C13 | Erstellung von Gutachten zum Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (Restnutzungsdauer-Gutachten)
Erhöhte Abschreibung durch Gutachten über die Restnutzungsdauer
Das Finanzgericht Münster hat (erneut) entschieden, dass ein Gutachten, in dem die Restnutzungsdauer von Mietobjekten nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) berechnet wird, für die Ermittlung der AfA herangezogen werden kann. Interessant an diesem Urteil ist, dass es fast zeitgleich mit dem Schreiben des BMF vom 22.03.2023 veröffentlicht wurde, die sich inhaltlich widersprechen.
Unser versierter Experte für Immobilienwertermittlung Ralf Kranich erstellt seit mehr als 25 Jahren Verkehrswertgutachten und bringt die ausgewiesene Expertise mit, um alles Wichtige rund um die Erstellung von Gutachten zum Nachweis der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer zu präsentieren. Profitieren Sie von seiner Erfahrung und lernen Sie vom Profi. Die Online-Veranstaltung ist als Praxis-Seminar konzipiert, sodass neben den theoretischen Grundlagen auch gezielt in und mit Gutachten gearbeitet wird.
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich gezielt an Bewertungssachverständige, die ihre Kenntnisse im Themenfeld Gesamt- und Restnutzungsdauer im Zusammenhang mit Abschreibungen und Erstellung von Gutachten vertiefen möchten. Die Inhalte des Seminars sind dabei sehr praxisorientiert und werden von unserem erfahrenen Dozenten vermittelt. Die Teilnehmenden lernen unter anderem, wie man die Restnutzungsdauer zur Erhöhung der Abschreibung von Immobilien verbessert und wie man die Ergebnisse im Gutachten nachvollziehbar und nach den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 22.03.2023 darstellt.
Nutzen des Seminars
Lernen Sie alles Relevante zur Restnutzungsdauer, mit denen Sie als Gutachter die jährliche Abschreibung optimieren können. Je kürzer die per Gutachten ermittelte Restnutzungsdauer, umso höher der Abschreibungssatz und damit die jährliche Steuerersparnis und Rendite Ihres Gutachten-Kunden.
Seminar-Referent
Hinweise zum Weiterbildungsnachweis
Diese Veranstaltung ist bei der Sprengnetter Akademie und der Sprengnetter Zertifizierung als Weiterbildung im Umfang von 6,5 Stunden anerkannt. Sie erhalten im Nachgang an die Veranstaltung eine aussagekräftige Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Gewerbebehörde oder weiteren Institutionen (Zertifizierung o.ä.).
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