Einseitige Interessenvertretung (VIDEO-Kurs)
Die gesetzliche Lage der Maklerprovision in Deutschland ist durch das sogenannte Bestellerprinzip im Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG) geregelt. Dieses Prinzip wurde im Juni 2015 eingeführt, um die Transparenz und Fairness bei der Vermittlung von Mietwohnungen zu verbessern.
Gemäß dem Bestellerprinzip muss grundsätzlich der Auftraggeber, also in der Regel der Vermieter, die Maklerprovision tragen. Das bedeutet, dass bei der Vermittlung von Mietwohnungen der Makler nur dann eine Provision vom Mieter verlangen darf, wenn dieser explizit den Auftrag dazu erteilt hat. In diesem Fall trägt jedoch auch der Vermieter einen Teil der Provision, wobei die genaue Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter frei vereinbart werden kann.
Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird üblicherweise durch den Markt und regionale Gegebenheiten bestimmt. In der Regel beträgt sie zwischen zwei und drei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Provision transparent und klar ausgewiesen sein muss, damit Mieter und Vermieter die Kosten nachvollziehen können.
Es gibt bestimmte Ausnahmen vom Bestellerprinzip, zum Beispiel bei der Vermittlung von Gewerbeimmobilien oder bei der Vermittlung von Eigentumswohnungen. In diesen Fällen gelten oft andere Regelungen, und es kann vorkommen, dass der Käufer oder Mieter die Maklerprovision tragen muss.
Insgesamt soll das Bestellerprinzip dazu beitragen, die Kosten für Wohnungssuchende zu senken und die Transparenz im Immobilienmarkt zu erhöhen. Es ist jedoch wichtig, sich vor Abschluss eines Maklervertrags über die genauen Konditionen und Kosten zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
- Einführung
- Gesetzliche Lage
- Verteilung der Maklerprovision
- Aus dem Maklervertrag wird ein Mandat
- Fazit
In unserem Video-Kurs „Einseitige Interessenvertretung“ erhalten Sie wichtige Einblicke in die Gesetzliche Lage rund um die Maklerprovision und wie die Verteilung zustande kommt
Christian Sporbert
Christian Sporbert ist gelernter Immobilienkaufmann (IHK) und hat vor seiner Karriere als Geschäftsführer der hs Immobilienberatung mehr als sieben Jahre Erfahrung in Kredit- und Immobilienabteilungen von Sparkassen gesammelt. Für den BVFI fungiert er als Regionaldirektor für Halle (Saale); seit 2018 ist er in den Prüfungsausschuss der IHK Halle-Dessau berufen.
- Ausbildung zum Sprengnetter-ImmoMediator
- Ausbilder nach der Ausbilder-Eignungsverordnung seit 2019
- Referent Immobilien-Profi-Meeting 2021
- Speaker der Sprengnetter-Innovationstagung 2023
Diplom-Kaufmann (FH) Hagen Herholdt
Hagen Herholdt hat zunächst Betriebswirtschaftslehre studiert und dann acht Jahre Berufserfahrung im Bereich der internen Revision eines Immobiliendienstleisters gesammelt bevor er Geschäftsführer der hs Immobilienberatung wurde. Er ist Mitglied im Gutachterausschuss des Landes Sachsen-Anhalt sowie für den BVFI als Regionaldirektor für Halle (Saale) unterwegs.
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- Ausbildung zum Sprengnetter-MarktWertMakler
- Referent Immobilien-Profi-Meeting 2021
- Speaker der Sprengnetter-Innovationstagung 2023
- Teil A: Punkt 1. Kundenberatung
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