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Was bedeutet eigentlich der Begriff Energieausweis?


Energiewende einfach erklärt! #Energieausweis 

Was bedeutet eigentlich….  

… der Begriff Energieausweis? 

Herzlich Willkommen in unserem Stichwortverzeichnis „Energiewende“! EU-Taxonomie, Greendeal, das neue GEG, Klimaneutralität – diese Begriffe sind aktuell in aller Munde. Aber was genau sagen sie aus? Und wie können Sie diese Nische besetzen? Erklärungen und Lösungen haben wir. 

Freuen Sie sich regelmäßig auf Input und weiterführende Informationen zu allen Themenbereichen rund um erneuerbare Energien 

Hier und jetzt für Sie erläutert: Der Begriff „Energieausweis“. 

Ein Energieausweis ist eine Darstellung des energetischen Zustandes eines Wohngebäudes. Der Energieausweis zeichnet durch verschiedenste Angaben ein Bild von der Energieeffizienz eines Hauses. Vorgeschrieben wird der Energieausweis von dem Gebäudeenergiegesetz (GEG; bis Oktober 2020 galt die Energieeinsparverordnung / EnEV), und zwar u.a. im Falle des Verkaufs oder der Vermietung. Warum? Weil Kauf- oder Mietinteressenten mit dem Energieausweis über die energetischen Kennwerte und die daraus resultierenden Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden sollen. Eigentümer müssen den Energieausweis bis dato nur bei Nutzerwechsel vorlegen.  

Wichtig für Immobilienmakler 

Für Immobilienmakler sind die Angaben aus dem Energieausweis bei Vermarktung einer Immobilie obligatorisch; fehlende Angaben können abgemahnt werden. Anzeige und Exposé der Immobilie müssen die wichtigsten energetischen Kenndaten des Ausweises beinhalten. Hierzu gehören insbesondere der Energiebedarf oder -verbrauch und der Energieträger (z.B. Gas, Öl, Pellets) für die Heizung, die Art der Beheizung sowie das im Ausweis aufgeführte Baujahr der Immobilie. Wurde der Energieausweis nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt, muss auch die Energieeffizienzklasse veröffentlicht werden. 

Bedarfsausweis vs. Vergleichsausweis 

Energieausweise werden auf zwei verschiedene Arten gerechnet, die sich grundsätzlich voneinander unterscheiden. Der Bedarfsausweis wird anhand des Baujahres, der Bauunterlagen wie Gebäudetyp und Gesamtwohnfläche, der technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter standardisierten Rahmenbedingungen wie Raumtemperatur und Co. bestimmt. Damit sind die ermittelten Kennwerte völlig unabhängig von den Bewohnern und deren Verbrauch und spiegeln den tatsächlichen Energiebedarf der Immobilie wieder. Einschränkend muss hierzu gesagt werden, dass die Aussagekraft deutlich von der Qualifizierung der Person abhängt, die die Daten erhebt. Es gibt Weiterbildungsmaßnahmen im Markt, die genau hier für Expertise sorgen. 

Die Aussage des Verbrauchsausweises ist deutlich weniger allgemeingültig, da er den Energieverbrauch der Bewohnerinnen und Bewohner wiederspiegelt. Hierfür werden Adresse und Nutzfläche sowie die Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinander folgenden Jahren erhoben. Aus den diesen werden die Kennwerte für den Energieverbrauch des gesamten Gebäudes ermittelt. Natürlich ist die Datenerhebung im Falle von Verbrauchsausweisen einfacher, die Kennwerte sind aber abhängig vom individuellen Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohnerinnen und Bewohner.  

Haben Sie weitere Fragen haben oder benötigen Sie mehr Informationen? Kontaktieren Sie uns. Wir bieten Ihnen Lösungen! 

Weiterbildungsmaßnahmen für Immobilienmakler, Sachverständige und Baufinanzierungsberater: 

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