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Novelliertes JVEG am 01.01.2021 in Kraft getreten

Am 29.12.2020 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG 2021) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Mit ihm wurde auch das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) novelliert, das bereits am 01.01.2021 in Kraft getreten ist. Gemäß § 24 JVEG ist es dann anzuwenden, wenn der gerichtliche Auftrag nach dem 01.01.2021 eingegangen ist.

Im Vergleich zu dem Regierungsentwurf aus Oktober 2020 haben sich noch wenige, aber relevante Änderungen ergeben. So verbleibt es doch bei dem sogenannten „Justizrabatt“, wenngleich er von 10% auf 5% reduziert wird. Dafür bleibt die eigentlich aus Vereinfachungs- und Beschleunigungsgründen gestrichene gesonderte Erstattung von Fotos.

Die wesentlichen Änderungen in Kürze:

  • Es gibt keine Honorargruppen mehr, sondern jedem Sachgebiet wird direkt ein eigener Stundensatz zugeordnet.
  • Sachverständige für die Bewertung von Immobilien und Rechten an Immobilien erhalten für gerichtliche Aufträge nach dem 01. Januar 2021 115 €/h (statt bislang 90 €/h).
  • Sachverständige für Mieten und Pachten erhalten ebenfalls 115 €/h (statt bislang 110 €/h).
  • Die Kilometerpauschale ist für Sachverständige von 0,30 €/km auf 0,42 €/km, für (sachverständige) Zeugen von 0,25 €/km auf 0,35 €/km angehoben worden.
  • Ein Vorschuss auf die Vergütung kann nun bereits dann bewilligt werden, wenn die zu erwartende Vergütung für erbrachte Teilleistungen einen Betrag von 1.000 € übersteigt (bislang lag die Grenze bei 2.000 €).
  • Post- und Telekommunikationsdienstleistungen können künftig auch pauschal mit 20% der Honorarsumme (maximal jedoch 15 €) abgerechnet werden.
  • (Sachverständige) Zeugen erhalten künftig je nach Verdienstausfall eine Entschädigung in Höhe von 4,00 bis 25,00 €/h (statt bislang 3,50 bis 21,00 €/h).

Weitere Informationen zur Novellierung des JVEG gibt es bei dem digitalen Jahreskongress Immobilienbewertung (JIB) sowie in dem Online-Seminar "Das neue JVEG: Sachverständigen-Update – das müssen Sie als Sachverständiger wissen!" .