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Whitepaper: umfangreiche Informationen zur ImmoWertV 2021

Als Weihnachtsgeschenk für Sie ein kostenfreies Whitepaper zur ImmoWertV 2021

ImmoWertA: Vergleichswertverfahren auf Grundlage nur eines Vergleichspreises?!


Stellungnahme zum Hinweis im dritten Entwurf

Die ImmoWertV 2021 ist in Kraft: Was bedeutet das für die Praxis?


Die ImmoWertV 2021 ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Kritische Anmerkung zum Ablaufdiagramm des Sachwertverfahrens nach ImmoWertA


Ein Kommentar von Sebastian Driessen zum Sachwertverfahren (ImmoWertA)

3. Entwurf der ImmoWertA veröffentlicht


Ende Dezember 2021 ist der 3. Entwurf der Anwendungshinweise zur ImmoWertV 21 (ImmoWertA) veröffentlicht worden

ImmoWertV 2021 – Zur Bewertung von Erbbaurechten mittels finanzmathematischem Wert


In der neuen ImmoWertV werden erstmals auch Regelungen zur Bewertung von Rechten und Belastungen sowie zur Bewertung von Erbbaurechten und Erbbaugrundstücken mit aufgenommen.

Ist Ihre Bewertungssoftware gerüstet für die ImmoWertV 2021?


Auf welche essenziellen Änderungen Sie bei der Erstellung von Kurzbewertungen und Marktpreisermittlungen nach der Novellierung achten müssen.

ImmoWertV 2021 – Für wen gilt die neue pauschale Definition der WGFZ?


In der am 01.01.2022 in Kraft tretenden ImmoWertV 21 wird erstmals die wertrelevante Geschossflächenzahl (WGFZ) deutschlandweit einheitlich definiert

ImmoWertV 2021 – Marktübliche oder tatsächliche Miete im Ertragswertverfahren?


Der im Ertragswertverfahren anzusetzende Rohertrag: Darstellung des Sachverhalts und Vorschlag einer praxistauglichen Interpretation

ImmoWertV 2021 – Der (Baukosten-)Regionalfaktor im Sachwertverfahren


Was Sie ab dem 01.01.2022 bei der Anwendung des Sachwertverfahrens in Bezug auf den Regionalfaktor beachten müssen.

Die Übergangsregelungen der ImmoWertV 2021


Mit § 53 ImmoWertV 2021 werden in zwei Absätzen zwei neue Übergangsregelungen aufgenommen.