ImmoWertV 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
27. Juli 2021
Sebastian Driessen
Immobilienwissen DE ImmoWertV
Immobilienwissen DE ImmoWertV

Die ImmoWertV 2021 ist am 19. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und wird am 01. Januar 2022 in Kraft treten. Vorangegangen war der Beschluss der ImmoWertV-Novellierung durch das Bundeskabinett im Mai, dem der Bundesrat im Juni unter Maßgabe verschiedener Änderungen zugestimmt hat. Am 14. Juli wurden die Änderungen durch das Bundeskabinett akzeptiert sowie die ImmoWertV 2021 final beschlossen.
Ein Sprengnetter-Team rund um Fachmann Sebastian Drießen hat sich mit Stellungnahmen zu den Vorentwürfen sowie als Vertreter des SVK e.V. bei der mündlichen Verbändeanhörung im März 2021 an dem Verfahren beteiligt.
Einen Überblick über die relevanten Neuregelungen der ImmoWertV 2021 im Vergleich zu den Vorentwürfen bietet folgender Blogbeitrag von Sebastian Drießen.
Darüber hinaus finden Sie in unserem Blog viele detaillierte Analysen zu den Einzelheiten der ImmoWertV-Novellierung.
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