaben gelegt. In dem Zuge wird u.a. der Frage nachgegangen, was nun eigentlich unter der Modellkonformität bzw. der modellkonformen Bewertung zu verstehen ist. Natürlich wird Ihnen auch Raum geboten, um wesentliche Diskussionspunkte zu erörtern. Dieses Web-Seminar richtet sich daher an alle Personen aus den Bereichen Immobilienbewertung, -verkauf oder -finanzierung sowie insbesondere an Sachverständige und Gutachter. Nutzen Sie diese Chance, um Ihr Wissen rund um das Thema "Wertermittlung von Immobilien" zu vertiefen und auf dem aktuellsten Stand zu halten.  

Unser Experte steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Ihre Fragen zu beantworten!