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Geerbtes und verschenktes Vermögen 2022 ausgewertet– Chancen für zertifizierte Sachverständige


Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen sank 2022 um 14,0 % gegenüber dem Rekordjahr 2021, in dem es den Höchstwert seit 2009 erreicht hatte. Insgesamt haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 101,4 Milliarden Euro veranlagt. Dabei sank der Anteil des geschenkten Vermögens im Vergleich zum Vorjahr um 23,6 % auf 41,7 Milliarden Euro. Dies gab das Statistische Bundesamt am Dienstag bekannt.

Da im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und der Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften auch § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) geändert worden ist, können zertifizierte Sachverständige von diesem wirtschaftlich bedeutenden Betätigungsfeld profitieren. Denn mit der Änderung wird insbesondere geregelt, dass auch Gutachten von Sachverständigen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige für die Wertermittlung von Grundstücken zertifiziert worden sind, zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts regelmäßig geeignet sind. Nähere Informationen hat Ihnen Marion Kierig, Leiterin der Sprengnetter Zertifizierung, hier zusammengetragen.

 

 

💡 Wer als Sachverständiger sein Wissen im Falle der steuerlichen Wertermittlung vertiefen möchte, dem seien wärmstens folgende zwei Seminare der Sprengnetter Akademie empfohlen:

Immobilienbewertung aus steuerlichen Anlässen – Einführung

Immobilienbewertung aus steuerlichen Anlässen – Vertiefung