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Überblick über die Entlastungspakete der Bundesregierung




Bereits Anfang März wurde das erste Maßnahmenpaket der Bundesregierung beschlossen, um den derzeit stark steigenden Preisen entgegenzuwirken. Kurz darauf gab es weitere Maßnahmen, die auf den Weg gebracht wurden. In einem abschließenden Beitrag zum Thema Entlastungspakete gibt Ihnen Nicole Schneider einen Überblick über den umfangreichen Katalog.

Ob Heizkostenzuschüsse, steuerliche Verbesserungen wie eine höhere Entfernungspauschale oder Zahlungen an einkommensschwache Familien - der Maßnahmenkatalog der Bundesregierung ist umfangreich. Am 20. Mai 2022 wurden die letzten Maßnahmen im Bundesrat beschlossen. Die Entlastungen sollen vor allem die steigenden Energiepreise abfedern und richten sich dabei an verschiedene Zielgruppen: 


??‍♀️​??‍?​?‍?​ Arbeitnehmer

  • Bei der Einkommensteuer steigt der Grundfreibetrag um 363 € auf insgesamt 10.347 €. Ziel ist es, die kalte Progression entsprechend der tatsächlichen Inflationsrate 2021 und der geschätzten Inflationsrate 2022 teilweise auszugleichen.
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird um 200 € auf insgesamt 1.200 € angehoben. Somit können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung pauschal in Höhe von 1.200 € ohne Belege geltend machen.
  • Es wird eine einmalige Energiepreispauschale von 300 € an alle Erwerbstätigen, Selbständigen und Gewerbetreibenden ausgezahlt. Während Erwerbstätige die Auszahlung über die Lohnabrechnung des Arbeitsgebers erhalten sollen, erhalten Selbständige einen Vorschuss über eine einmalige Schenkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.


​?​?​?​ Teilnehmer des Straßenverkehrs und des öffentlichen Nahverkehrs

  • Die Entfernungspauschale für Fernpendler wird von 35 Cent auf 38 Cent erhöht. Diese gilt ab dem 21. Kilometer und wird befristet bis 2026. Ursprünglich war dieser Schritt erst in zwei Jahren geplant und greift demzufolge nun früher. Die Regelung ist unabhängig des benutzten Verkehrsmittels eingeführt worden und soll die höheren Kosten für Fahrten zur Arbeit abmildern, welche unter anderem durch die CO2-Bepreisung entstehen.
  • In den Monaten Juni bis August 2022 soll die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden. Damit beträgt die Steuerentlastung für Benzin 30 Cent je Liter und für Diesel 14 Cent je Liter. Die Absenkung soll auf direktem Wege an die Verbraucher weitergegeben werden.
  • Das ÖPNV-Ticket für 9 € pro Kalendermonat ist eine weitere Maßnahme, die für die Monate Juni bis August 2022 gelten soll. Das Ticket gilt deutschlandweit in Bussen und Bahnen im Nah- sowie Regionalverkehr. Ausgenommen ist der Fernverkehr der DB AG (z.B. ICE, IC, EC) sowie Flix-Züge und Busse. Für die Umsetzung des Tickets übernimmt der Bund die Kosten in Höhe von 2,5 Mrd. €. Neben der unmittelbaren Entlastung aufgrund der steigenden Energiekosten soll das Angebot ebenfalls Anreize zum Energiesparen bieten und die Nutzung des ÖPNV langfristig attraktiver machen.


?​?‍?‍?‍?​?​ Stromkunden, Auszubildende, Familien sowie Empfänger von Wohngeld, Arbeitslosengeld, BAföG.

  • Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, wird ein Einmalbonus von 100 € gezahlt. Die Zahlung soll ab Juli 2022 erfolgen und wird auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet.
  • Kinder und Jugendliche, die von Armut betroffen sind, erhalten ab Juli 2022 zukünftig einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 €. Auch für junge Erwachsene, die mit ihren leistungsberechtigten Eltern in einem Haushalt leben gilt diese Regelung. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass das Kind einen Leistungsanspruch nach SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf die ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz hat. Der Anspruch entfällt nicht, wenn die Eltern für das Kind den Kinderzuschlag erhalten.
  • Wohngeldempfänger und Auszubildende erhalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Dieser beträgt für Studierende mit BAföG und Azubis mit Ausbildungsbeihilfe/Ausbildungsgeld sowie Aufstiegsgeförderte einheitlich 230 € und für einen Wohngeldempfänger 270 € (350 € für zwei berechtigte Personen und 70 € für jede weitere Person). Die Zuschüsse sollen im Sommer automatisch ausgezahlt werden, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnung ansteht.
  • Zum 1. Juli 2022 fällt die aktuelle EEG-Umlage von 3,72 Cent pro Kilowattstunde für Stromkunden weg. Somit hat die Bundesregierung die Abschaffung der EEG-Umlage ein halbes Jahr vorgezogen. Mit der großen EEG-Novelle sollte die EEG-Umlage ab 2023 ganz abgeschafft und dauerhaft über den Bundeshaushalt finanziert werden.
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Die umfangreichen Maßnahmen der Bundesregierung zeigen durchaus gute Ansätze für die gesamte Bevölkerung, vor allem für Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen. Im Laufe des Sommers wird deutlich werden, ob und inwieweit die Maßnahmen der steuerlichen Belastung wirklich entgegenwirken können.

Vor allem die Erfolgsquote des 9 €-Tickets bleibt spannend. In welchem Ausmaße das Angebot von der Bevölkerung angenommen wird, ist schwer vorauszusagen. Das „Mammutprojekt“, wie es Bundesminister Volker Wissing betitelt, bietet eine Vielzahl von Chancen. Es gilt unter anderem herauszufinden, ob und wie viele Fahrgäste bei einem verbilligten ÖPNV-Ticket tatsächlich auf den öffentlichen Nahverkehr umsteigen. Es wird sogar teilweise von der Angst gesprochen, dass es zu einer Überbelastung auf gewissen Strecken oder an bestimmten Urlaubszielorten kommen könnte. Dazu meint das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, „dass die Verkehre entsprechend organisiert werden.“


 

In nur rund zwei Monaten hat es die Bundesregierung geschafft, ein vielversprechendes Maßnahmenpaket zu beschließen und auf den Weg zu bringen. Abschließend bleibt jedoch abzuwarten, wie erfolgreich die Umsetzung wird und in welchem Ausmaße die einzelnen Zuschüsse und Entlastungen die betroffenen Zielgruppen unterstützen.