Kurzbewertungen: Der Schlüssel zur Vertrauensbildung bei Eigentümern
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Die Immobilienbewertung ist ein komplexes Feld, das sowohl jede Menge Fachwissen, Erfahrung als auch Vertrauen erfordert. Gerade bei Eigentümerinnen und Eigentümern, die ihre Immobilie bewerten lassen möchten, spielt der Vertrauensaufbau eine entscheidende Rolle. Eine Kurzbewertung kann hier als effektives Werkzeug dienen, um den ersten Schritt in der Vertrauensbildung zu gehen und gleichzeitig einen Mehrwert zu bieten. Doch warum ist die Kurzbewertung ein Schlüssel zur Vertrauensbildung, und wie kann sie gezielt eingesetzt werden?
Was ist eine Kurzbewertung?
Eine Kurzbewertung ist eine vereinfachte Form der Immobilienbewertung, die in kurzer Zeit einen fundierten Überblick über den Marktwert einer Immobilie liefert. Sie basiert auf einer soliden Datenbasis und ist in Datenbasis und Berechnung konform mit den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Im Gegensatz zu einem Vollgutachten ist die Kurzbewertung weniger detailliert (enthalten häufig keine oder nur rudimentäre Erläuterungen, Flächenermittlungen und Behördenauskünfte werden i.d.R. nicht oder nur stichprobenartig durchgeführt, Angaben des Auftraggebers werden lediglich plausibilisiert und nicht geprüft etc.), dafür aber schneller und kostengünstiger durchführbar.
Im Markt werden Kurzbewertungen sowohl von Sachverständigen als auch von Immobilienmaklern aktuell zwischen 599 und 999 Euro verkauft.
Warum ist die Kurzbewertung ein Schlüssel zur Vertrauensbildung?
- Schnelle Ergebnisse für erste Entscheidungen
Eigentümer, die eine Immobilie bewerten lassen möchten – sei es für den Privatverkauf, eine außergerichtliche Scheidungsvereinbarung oder Erbaufteilung –, stehen oft vor der Herausforderung, schnell eine erste Einschätzung zu benötigen. Eine Kurzbewertung bietet hier eine rasche und dennoch fundierte Lösung. Sie ermöglicht es, einen Marktpreis der Immobilie in wenigen Minuten zu ermitteln, was besonders in Situationen wie Erbschaften, Scheidungen oder Verkaufsabsichten von Vorteil ist.
- Kosteneffizienz als Einstieg
Viele Eigentümer scheuen die Kosten eines Vollgutachtens, insbesondere, wenn sie sich noch in der Entscheidungsfindung befinden. Die Kurzbewertung bietet eine kostengünstige Alternative, die dennoch auf einer professionellen Datenbasis beruht. Dies schafft Vertrauen, da der Eigentümer eine valide Einschätzung erhält, ohne direkt hohe Kosten tragen zu müssen.
- Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Eine gute Kurzbewertung zeichnet sich durch Transparenz aus. Sie basiert auf nachvollziehbaren Daten und Methoden, die dem Eigentümer klar kommuniziert werden. Dies stärkt das Vertrauen in die Kompetenz des Sachverständigen oder Immobilienmaklers und zeigt, dass die Bewertung auf fundierten Grundlagen beruht.
- Flexibilität und Anpassungsfähigkeit
Kurzbewertungen können individuell auf die Bedürfnisse des Eigentümers angepasst werden. Ob es um den Werteinfluss von Modernisierungsmaßnahmen oder die Berücksichtigung von Anbauten geht – die Flexibilität bei Kurzbewertungen zeigt dem Eigentümer, dass seine spezifischen Anliegen ernst genommen werden.
Wie kann die Kurzbewertung gezielt eingesetzt werden?
- Als Akquisewerkzeug
Sachverständige und in Sachen Bewertungs-Know-how geschulte Immobilienmakler können die Kurzbewertung nutzen, um potenzielle Kunden anzusprechen. Durch die Bereitstellung einer ersten Einschätzung wird der Kontakt zum Eigentümer hergestellt, der später in einen Auftrag für ein Vollgutachten oder den Verkauf des Objektes münden kann. Tipp: In diesem Kontext monetarisieren die meisten Immobilienmakler Kurzbewertungen mittlerweile, anstatt sie zu verschenken. Kickback dann bei Abschluss des Alleinauftrages.
- In sensiblen Situationen
Bei Erbschaften, Scheidungen oder Vormundschafts-/Betreuungsfällen ist eine schnelle und kostengünstige Bewertung oft entscheidend, das Vollgutachten bei außergerichtlicher Einigung nicht zwingend notwendig. Mit der Kurzbewertung kann ein fester Wert eingesetzt und gegen die weiteren Vermögenswerte aufgerechnet werden. Damit bietet die Kurzbewertung eine valide Grundlage für weitere Entscheidungen. Als Folgeauftrag kann für den Sachverständigen das Vollgutachten resultieren, für den Immobilienmakler der Alleinauftrag zum Immobilienverkauf.
- Zur regelmäßigen Vermögensübersicht
Wer seine Dienstleistung als Immobilienmakler oder Sachverständiger einer Hausverwaltung anbietet oder selbst als Hausverwalter tätig ist, zählt etliche Eigentümer zu seiner Kundschaft, die diverse Wohnungen oder Häuser in ihrem Portfolio haben. Diese Eigentümer kaufen oder verkaufen in der Regel in einem bestimmten Turnus. Für die Liquidität ist eine angepasste Vermögensübersicht extrem wichtig. Regelmäßig erstellte Kurzbewertungen geben den Eigentümern den Überblick über die Wertsteigerung ihrer Immobilien und gegebenenfalls gegenüber der Bank eine fundierte Verhandlungsgrundlage für z. B. eine Kreditverlängerung.
- In Vormundschafts-/Betreuungsfällen
Im Falle von Menschen, die an Krankheiten wie Alzheimer oder Demenz leiden, wird häufig ein gesetzlicher Betreuer oder Vormund eingesetzt. Ist hier Immobilienvermögen im Spiel, muss dieses im Zusammenhang der Betreuung im Seniorenheim angerechnet werden. Als Sachverständiger haben Sie die Möglichkeit, Ihre Dienstleistung hier zu platzieren. Eine Kurzbewertung gibt dem gesetzlichen Betreuer oder Vormund einen fundierten Anhaltspunkt, mit welchem Preis die Immobilie im Markt angesetzt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass die Kurzbewertung nicht das Vollgutachten gegenüber Behörden ersetzt.
Fazit
Die Kurzbewertung ist weit mehr als nur eine vereinfachte Form der Immobilienbewertung. Sie ist ein strategisches Werkzeug, um Vertrauen bei Eigentümerinnen und Eigentümern aufzubauen und langfristige Kundenbeziehungen zu fördern. Durch ihre Schnelligkeit, Kosteneffizienz und Transparenz bietet sie einen idealen Einstieg in die Zusammenarbeit zwischen Eigentümern und Sachverständigen sowie Immobilienmaklern.
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