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Stellungnahme zur ImmoWertA eingereicht


Nach dem Inkrafttreten der ImmoWertV am 1. Januar 2022 sollen noch in diesem Jahr die Anwendungshinweise zur ImmoWertV (ImmoWertA) fertiggestellt werden. Bis zum 31. März 2022 hatten Länder, Verbände, kommunale Spitzenverbände und Interessierte die Möglichkeit, über Stellungnahmen auf Probleme, Fehler oder Missverständnisse im dritten Entwurf der ImmoWertA hinzuweisen, die im weiteren Verlauf diskutiert und ggf. berücksichtigt werden sollen. Wie wir in der Vergangenheit u.a. über mehrere Blogbeiträge aufgezeigt haben, war dies auch unbedingt angeraten.
Grundsätzlich fällt beim Lesen des dritten Entwurfs der ImmoWertA auf, dass sie an einigen Stellen noch nicht auf die neue ImmoWertV abgestellt ist und an vielen Stellen noch hilfreicher sein könnte und müsste, beispielsweise durch die Aufnahme konkreter Beispiele.

Da die bisherigen Stellungnahmen zu den Entwürfen der ImmoWertV und ImmoWertA allesamt auf der Internetseite des zuständigen Bundesministeriums (https://bmi.bund.de/ImmoWertV) veröffentlicht wurden, kann davon ausgegangen werden, dass die eingereichten neuen Stellungnahmen in Kürze dort auch veröffentlicht werden.

Die Stellungnahme zum dritten Entwurf der ImmoWertA aus dem Hause Sprengnetter finden Sie hier 


Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie – wie gewohnt – auf dem Laufenden.

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