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Einseitige Interessenvertretung (VIDEO-Kurs)

Produktinformationen "Einseitige Interessenvertretung (VIDEO-Kurs) "

Die gesetzliche Lage der Maklerprovision in Deutschland ist durch das sogenannte Bestellerprinzip im Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermG) geregelt. Dieses Prinzip wurde im Juni 2015 eingeführt, um die Transparenz und Fairness bei der Vermittlung von Mietwohnungen zu verbessern.

Gemäß dem Bestellerprinzip muss grundsätzlich der Auftraggeber, also in der Regel der Vermieter, die Maklerprovision tragen. Das bedeutet, dass bei der Vermittlung von Mietwohnungen der Makler nur dann eine Provision vom Mieter verlangen darf, wenn dieser explizit den Auftrag dazu erteilt hat. In diesem Fall trägt jedoch auch der Vermieter einen Teil der Provision, wobei die genaue Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter frei vereinbart werden kann.

Die Höhe der Maklerprovision ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird üblicherweise durch den Markt und regionale Gegebenheiten bestimmt. In der Regel beträgt sie zwischen zwei und drei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Provision transparent und klar ausgewiesen sein muss, damit Mieter und Vermieter die Kosten nachvollziehen können.

Es gibt bestimmte Ausnahmen vom Bestellerprinzip, zum Beispiel bei der Vermittlung von Gewerbeimmobilien oder bei der Vermittlung von Eigentumswohnungen. In diesen Fällen gelten oft andere Regelungen, und es kann vorkommen, dass der Käufer oder Mieter die Maklerprovision tragen muss.

Insgesamt soll das Bestellerprinzip dazu beitragen, die Kosten für Wohnungssuchende zu senken und die Transparenz im Immobilienmarkt zu erhöhen. Es ist jedoch wichtig, sich vor Abschluss eines Maklervertrags über die genauen Konditionen und Kosten zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.


 
Einseitige Interessenvertretung - Sporbert&Herholdt
VIDEO-KURS:
(Dauer - 1 h)
 
Kurs-Inhalte und Highlights:
 
  • Einführung
  • Gesetzliche Lage
  • Verteilung der Maklerprovision
  • Aus dem Maklervertrag wird ein Mandat
  • Fazit

Kurs-Ziele:
 

In unserem Video-Kurs „Einseitige Interessenvertretung“ erhalten Sie wichtige Einblicke in die Gesetzliche Lage rund um die Maklerprovision und wie die Verteilung zustande kommt

 
Zielgruppe:

Sachverständige, Immobilienmakler und Immobilienbewerter 
 
Referenten: 

Christian Sporbert

Christian Sporbert ist gelernter Immobilienkaufmann (IHK) und hat vor seiner Karriere als Geschäftsführer der hs Immobilienberatung mehr als sieben Jahre Erfahrung in Kredit- und Immobilienabteilungen von Sparkassen gesammelt. Für den BVFI fungiert er als Regionaldirektor für Halle (Saale); seit 2018 ist er in den Prüfungsausschuss der IHK Halle-Dessau berufen.

  • Ausbildung zum Sprengnetter-ImmoMediator
  • Ausbilder nach der Ausbilder-Eignungsverordnung seit 2019
  • Referent Immobilien-Profi-Meeting 2021
  • Speaker der Sprengnetter-Innovationstagung 2023

 

Diplom-Kaufmann (FH) Hagen Herholdt

Hagen Herholdt hat zunächst Betriebswirtschaftslehre studiert und dann acht Jahre Berufserfahrung im Bereich der internen Revision eines Immobiliendienstleisters gesammelt bevor er Geschäftsführer der hs Immobilienberatung wurde. Er ist Mitglied im Gutachterausschuss des Landes Sachsen-Anhalt sowie für den BVFI als Regionaldirektor für Halle (Saale) unterwegs.

    • Ausbildung zum Sprengnetter-MarktWertMakler
    • Referent Immobilien-Profi-Meeting 2021
    • Speaker der Sprengnetter-Innovationstagung 2023
 

 
MaBV-Bezug:
 
Web-Seminare/Video-Kurse werden als „begleitetes Selbststudium“ anerkannt, sofern seitens des Weiterbildungsanbieters eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durchgeführt wurde. Die Sprengnetter Akademie führt im Nachgang an ihre Web-Seminar-Veranstaltungen bzw. integriert in ihren Video-Kursen Lernerfolgskontrollen durch. Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung erhalten Sie einen Nachweis von 1 Weiterbildungsstunde.
Siegel MaBV-Konform
 
Die Inhalte der Veranstaltung entsprechen
  • Teil A:  Punkt 1. Kundenberatung
der inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Immobilienmakler bzw. Immobilienverwalter nach Anlage 1 zu §15b Absatz 1 der Makler- und Bauträgerverordnung. Der Kurs ist damit anerkennungsfähig im Sinne von §§ 34c Abs. 2a der Gewerbeordnung, i.V.m. § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).


Diese Veranstaltung ist bei der Sprengnetter Akademie als Weiterbildung im Umfang von 1 Stunde anerkannt. Sie erhalten nach der erfolgreichen Absolvierung des Kurses und der Lernerfolgskontrolle eine aussagekräftige Teilnahmebescheinigung über den Online-Campus zur Vorlage bei der Gewerbebehörde oder weiteren Institutionen.
 
Ergänzende Hinweise zum Video-Kurs:
 
Ganz im Zeichen der Digitalisierung wurde der Sprengnetter Online-Campus entwickelt: Die Online Lernplattform von Sprengnetter rund um das Thema Immobilien mit dem geballten Fachwissen von Sprengnetter – ein Must-Have sowohl für Einsteiger als auch Experten.
 
Nach der Buchung des Kurses wird Ihnen im Kundencenter der Sprengnetter Online-Campus freigeschaltet (im Kundencenter-Menü ersichtlich). Gleichzeitig erhalten Sie Zugriff auf den entsprechenden Online-Kurs. Weitere Details und ein kurzes Manual finden Sie im Reiter "Veranstaltungsinformationen".
 
TIPP:
Der Video-Kurs ist auch im Sprengnetter BildungsAbo enthalten.
Weiter Infos unter nachfolgendem Link:



Einseitige Interessenvertretung (VIDEO-Kurs)

74,00 €*

Preise exkl. MwSt

Versandkostenfrei

Produktnummer: VK-VE_027